A10 Erfolgsmodell Mitbestimmung stärken (2020)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteirat
Sitzung: Landesparteiratssitzung, August 2020
Bezeichnung: A10
Antragsteller: Landesvorstand


Beschluss: Angenommen

Wir stärken die betriebliche Mitbestimmung! Täglich engagieren sich Menschen in Betriebs- und Personalräten, in Vertretungen von Schwerbehinderten und Auszubildenden. Sie sind die starke Stimme der Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben, Dienststellen und Unternehmen. Engagierte Betriebsräte und Personalräte sind Teil unserer lebendigen und starken Demokratie. Die betriebliche Mitbestimmung leistet einen unverzichtbaren Beitrag für faire Arbeitsbedingungen und gutes Betriebsklima. Dieses Erfolgsmodell braucht eine Ausweitung und Stärkung. In der Corona-Krise hat sich noch einmal gezeigt, dass Beschäftigte mit Tarifvertag im Vorteil sind: Oft haben zum Beispiel Arbeitgeber*innen darüber das Kurzarbeitergeld aufgestockt.

Wir wollen das vereinfachte Wahlverfahren zum Standard in Betrieben bis 100 Beschäftigten machen. Beschäftigte sollen schon bei der Vorbereitung der Wahl zum Betriebsrat den erweiterten Kündigungsschutz bekommen. Die Jugend- und Ausbildungsvertretung (JAV) wird auf alle Arbeitnehmer*innen, die das 35. Lebensjahr nicht überschritten haben, ausgedehnt, wenn sie sich in Ausbildung befinden und das aktive / passive Wahlrecht wird dieser Gruppe uneingeschränkt gewährt.

Atypisch Beschäftigte sollen in Zukunft zu den Beschäftigten zählen, die den Betriebsrat wählen können und von ihm vertreten werden. Um Zwei-Klassen-Belegschaften zu verhindern, sollen Betriebsräte ein Vetorecht bei Werkverträgen und Leiharbeitern bekommen.

Wir wollen Arbeitergeber*innen stärker strafrechtlich verfolgen, wenn sie Betriebsräte behindern. Dazu muss es bundesweit Schwerpunktstaatsanwaltschaften geben. Mit der Digitalisierung gibt es in vielen Betrieben große Umwälzungen. Betriebsräte müssen hier zukünftig mehr mitreden dürfen. Sie brauchen dazu wirksame Mitbestimmungs- und Initiativrechte – genau wie beim Outsourcing und der Verlagerung von Betriebsteilen.

Es soll ein Verfahren geschaffen werden, um bei Streitigkeiten darüber, welcher Tarifvertrag anzuwenden ist, zu einer Entscheidung zu kommen.

Unternehmen, die Franchising betreiben, sollen arbeitsrechtlich als eine unternehmerische Einheit gelten, sodass auch auf den obersten Ebenen Arbeitnehmer*innen adäquat vertreten werden können, und sie ihre Mitbestimmungsrechte wahrnehmen können. Bund, Länder und Kommunen sollen die gesetzlichen Möglichkeiten zur Bevorzugung von demokratisch organisierten und tarifgebundenen Unternehmen ausweiten. Die Vergabe staatlicher Fördermittel hat sich auch an diesen Kriterien zu orientieren, um insbesondere in eher mitbestimmungsfeindlichen Regionen wie Ostdeutschland den Aufbau von Betriebsratsstrukturen zu unterstützen.

Die Betriebs- und Personalräte sollen nicht nur über die sozialen Fragen entscheiden, sondern auch an allen betrieblichen und unternehmerischen Entscheidungen in einem demokratischen Prozess beteiligt sein. Die Rolle der Wirtschaftsausschüsse muss gestärkt werden und diese müssen paritätisch besetzt werden.

Wir wollen die Mitbestimmung auf Unternehmen ausländischer Rechtsform (z.B. „Ltd.“ oder „B.V.“) mit Verwaltungssitz oder Zweigniederlassung in Deutschland ausweiten.