A12: Steuergeld für Unternehmen mit Tarifvertrag/Lavo Klausur/2020: Unterschied zwischen den Versionen

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Dort, wo die Tarifvertragsparteien zu keinem tragfähigen tarifrechtlichen Kompromiss kommen, wird ein bundesweiter gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 12,63 Euro eingeführt. Dieser bundesweite, flächendeckende gesetzliche Mindestlohn ist unmittelbar an den öffentlichen Tarifvertrag des Bundes gekoppelt, der zugleich auch den vergabespezifischen Mindestlohn für alle öffentlichen Aufträge von Bund, Ländern und Gemeinden darstellt.
Dort, wo die Tarifvertragsparteien zu keinem tragfähigen tarifrechtlichen Kompromiss kommen, wird ein bundesweiter gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 12,63 Euro eingeführt. Dieser bundesweite, flächendeckende gesetzliche Mindestlohn ist unmittelbar an den öffentlichen Tarifvertrag des Bundes gekoppelt, der zugleich auch den vergabespezifischen Mindestlohn für alle öffentlichen Aufträge von Bund, Ländern und Gemeinden darstellt.
'''Begründung:'''
Tarifverträge bieten für viele Menschen Schutz und Sicherheit im Arbeitsleben. Das belegen immer wieder Studien der Friedrich-Ebert- und der Hans-Böckler-Stiftung. Sie zeigen auch die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Vorteile, die mit der Anwendung von Tarifverträgen einhergehen. Die Tarifbindung bildet die Grundlage guter Arbeitsbeziehungen und garantiert in der Wertschöpfung eine stabile Motivation zu herausragenden Leistungen, allerhöchster Qualität und exzellenten Innovationen.
Durch die fehlende bzw. abnehmende Tarifbindung in Schleswig-Holstein gehen den Sozialversicherungen pro Jahr, nach Schätzungen des DGB Nord, etwa 3,4 Mrd. Euro verloren. Beschäftigte mit Tarifvertrag erhalten durchschnittlich 840,- Euro mehr im Monat, als Beschäftigte ohne Tarifvertrag – aus Sicht des Gemeinwohls ist dies ein großer volkswirtschaftlicher Verlust und mindert zudem grundlegend die Teilhabe der Menschen.
Die Tarifautonomie ist in der Arbeitswelt von jeher elementarer Teil des sozialen Fortschritts; sie ist Teil der institutionellen sozialen Innovation; sie ist ein Anker in der sozialen Demokratie; sie bündeln und kanalisieren nicht nur die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, indem sie die Souveränitätsrechte Einzelner stärkt, sie stabilisiert auch die gerechte wirtschaftliche Entwicklungsfähigkeit.

Aktuelle Version vom 30. Juni 2020, 18:50 Uhr

Gremium: Landesvorstand
Sitzung: Landesvorstandsklausur, Mai 2020
Bezeichnung: A12
Antragsteller: Landesvorstand


Beschluss: Angenommen und Überwiesen an Landesparteirat


Wenn der Staat Aufträge vergibt, sollen sie an Unternehmen gehen, die einen Tarifvertrag anwenden oder in Höhe des Tariflohnes zahlen. Wir wollen das Geld der Bürgerinnen und Bürger nur für gut bezahlte Arbeit ausgeben, um Dumpinglöhne damit nicht auch noch zu subventionieren.

Dafür wollen wir ein faires Tariftreue-, Vergabe- und Förderrecht gesetzlich verankern. Das wird dafür sorgen, dass Tätigkeiten, Aufgaben, Aufträge und Fördergelder, die die öffentliche Hand vergibt bzw. gewährt, in gar keinem Fall das Niveau der Arbeits- und Einkommensbestimmungen des Landes und der Gemeinden unterschreiten.

Dort, wo die Tarifvertragsparteien zu keinem tragfähigen tarifrechtlichen Kompromiss kommen, wird ein bundesweiter gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 12,63 Euro eingeführt. Dieser bundesweite, flächendeckende gesetzliche Mindestlohn ist unmittelbar an den öffentlichen Tarifvertrag des Bundes gekoppelt, der zugleich auch den vergabespezifischen Mindestlohn für alle öffentlichen Aufträge von Bund, Ländern und Gemeinden darstellt.