A1: Arbeit - Bildung - Nachhaltigkeit - Weltoffenheit. Mit voller Kraft für eine gute Zukunft unseres Landes! (2000): Unterschied zwischen den Versionen

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|Antragsteller =Landesvorstand, Landesausschuss
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===Land- und Ernährungswirtschaft===
===Land- und Ernährungswirtschaft===
In unserer Kulturlandschaft kann Landwirtschaft zum Modell für nachhaltige Entwicklung werden. Wir wollen die Agrarpolitik deshalb noch stärker an naturverträglichen Zielen ausrichten und werden die Agenda 2000 der Europäischen Union in diesem Sinne bei uns umsetzen. Umweltgerechtes Wirtschaften, wirksamer Tierschutz und hohe Qualität der Lebensmittel sind Ziele für den konventionellen wie für den ökologischen Landbau. Dabei ist es unser Ziel, die vom ökologischen Landbau bewirtschaftete Fläche erheblich zu steigern. Wir werden ab Mitte der Legislaturperiode die Förderung des ökologischen Landbaus verbessern.
Der Bericht der Kommission zur Agenda 2000 im Jahr 2003 wird von den Koalitionspartnern einer kritischen Prüfung unterzogen. Das Folgeprogramm soll nach Zielsetzungen von Ökologie, Beschäftigung und Verbraucherschutz novelliert werden. Dabei streben wir eine Umorientierung von der Bezuschussung des Maisanbaus hin zu einer allgemeinen Futterbau- und Grünlandprämie an.
Wirtschaftliche Nachteile in Schutzgebieten nach EU-Recht (FFH und Vogelschutz) sind aus dem Europäischen Ausgleichs- und Garantiefonds der Landwirtschaft (EAGFL) auszugleichen.
Die Agrarinvestive Förderung (AFP) wird zur Verbesserung der Tierhaltung, insbesondere der artgerechten Tierhaltung, eingesetzt. Das Land unterstützt die Berliner Koalitionsfraktionen in ihrem Bemühen, die Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz” um den Bereich Vertragsnaturschutz und den ökologischen Landbau zu erweitern und regionale Verarbeitung und Vermarktung aufzunehmen, und prüft den landespolitischen Spielraum für weitere Differenzierungen zugunsten des Erhalts einer bäuerlichen Struktur und ökologischer Zielsetzungen.
Die Landesregierung wird sich auf Bundesebene für eine deutlichere Abgrenzung der gewerblichen von der bäuerlichen Landwirtschaft im Steuerrecht einsetzen.
Um die Fischbestände als wichtige Nahrungsgrundlage nachhaltig nutzen zu können, müssen sie im Gleichgewicht mit ihrem Regenerationspotenzial befischt werden. Wir werden uns daher für ein vollständiges Verbot der Industriefischerei einsetzen. Schleswig-Holstein wird die Entwicklung der Zertifizierung in der Fischereiwirtschaft (MSC-Label für umweltverträglich erzeugte Fischprodukte) unterstützen. Im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer findet die Fischerei auf Fische, Krabben und Muscheln entsprechend dem in der letzten Legislaturperiode festgelegten Rahmen – einschließlich der Lizenzerteilung für die Muschelfischerei - statt. Die Beteiligung der Naturschutz- und Umweltverbände wird sichergestellt. Die Auswertung des Muschelmonitorings wird in die Erteilung von Lizenzverträgen einbezogen.
Wir wollen die Marktorientierung der produzierenden Betriebe aktiv voranbringen, z. B. durch betriebliche Investitionsförderung, Beratung bei der Direktvermarktung, neue Erwerbschancen in Landschaftspflege und bei der Nutzung erneuerbarer Energien. Dabei soll die Förderung von regionalen Produktqualitäten und deren Vermarktung vorangebracht werden. Der Öko-Vermarktungsfonds wird zur Mitte der Legislaturperiode einen Bericht vorlegen. Danach ist die Effizienz dieser Vermarktungshilfe zu überprüfen.
Wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass ökologische Leistungen der Land- und Forstwirtschaft bei der Förderung vorrangig berücksichtigt werden.
==Soziales, Frauen, Familie, Jugend, Gesundheit==
==Soziales, Frauen, Familie, Jugend, Gesundheit==
===Sozialpolitik===
===Sozialpolitik===
Sozialpolitik in Schleswig-Holstein setzt auf Solidarität und Partizipation als Grundprinzipien. Sie orientiert sich an der Bekämpfung von Ursachen sozialer Defizite. Sie hat die gerechte Verteilung von Lasten und Leistungen zum Ziel. Sie wird Hilfsangebote bedarfs- und bedürfnisgerecht gestalten, Betroffenenorientierung und Vernetzung, Effizienz und Wirtschaftlichkeit fördern und bürokratische Strukturen abbauen. Bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement in Verbindung mit den Hilfsangeboten der Wohlfahrtsverbände und anderer Träger sind substantielle Bestandteile der sozialen Infrastruktur und werden entsprechend gefördert und unterstützt.
