Änderungsantrag: Rationelle Energienutzung, Energiesparen und alternative Energien (1979)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Burg auf Fehmarn 1979
Bezeichnung: Nicht aufgeführt
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Überwiesen an Bundesparteitag

(Beschluss: Der Landesparteitag begrüßt die in dem Änderungsantrag enthaltenen Sparvorschläge und legt sie ebenfalls dem Bundesparteitag vor.)


Der politisch gewollte Ausstieg aus der Kernkraft erfordert eine Umkehrung der bisher von Energiewirtschaft und Politik begünstigten Trends:

  • Vorrang der Maßnahmen zur rationellen Energienutzung vor der Erschließung neuer Energiequellen
  • Dezentralisierung der Energietechnik
  • Beschränkung des Elektrizitätsverbrauchs auf den technisch notwendigen Bereich
  • Vorrang der Erschließung regenerierbarer vor nichtregenerierbaren Energiequellen.

Durch Gesetzgebung, Wirtschafts-‚ Finanz und Forschungspolitik sind folgende Maßnahmen zu fördern:

  • Überprüfung und Änderung der technischen Normen und Regelwerke in Richtung auf das Energiesparziel‚ mit Vorrang in den Bereichen Wärmedämmung von Gebäuden, Antrieb von Kraftfahrzeugen und elektrische Haushaltsgeräte ist das technisch Mögliche und wirtschaftlich Vertretbare zur Norm zu erheben.
  • Einbeziehung des Energiesparziels in die Raumordnungs-‚ Verkehrs-‚ Bauleit- und Industriestandortplanung sowie Koppelung an Heizungsauflagen; Überprüfung der diesen Planungen zugrundeliegenden Gesetze.
  • Ausweitung der Zuschüsse, Fortschreibung und Intensivierung des Energiesparprogramms des Bundes und der Länder.

Dabei erwarten wir beispielhaftes Verhalten der Inhaber von öffentlichen Ämtern, Mandaten und Parteifunktionen als Nutzer von Energie ebenso wie der öffentlichen Hand allgemein.

Politisches Ziel ist die Änderung der Produktionsstrukturen zugunsten einer energiesparenden und umweltfreundlichen Produktion.

Heizung-und Warmwasserbereitung

In diesem bei weitem größten Sektor des Primärenergieverbrauchs (und auch des Ölverbrauchs) ist das außerordentlich hohe Potential an Energieeinsparung (bis über 50 Prozent) wesentlich energischer als bisher zu aktivieren durch

  1. Wärmedämmung (einschließlich Isolierverglasung)
    1. Anhebung des Standards für Neubauten etwa auf schwedisches Niveau
    2. forcierte Nachbesserung von Altbauten.
  2. Umstellung der individuellen Energiequellen und Feuerungen auf – diesel- beziehungsweise gasbetriebene Wärmepumpen
    1. Diesel- beziehungsweise Gasmotoren mit Elektrogenerator (sogenannte Kraftheizung)
    2. Sonnenkollektoren; bei Altbauten vorzugsweise zur Warmwasserversorgung, bei Neubauten im Rahmen integraler Planung auch zur ganzjährigen Heizung
    3. Verbot der Neuinstallation von Elektroheizungen und Maßnahmen gegen weitere Verbreitung von elektrischer Brauchwasserheizung und von elektrischen Wärmepumpen, soweit die Elektrizität aus dem öffentlichen Leitungsnetz bezogen wird
    4. Fernwärme, vorzugsweise durch kommunale Heizkraftwerke.
  3. Sonstiges
    1. individuelle Verbrauchsmessung in Mehrfamilienhäusern
    2. elektronische Regelungsanlagen (Tag/Nacht- und Einzelzimmersteuerung)
    3. Wärmerückgewinnung aus Abwasser.

Obwohl diese Maßnahmen in den meisten Fällen für Hauseigner und Bewohner auch betriebswirtschaftlich unter langfristigen Gesichtspunkten günstig sind, wäre es eine Überforderung dieses großen Personenkreises, auf Marktkräfte zur Durchsetzung zu vertrauen. Hier ist energische staatliche und kommunale Förderung erforderlich. Dabei ist zu beachten, daß die Wärmedämmung vom Energieeinspar-Potential und vom langfristigen volkswirtschaftlichen Nutzen her die wichtigste Einzelmaßnahme des gesamten Maßnahmenkatalogs ist, die gleichzeitig auch in hervorragender Weise alle anderen grundsätzlichen Ziele erfüllt„ Ihr kommt die höchste Priorität zu.


Zu den Förderungsmaßnahmen gehören

  • öffentliche Beratungsstellen mit speziell ausgebildetem Personal, Aufbau kommunaler Beratungsdienste‚ Ausstattung dieser Dienste mit fahrbaren Geräten zur Feststellung von Wärmeverlusten (Infrarot), Unterrichtung in öffentlichen Bildungseinrichtungen, PR-Aktionen des Bundes und der Länder zur Förderung der rationellen Energieverwendung.
  • Programme für Energiesanierungsmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden und Schwimmbädern, die beispielgebend wirken. Öffentliche Neubauten werden mit optimal energiesparenden Systemen ausgestattet und sollen als Pilot-Projekte die Anwendung alternativer Energiesysteme erproben.
  • Die Bauämter sollen personell und sächlich so ausgestattet sein, daß sie Bauanträge mit dem Ziel des Einsatzes von alternativen Energiesystemen (Solartechnik‚ Windkraft, Wärmepumpen, Speicheranlagen) sowie der Einsparung von Heizenergie bearbeiten und die Antragsteller qualifiziert beraten können.
  • Verankerung des Energiesparziels in das Mietrecht.
  • Strukturhilfen für die einschlägige gewerbliche Wirtschaft mit dem Ziel, deren Kapazität rasch zu steigern.
  • Schaffung gesetzlicher Ge- und Verbote, zum Beispiel des Anschluß- und Benutzungszwangs.

Haushaltsgeräte

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Landwirtschaft und Industrie

Elektrizitätsversorgung

Energieforschung und -entwicklung