A16 Nein zu Dumpinghonoraren - Fairer Schutz für Solo-Selbstständige (2020): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss | Gliederung = Landesverband Schleswig-Holstein | Gremium = Landesparteirat | Sitzung = Landesparteiratssitzung, August 2020 | Antragsteller =Arbei…“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 8: Zeile 8:
| Adressat =  
| Adressat =  
| Kategorien =Arbeit, Selbstständigkeit, Mindestlohn  
| Kategorien =Arbeit, Selbstständigkeit, Mindestlohn  
}}Erwerbstätigkeit wird sich weiter verändern. Die Wechsel zwischen Selbständigkeit und abhängiger Beschäftigung werden zunehmen. Dies gilt insbesondere für Existenzgründer und hier besonders für Solo-Selbständige, deren Einkünfte oftmals gering sind und stark schwanken.
}}
Erwerbstätigkeit wird sich weiter verändern. Die Wechsel zwischen Selbständigkeit und abhängiger Beschäftigung werden zunehmen. Dies gilt insbesondere für Existenzgründer und hier besonders für Solo-Selbständige, deren Einkünfte oftmals gering sind und stark schwanken.


Die Zukunft der Arbeit für Solo-Selbstständige muss fair gestaltet, Altersarmut verhindert werden. Wir fordern deshalb nicht nur ein gesetzliches Mindesthonorar, sondern auch eine Absicherung in Krisenzeiten analog zum Kurzarbeitergeld, einen besonderen Insolvenzschutz und eine faire Beteiligung von Solo-Selbstständigen an Ausschreibungen der öffentlichen Hand in Schleswig-Holstein.
Die Zukunft der Arbeit für Solo-Selbstständige muss fair gestaltet, Altersarmut verhindert werden. Wir fordern deshalb nicht nur ein gesetzliches Mindesthonorar, sondern auch eine Absicherung in Krisenzeiten analog zum Kurzarbeitergeld und einen besonderen Insolvenzschutz.


Die Corona-Krise hat die Defizite in der sozialen Absicherung von Solo-Selbstständiger deutlich aufgezeigt. Es fehlen Instrumente, die den Ausfall von Aufträgen und Auftraggebern in Krisenzeiten aufzufangen. Hier sehen wir den Gesetzgeber in der Pflicht, eine der Beschäftigungsform angemessene Absicherung zu gestalten.
Die Corona-Krise hat die Defizite in der sozialen Absicherung von Solo-Selbstständiger deutlich aufgezeigt. Es fehlen Instrumente, die den Ausfall von Aufträgen und Auftraggebern in Krisenzeiten aufzufangen. Hier sehen wir den Gesetzgeber in der Pflicht, eine der Beschäftigungsform angemessene Absicherung zu gestalten.

Aktuelle Version vom 8. September 2020, 07:49 Uhr

Gremium: Landesparteirat
Sitzung: Landesparteiratssitzung, August 2020
Bezeichnung: A16
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft der Selbständigen (AGS)


Beschluss: Angenommen


Erwerbstätigkeit wird sich weiter verändern. Die Wechsel zwischen Selbständigkeit und abhängiger Beschäftigung werden zunehmen. Dies gilt insbesondere für Existenzgründer und hier besonders für Solo-Selbständige, deren Einkünfte oftmals gering sind und stark schwanken.

Die Zukunft der Arbeit für Solo-Selbstständige muss fair gestaltet, Altersarmut verhindert werden. Wir fordern deshalb nicht nur ein gesetzliches Mindesthonorar, sondern auch eine Absicherung in Krisenzeiten analog zum Kurzarbeitergeld und einen besonderen Insolvenzschutz.

Die Corona-Krise hat die Defizite in der sozialen Absicherung von Solo-Selbstständiger deutlich aufgezeigt. Es fehlen Instrumente, die den Ausfall von Aufträgen und Auftraggebern in Krisenzeiten aufzufangen. Hier sehen wir den Gesetzgeber in der Pflicht, eine der Beschäftigungsform angemessene Absicherung zu gestalten.