Förderrichtlinien müssen die Vielfalt sozialer Anbieter berücksichtigen und Zuschussverfahren wesentlich vereinfachen.
Grundlage für eine effektive Sozialpolitik ist eine fundierte Sozialberichterstattung und Sozialplanung in Zusammenarbeit mit den Kommunen. Dazu gehört auch eine ausgebaute Beratungsinfrastruktur.
Grundprinzipien sind Hilfe zur Selbsthilfe und Aktivierung vor Alimentierung.
Wir stehen für Modernisierung und Steuerung in der Sozialhilfe und Jugendhilfepraxis.
Die Landesregierung unterstützt auf Bundesebene die Weiterentwicklung der Sozialhilfe zu einer sozialen Grundsicherung.
Oberste Priorität für die Sicherung des Sozialstaates hat die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Sie steht auch auf Landesebene im Mittelpunkt aller Bemühungen. Die Landesregierung wird ihre gesetzlichen und finanziellen Möglichkeiten ausschöpfen, um durch noch stärkere Vernetzung von Wirtschafts-, Struktur- und Arbeitsmarktpolitik Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen. Gerade die Investition in zukunftsfähige, umweltschonende und innovative Techniken und Energien schafft und sichert langfristig Arbeitsplätze für unser Land.
Wir stehen für eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik und die Weiterführung des Programms „Arbeit statt Sozialhilfe”.
====Kindertagesstätten====
====Kindertagesstätten====
Ein Kernstück sozialer Infrastruktur ist weiterhin der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.
Um den erreichten Status quo zu erhalten und bedarfsgerecht auszubauen, wird die Landesregierung die Förderung der Personalkosten im Kindertagesstättenbereich wie bisher konsequent fortführen.
Wir setzen hier vor allem auf den Ausbau von Netzwerken und Kooperationen vor Ort, wie z.B. die Zusammenarbeit von Schule und Hort. Im Sinne der verlässlichen Betreuung überprüfen wir auch die interkommunale Kostenausgleichsregelung für Horte.
====Politik für Menschen mit Behinderung====
====Politik für Menschen mit Behinderung====
Die Politik der Landesregierung für Menschen mit Behinderung orientiert sich an den Prinzipien der Normalität, der Integration und der Autonomie.
Es ist erforderlich, in den Bereichen Arbeit, Wohnen und selbständige Lebensführung die bereits vorhandenen Infrastrukturangebote weiterzuentwickeln.
Die Integration behinderter und nichtbehinderter Kinder in Tagesstätten und Schulen wird mit besonderem Augenmerk auf den ländlichen Raum weiter gefördert.
Vorrangig setzt sich die Landesregierung im Rahmen eines neu zu schaffenden SGB IX auf Bundesebene dafür ein, dass alle sozialgesetzlichen Regelungen für Menschen mit Behinderung zusammengefasst werden, eine Einklagbarkeit des Diskriminierungsverbotes festgeschrieben wird. Eine landesrechtliche Umsetzung wird vorbereitet.
Die Landesregierung setzt sich für geeignete Anreizsysteme, die zu einer tatsächlichen Beschäftigung von Menschen mit Behinderung führen, ein und wird diese auch auf Landesebene unter besonderer Berücksichtigung behinderter Frauen einsetzen.
Wir wollen die Stellung des hauptamtlichen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen sichern; Beauftragte für Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene werden unterstützt.
====Politik für Seniorinnen und Senioren====
====Politik für Seniorinnen und Senioren====
Politik für alte Menschen und mit alten Menschen wird für unsere Gesellschaft immer wichtiger. Nicht nur aus Gründen der demographischen Entwicklung muss sie ein Schwerpunkt der Landespolitik bleiben.
Gerade ältere Menschen müssen aktiver Teil der Gesellschaft bleiben und an ihren Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen mitwirken.
Vielfältige Organisationen und Institutionen und unterschiedlichste Formen der Selbsthilfe beweisen die Fähigkeit zu konstruktivem Engagement der älteren Generation.
Die Institution der Seniorenbeiräte auf kommunaler Ebene sowie den Landesseniorenrat halten wir für unverzichtbar.
Wo ältere Menschen vorbeugende und akute Hilfe benötigen, muss diese bedarfsgerecht und qualitativ hochwertig gewährleistet werden. Die Landesregierung wird den Landesaltenplan und den Fachplan Gerontopsychiatrie in diesem Sinne fortschreiben.
