A1: 400-Euro-Jobs nicht als Nebenbeschäftigung (2003): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Bad Segeberg 2003 |Leitantrag =…“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 5: Zeile 5:
|Leitantrag    =
|Leitantrag    =
|Nr            =A1
|Nr            =A1
|Kategorien    =Arbeit, Geringfügig Beschäftigte‏‎, Geringfügige Beschäftigung, Minijob
|Kategorien    =Arbeit, Geringfügige Beschäftigung, Minijob
|Antragsteller =Kreisverband Pinneberg
|Antragsteller =Kreisverband Pinneberg
|Status        =Angenommen
|Status        =Angenommen

Aktuelle Version vom 4. Juli 2013, 12:11 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Bad Segeberg 2003
Bezeichnung: A1
Antragsteller: Kreisverband Pinneberg


Beschluss: Angenommen


Bundesregierung und Bundestagsfraktion werden aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen dafür zu treffen, dass die Regeln der neuen 400 Euro Jobs künftig nicht mehr für Beschäftigte gelten, die schon einer anderen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit von mehr als 800 Euro nachgehen. Die Neuregelung soll ab 1.1.2004 in Kraft treten.