Die meisten Menschen wünschen sich, möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung mit den gewachsenen Bindungen leben zu können. Wir werden deshalb altengerechtes Wohnen weiter fördern. Dabei wird eine Vernetzung von ambulanten, stationären und teilstationären Angeboten, wie z.B. bei den Servicehäusern, und eine dezentrale und wohnortnahe Versorgung angestrebt.
Die Modellprojekte im Bereich Seniorenwohngemeinschaften und generationsübergreifendes Wohnen haben sich bewährt, hieran wollen wir anknüpfen.
Das betreute Wohnen wird weiterentwickelt im Sinne von mehr Transparenz und einem vielfältigen Angebot, um das selbstbestimmte Wohnen im Alter zu sichern.
Unser besonderes Augenmerk wird der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, menschenwürdigen und bedarfsgerechten Pflege gelten. Auf Landesebene werden wir durch konkrete Maßnahmen auf eine Abstellung von Missständen und die Verbesserung der Qualität in der Pflege hinwirken.
Die Landesregierung wirkt auf eine integrierte Neuordnung der Pflegeberufe auf Bundesebene hin. Vorrangig ist zunächst die Attraktivitätssteigerung der Altenpflegeausbildung als Erstausbildung.
===Frauenpolitik===
===Frauenpolitik===
Die Interessen von Frauen sind entsprechend der Querschnittsaufgabe Gleichstellung unter Beachtung des „Gender-Mainstreaming”-Ansatzes in allen Bereichen der Politik zu berücksichtigen, um die faktische Gleichstellung von Männern und Frauen zu erreichen.
Wir wollen sicherstellen, dass Frauen an den neuen Berufen und gut bezahlten Positionen in der Informations-, Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft des 21. Jahrhunderts gleich teilhaben. Mit gezielten Aktionen soll dazu beigetragen werden, die Ausbildungschancen von jungen Frauen in zukunftsorientierten Berufen zu verbessern, die beruflichen Arbeitsplatz- und Aufstiegschancen für Frauen zu erweitern sowie den Anteil von Frauen in Forschung und Lehre zu erhöhen. Als Anreiz wird ein Innovationspreis Frauenförderung in der Informationstechnologie ausgelobt.
Im Rahmen der beruflichen Weiterbildung und zur Förderung von Toleranz und gegenseitiger Verständigung werden wir die Chancengleichheit für Frauen und Männer durch Erfahrungsaustausch, grenzüberschreitende Kooperationsprojekte und Einbindung in internationale Netzwerke in Europa und in der Ostseeregion unterstützen und entwickeln.
Die Beratungsstellen „Frau und Beruf” werden langfristig abgesichert.
Wir wollen Frauen in ihrer beruflichen Entwicklung und Existenzgründung weiterhin beraten und unterstützen.
Die Frauenförderung im öffentlichen Dienst und in den öffentlichen Körperschaften wird von der Landesregierung auf der Basis des Gleichstellungsgesetzes sowie durch den Einsatz von Frauen und Gleichstellungsbeauftragten sichergestellt. Die Verwaltungsmodernisierung wird zur weiteren konsequenten Frauenförderung genutzt.
Auch auf kommunaler Ebene muss die Förderung von Frauen durch das Gleichstellungsgesetz und die Kommunalverfassung gewährleistet werden; die Absicherung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wird verbessert.
Die Landesregierung wird darauf hinwirken, dass im Landesdienst Frauen mit Behinderung entsprechend ihrem Anteil an Schwerbehinderten ausgebildet und eingestellt werden.
Die Beratungsarbeit von Frauen und Mädchen mit Behinderung hat sich bewährt.
Die von Frauenprojekten geleistete gesellschaftlich notwendige Arbeit wird abgesichert. Im Rahmen der finanzpolitischen Maßnahmen werden die Gleichstellungsgrundsätze berücksichtigt. In allen Einflussbereichen, insbesondere bei eigenen Programmen und Projekten, wird die Landesregierung die bisherigen Fortschritte der Gleichstellung der Frau sichern und weiterentwickeln. Controllinginstrumente sind zu entwickeln.
Der Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wird von der Landesregierung in allen Bereichen umgesetzt.
Gewalt gegen Frauen wird mit präventiven Maßnahmen entgegen gewirkt. Das bestehende Angebot an Beratungsstellen und Notrufen wird abgesichert und konzeptionell weiterentwickelt. Die Finanzierung der Frauenhäuser im Finanzausgleichsgesetz wird abgesichert. Die Landesregierung wird das Projekt „contra” weiterhin unterstützen, um den organisierten Frauenhandel wirksam zu unterbinden.
===Familienpolitik===
===Familienpolitik===
Familienpolitik in Schleswig-Holstein ist Querschnittsaufgabe. Sie unterstützt und schützt alle Formen von Lebensgemeinschaften mit Kindern, die auf Dauer angelegt sind. Leitbild ist eine partnerschaftliche Erziehung, an der sich Männer und Frauen gleichberechtigt beteiligen. Familien mit Kindern bedürfen unserer gesellschaftlichen Unterstützung, denn sie sind die Grundlage unseres Generationenvertrages, unseres Gesellschafts- und Wertesystems.
Wir initiieren und unterstützen Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Männer und Frauen.
Wir verbessern Maßnahmen gegen Gewalt in der Familie. Die bevorstehende Verankerung des Gebots der gewaltfreien Erziehung im Bürgerlichen Gesetzbuch rückt die wichtige Erziehungsaufgabe der Eltern wieder verstärkt in den Mittelpunkt der Betrachtung. Die vorhandenen Angebote für Eltern werden in diesem Sinne genutzt und weiterentwickelt.
Die Landesregierung wird alle Initiativen auf Bundesebene unterstützen, die das Armutsrisiko von Familien mindern.
Die regionale Verteilung der Beratung nach §§ 218 / 219 ist sicherzustellen.
===Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen===
===Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen===
Die Landesregierung wird ihre aktive Antidiskriminierungspolitik fortsetzen, die den Abbau von Vorurteilen gegen Lesben und Schwule, ihre Diskriminierung im Alltag und im Berufsleben sowie ihre rechtliche Ungleichbehandlung in jeglicher Form zum Ziel hat. Die geplanten bundesrechtlichen Regelungen zur Förderung der Gleichbehandlung werden durch das Land unterstützt und durch ein Antidiskriminierungsprogramm begleitet. Projekte und Initiativen mit dem Ziel lesbischer und schwuler Emanzipation werden auch weiterhin gefördert.
===Kinder- und Jugendpolitik===
===Kinder- und Jugendpolitik===
Die Landesregierung wird als ihren Beitrag zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention kinder- und jugendgerechte Partizipationsstrukturen weiterentwickeln und die Einflussmöglichkeiten von Jugendlichen in allen Bereichen, z.B. durch Jugendforen und –beiräte, erweitern:
* Die erfolgreiche Arbeit der Demokratiekampagne wird fortgesetzt.
* Wir streben an, die Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden bei der Umsetzung des § 47 der Gemeindeordnung noch weiter zu intensivieren. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Bauplanung wird gestärkt.
* Wir werden neue Konzepte in der offenen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, auch für Migrantinnen und Migranten, initiieren, die Arbeit der Jugendverbände und ihre internationalen Aktivitäten sowie die Angebote der politischen Bildung für Jugendliche unterstützen.
* Für Mädchen und Jungen werden geschlechtsspezifische Angebote in der Jugendhilfe gefördert.
* Das Freiwillige soziale Jahr und das Freiwillige ökologische Jahr werden weiterhin gefördert.
* Die Einrichtung von drei Kinderschutzzentren mit überregionaler Bedeutung für die Beratungsstrukturen im Bereich des Kinderschutzes hat sich bewährt.
* Schule und Jugendhilfe sollen künftig noch enger kooperieren. Die Jugendhilfe soll hierzu auch räumlich in den Schulgebäuden Platz finden. Schule und Jugendhilfe werden mit allen Beteiligten einen gemeinsamen Handlungsplan erarbeiten. Wir werden das Jugendförderungsgesetz gegebenenfalls anpassen.
* Die brisante Entwicklung in Fragen der sozialen Entwicklung und Erziehung, des sozialen Verhaltens und im Verhältnis von Kindern und Jugendlichen zu Regeln und Normen erfordert ein verstärktes gemeinsames Handeln aller Beteiligten. Die Jugendhilfe steht von daher verstärkt vor der Aufgabe der intensiveren Zusammenarbeit von Familie mit Schule, Polizei und Justiz.
* Präventionsarbeit in den Bereichen Sucht und Gewalt sowie interkulturelles Lernen beginnen bereits im Kindergarten.
* Die Interessen von Kindern und Jugendlichen werden weiterhin durch eine(n) Kinder- und Jugendbeauftragte(n) auf Landesebene wahrgenommen.
===Gesundheitspolitik===
===Gesundheitspolitik===
Zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung streben wir gemeinsam mit Kostenträgern und Leistungserbringern im Rahmen des bewährten regionalen Dialogs weiterhin an:
* den Ausbau von Prävention, Gesundheitsförderung und verbesserte Möglichkeiten der Selbsthilfe sowie die Stärkung der Eigenverantwortung;
* die Modernisierung des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Sinne eines umfassenden umweltbezogenen präventiven Gesundheitsschutzes;
* die Weiterentwicklung der Gesundheitsadresse Schleswig-Holstein durch abgestimmte Strategien (Tourismus, Gastronomie, Kur-und Bäderbetriebe, Ernährungswirtschaft, Medizintechnik und Gesundheitswissenschaft);
* Aufrechterhaltung einer leistungsfähigen und ortsnahen Krankenhausversorgung;
* die medizinische Weiterentwicklung der Rehabilitation und eine verbesserte Kooperation mit der Akutmedizin – auch zur Stärkung des Rehabilitationsstandortes Schleswig-Holstein;
* mehr gezielte Versorgungsangebote für chronisch kranke Menschen;
* die Verstetigung der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung und die Weiterentwicklung des gerontopsychiatrischen Versorgungsangebots;
* verstärkte Aidsaufklärung und den Erhalt der Hilfeangebote für HIV-positive und an Aids erkrankter Menschen.
* Wir wollen durch Hospiz-Einrichtungen ein Sterben in Würde ermöglichen. Die hier geleistete hauptberufliche und ehrenamtliche Arbeit findet unsere besondere Anerkennung.
* Wir werden uns bemühen die Therapiemöglichkeiten für traumatisierte Flüchtlinge und Folteropfer zu verbessern.
* Die von der Landesregierung eingeschlagenen Wege der Drogen- und Suchthilfe werden konsequent weitergeführt. Leitlinie ist dabei eine pragmatische und differenzierte Politik der Suchtprävention, der Risikominderung, der Entkriminialisierung und der „Safer-use“-Initiativen sowie der Schadensminimierung. Dazu gehört auch die Einrichtung von Gesundheitsräumen.
* Wir setzen uns für eine an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientierte, vorurteilsfreie Drogenpolitik und eine entsprechende Weiterentwicklung des Betäubungsmittelgesetzes ein.
* Wir wollen ein geschärftes Bewusstsein und mehr Verantwortung aller im Umgang mit Alkohol und Nikotin und suchen hierzu einen breiten Konsens.
==Bürgergesellschaft, Innen und Recht==
==Bürgergesellschaft, Innen und Recht==
===Bürgergesellschaft===
===Bürgergesellschaft===
Demokratische Politik im 21. Jahrhundert ist offene, einladende, gesellschaftliche Politik. Demokratie ist die politische Lebensform einer freien und sozialen Bürgergesellschaft, in der Menschen bereit und fähig sind, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Wir wollen, dass niemand in Staat und Gesellschaft von demokratischer Teilhabe ausgeschlossen oder durch soziale Schranken von ihr fern gehalten wird. Unser Ziel ist es, dass Freiheits- und Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger nicht eingeschränkt werden. Der Staat soll Demokratie und soziale Gerechtigkeit in Gesellschaft und Wirtschaft verwirklichen sowie gleiche Rechte und Pflichten aller Bürgerinnen und Bürger sichern. Die Gewährleistung und die Wahrung der Grundrechte sind vornehmste Aufgaben des demokratischen Staates. Dieses wird ergänzt durch eine aktive Bürgergesellschaft, in der Bürgerinnen und Bürger Verantwortung für das Allgemeinwohl übernehmen und hierbei durch den Staat unterstützt werden. Ehrenamtliches Engagement wollen wir u.a. durch Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten und Eigenverantwortung fördern. Der Zugang von Bürgerinnen und Bürgern zu Informationen muss gewährleistet werden wie auch ihre direkte Beteiligung an den Entscheidungen über die Gestaltung unserer Zukunft.
===Verfassung und Demokratie===
===Verfassung und Demokratie===
Das Recht des und der Einzelnen auf Teilhabe an der Informationsgesellschaft soll in die Landesverfassung aufgenommen werden. Das Land strebt die Einrichtung eines Landesverfassungsgerichts an.
Die Erfahrungen, die mit dem Volksabstimmungsgesetz gemacht wurden, werden ausgewertet und sollen zu einer anschließenden Novellierung des Gesetzes führen. Wir werden prüfen, ob auch bei Volksentscheiden auf Landesebene und bei Landtagswahlen das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt werden kann. Um die Wahrscheinlichkeit zu verringern, dass der Landtag mehr als 75 Abgeordnete hat, werden entsprechende rechtliche Regelungen geprüft. Die Koalitionspartner werden alle Möglichkeiten wahrnehmen, ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die sich mindestens fünf Jahre legal in Deutschland aufgehalten haben, das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene zu verschaffen. Eine eventuell ergehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Abschaffung der 5%-Sperrklausel bei Kommunalwahlen wird zügig umgesetzt.
===Moderne Verwaltung===
===Moderne Verwaltung===
Wir wollen eine leistungsstarke, kostenbewusste Verwaltung, die für ortsnahe öffentliche Dienstleistungen sorgt. Dies wollen wir durch fortlaufende Modernisierung der Landes- und Kommunalverwaltungen erreichen. Wir werden den „Normen-TÜV” beibehalten. Wir werden uns auf Bundesebene weiterhin für eine Reform des Berufsbeamtentums einsetzen. Hierzu zählt der Einsatz von Beamtinnen und Beamten nur noch für hoheitliche Aufgaben sowie die Vergabe von Führungspositionen auf Zeit und die Anrechnung von Einkünften bei der Versorgung politischer Beamter. Ziel ist eine Angleichung des Dienst- und Versorgungsrechts von Beamten und Angestellten. Die Mitbestimmung der Personalräte soll gesichert, die Aus- und Fortbildung im Rahmen einer gezielten Personalentwicklung verbessert werden. Qualitätsverbesserungsprozesse sowie der Abbau von Aufgaben sollen zu einem insgesamt wirtschaftlicheren Personaleinsatz führen. Der besonderen Situation von Frauen im öffentlichen Dienst wollen wir Rechnung tragen. Die Modernisierungsvereinbarung mit den Gewerkschaften wollen wir fortsetzen.
Um die Entwicklung Schleswig-Holsteins im 21. Jahrhundert sozial und ökologisch im Sinne der Agenda 21 zu gestalten, müssen die Strukturen und Verfahrensweisen in der staatlichen und kommunalen Verwaltung weiterentwickelt werden. Es muss weiterhin geprüft werden, wo die Kooperation mit den anderen norddeutschen Ländern verstärkt werden kann (z.B. Statistisches Landesamt, Hochschulen u.a.m.). Mehr Bürgernähe wollen wir durch dezentrale Verwaltungsleistungen und Aufgabenverlagerungen auf die Kommunen bei Beachtung des Konnexitätsprinzips erreichen. Durch die Funktionalreform sollen die Kommunen gestärkt, die Entscheidungswege verkürzt und die Wirtschaftlichkeit erhöht werden. Erforderlich ist darüber hinaus, dass vermehrt geeignete Aufgaben von der Kreisebene auf die kreisangehörigen Gemeinden verlagert werden. Eine Änderung des kommunalen Haushaltsrechts muss den Kommunen flexibleres und kosteneffizienteres Wirtschaften ermöglichen. Das kommunale Verfassungsrecht ist mit dem Ziel einer Stärkung der ehrenamtlichen Selbstverwaltung zu überprüfen. Dabei sollen die Erfahrungungen der Kommunen berücksichtigt werden. Zur Erweiterung des Handlungsspielraumes der Kommunen soll die Umwandlung von bisherigen Weisungs- in Selbstverwaltungsaufgaben einvernehmlich geprüft werden. Den Kommunalen Finanzausgleich wollen wir unter Beteiligung der Kommunen reformieren. Die Förderung von Frauen wird auf kommunaler Ebene durch das Gleichstellungsgesetz sowie durch Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sichergestellt; die Absicherung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wird verbessert.
===Öffentliche Sicherheit===
===Öffentliche Sicherheit===
Unser Ziel bleibt die Vereinbarung einer liberalen Innen- und Justizpolitik mit konsequentem Handeln gegen Kriminalität und ihre Ursachen. Kriminalitätsbekämpfung ist allein Aufgabe von Polizei und Justiz, Kriminalitätsverhütung ist eine gesellschaftliche Aufgabe aller.
====Polizei====
====Polizei====
Wir werden die Polizei durch Fortführung des Personalstrukturprogramms, die weitere Realisierung der zweigeteilten Laufbahn sowie die Förderung von Frauen attraktiver gestalten. Sie soll durch neue Einsatzkonzepte und bessere technische Ausstattung zu Gunsten verstärkter öffentlicher Präsenz entlastet werden. Die Möglichkeiten polizeilicher Mitarbeit von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern müssen weiter vorangetrieben werden.
Wir werden uns für eine bundeseinheitliche Regelung der von uns unterstützten Teilnahme von Polizistinnen und Polizisten an internationalen Polizeieinsätzen bzw. –missionen einsetzen.
====Kriminalität====
====Kriminalität====
Kriminalpräventive Räte und kommunale Sicherheitspartnerschaften sind wichtige Bestandteile unserer Präventionspolitik. Einen besonderen Schwerpunkt sehen wir in der Präventionsarbeit im Bereich der Kinderdelinquenz und Jugendkriminalität. Wir werden die Präventionsinstrumente ausbauen und durch Vernetzung weiter stärken. In diesem Zusammenhang und begleitend zur Polizeilichen Kriminalstatistik werden wir uns für die Erstellung eines periodischen Sicherheitsberichtes auf kriminologischer Grundlage einsetzen. Den Einsatz von Geheimdiensten und Verfassungsschutz zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität lehnen wir ab, ebenso die Einrichtung von Bürgerwehren. Die Tätigkeit privater Sicherheitsdienste im öffentlichen Raum muss im Hinblick auf die Zulassung, die erforderlichen Qualifikationen und die Befugnisse gesetzlich geregelt werden. Zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität, organisierter Kriminalität und Korruption setzen wir uns für den weiteren Ausbau von gemeinsamen Ermittlungsgruppen und die Schaffung von rechtsstaatlich notwendigen Instrumenten der Kriminalitätsverfolgung ein. Die Koalitionspartner unterstützen Initiativen, welche die politische und gerichtliche Kontrolle von Europol verbessern.
Im Bereich der Drogenkriminalität wollen wir mit Härte gegen Drogenhändler vorgehen. Drogenabhängige bedürfen unserer Hilfe. Wir wollen den Opferschutz durch Einführung neuer Vernehmungsmethoden, Zeugenbegleitmaßnahmen und den Ausbau des Täter-Opfer-Ausgleichs verbessern.
===Justizpolitik===
===Justizpolitik===
====Gerichtsbarkeit====
====Gerichtsbarkeit====
Unser Ziel ist die Beschleunigung gerichtlicher Verfahren für die Bürger durch Fortsetzung der Ablauf- und Organisationsreformen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Hierzu gehören Reformen der Arbeitsweisen der Justiz und intensive Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik. Eine Justizreform soll durch Straffung der Rechtsmittelverfahren, die Schaffung eines dreigliedrigen Gerichtsaufbaus ohne Qualitätsabbau und Verlust von Bürgernähe sowie die Einführung außergerichtlicher Schlichtungsverfahren die Gerichte entlasten und Verfahren beschleunigen. Die Abhaltung von Gerichtstagen in der Fläche wird weitergeführt.
Im Bereich der so genannten freiwilligen Gerichtsbarkeit wollen wir die Serviceleistungen der Gerichte verbessern.
====Strafjustiz====
====Strafjustiz====
Im Bereich der Strafjustiz treten wir für eine rationelle, konsequente und zeitnahe Ahndung der Alltagskriminalität ein. Unser Hauptaugenmerk gilt der Bekämpfung der Schwerkriminalität. Der Tendenz, nach immer härteren Strafen zu rufen, treten wir entgegen. Die Wiedergutmachung für die Opfer von Straftaten wollen wir fördern. Die Fortentwicklung von Konzepten zur schnellen und angemessenen Verfahrenserledigung wollen wir auch unter Verwendung von Erkenntnissen anderer europäischer Länder erreichen. Durch Fortsetzung der Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft im Bereich der Diversion soll eine zeitnahe Reaktion auf Fehlverhalten Jugendlicher und Heranwachsender sichergestellt werden.
====Strafvollzug====
====Strafvollzug====
Grundsatz der Justizvollzugspolitik ist ein humaner Strafvollzug, der die bestmöglich geeigneten Voraussetzungen für ein straffreies Leben schafft. Daher sollen die pädagogischen, sozialen, medizinischen und psychotherapeutischen Hilfen im Vollzug verbessert werden. Unser Ziel ist die Förderung der Wiedereingliederung straffälliger Menschen, Gewährung von Sicherheit und weitere Modernisierung des Strafvollzuges. Erreichen wollen wir dies durch Einrichtung überschaubarer Vollzugseinheiten, Verselbstständigung des Jugendstrafvollzugs, Verbesserung der Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten und der Entlohnung im Vollzug. Therapieprojekte wollen wir fördern. Die Förderung der ambulanten sozialen Dienste der Justiz wollen wir fortsetzen. Die Arbeit der freien Straffälligenhilfe sowie der Bewährungs- und Gerichtshilfe wollen wir stärken. Maßnahmen der Haftvermeidung sollen weiter intensiviert werden. Auf Bundesebene streben wir eine Erweiterung der strafrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten an, hierzu gehört nicht die Einführung der elektronischen Fußfessel.
Die Personalsituation im Justizbereich muss überprüft werden. Der Investitionsstau im Justizbereich wird durch die Investitionsbank zügig abgebaut.
===Datenschutz und Informationsfreiheit===
===Datenschutz und Informationsfreiheit===
Wir verstehen Datenschutz als einen wichtigen Bestandteil der Informationsgesellschaft. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss gesichert werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich auch bei weiterem Ausbau der Informationstechnik auf den Schutz ihrer Privatsphäre verlassen können.
Dabei treten wir dafür ein, das datenschutzrechtliche Instrumentarium über Ge- und Verbote hinaus zu verfeinern und flexibel auszugestalten. Die Zusammenfassung der Datenschutzkontrolle unter dem Dach des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz bietet die Chance, den Datenschutz effizient und erfolgreich weiterzuentwickeln. Die moderne schleswig-holsteinische Datenschutzkonzeption ist zu einem Standortvorteil für die Wirtschaft geworden. Zum Schutz von Persönlichkeitsrechten lehnen wir ein Verschlüsselungsverbot ab. Die Grenzen der Meinungsfreiheit im Internet bestimmen sich nach den Beschränkungen in den Printmedien.
Um allen Menschen die Teilhabe an der Informationsgesellschaft zu ermöglichen, strebt das Land die Einrichtung von allgemein zugänglichen, kostenlosen Internetzugängen in öffentlichen Einrichtungen an. Die Koalitionspartner wirken darauf hin, dass das Angebot an öffentlichen Informationen des Landes und der Kommunen im Internet verbessert wird. Sie werden weiterhin eine Aufklärungskampagne über die Möglichkeiten und Grenzen des Informationsfreiheitsgesetzes durchführen. Es wird angestrebt, Korrespondenz mit der Landes- und Kommunalverwaltung mit Hilfe der digitalen Signatur führen zu können. Die Koalitionspartner vertreten den Anspruch an die Bundespolitik, das Bundesdatenschutzgesetz zügig zu novellieren. Sie streben dabei ein Gesetz an, das sich an dem schleswig-holsteinischen Landesdatenschutzgesetz orientiert. Ein Informationsfreiheitsgesetz soll auch auf Bundesebene erlassen werden. Die Landesregierung wird einen Entwurf für ein datenschutzfreundliches Sicherheitsüberprüfungsgesetz vorlegen.
===Politik für Migrantinnen und Migranten===
===Politik für Migrantinnen und Migranten===
Flüchtlingspolitik ist Menschenrechtspolitik. Deswegen ist unsere Ausländer- und Asylpolitik bestimmt von den Grundsätzen der Humanität und der Solidarität.
Das Zusammenleben der einheimischen Bevölkerung mit Flüchtlingen, Zuwanderern, Spätaussiedlern, jüdischen Emigranten und den hier aufgewachsenen Nachkommen (Migrantinnen und Migranten) fordert Toleranz und Integrationsbereitschaft auf beiden Seiten. Kulturelle und religiöse Vielfalt bereichert unser Leben in Schleswig-Holstein und wird von den Koalitionspartnern geachtet.
Die Koalitionspartner wollen die in den vergangenen Jahren im Land vor diesem Hintergrund gestaltete Politik für alle Migrantinnen und Migranten in Anerkenntnis der Verantwortung für politisch Verfolgte, Bürgerkriegflüchtlinge und die ins Land geholten Arbeitsimmigranten fortsetzen. Die Ermessensspielräume im Asyl- und Ausländerrecht sollen weiterhin ausgenutzt werden. Zum Schutz vor akuten Bedrohungen für Menschen, die als Flüchtlinge oder Vertriebene zu uns kommen, wie z. B. für die Gruppe von traumatisierten Flüchtlingen oder Frauen, die besondere Fluchtgründe geltend machen, werden weitere Initiativen ergriffen.
Die in den letzten vier Jahren im Land geschaffenen und geförderten Institutionen sind deshalb im Sinne einer notwendigen Aufklärungsarbeit und Parteinahme zu erhalten und zu stärken. Die Vorschläge des Runden Tisches beim Innenministerium für Integrationsmaßnahmen für alle Gruppen von Migranten, insbesondere die Förderung von Sprachkursen, werden aufgenommen.
====Aufenthalts- und Bleiberechte====
====Aufenthalts- und Bleiberechte====
Die Koalitionspartner werden sich dafür einsetzen, dass im eigenen Verantwortungsbereich mit Abschiebestopps dafür Sorge getragen wird, dass Menschen nicht zwangsweise in Staaten zurückkehren müssen, in denen ihnen Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit, die auch durch Katastrophen oder durch nichtstaatliche Kräfte herbeigeführt sein können, drohen.
Wir wollen uns dafür einsetzen, dass andere Länder der Initiative Schleswig-Holsteins folgen.
Die Arbeit der landesweiten Härtefallkommission hat sich bewährt und wird fortgesetzt.
Auch angesichts der Tatsache, dass Kirchengemeinden Flüchtlingen Asyl gewähren, wird die Notwendigkeit einer gesetzlichen Härtefallregelung dokumentiert.
Die Koalitionspartner werden sich auf Bundesebene für eine im Gesetz verankerte Härtefallregelung einsetzen und die von der Landesregierung bereits unternommene Initiative für eine Novellierung des § 30 AuslG weiterverfolgen, um auch abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern ein Aufenthaltsrecht zu gewähren.
Die Landespolitik fördert weiterhin die Selbstorganisation der Flüchtlinge und die Arbeit des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein e.V. Die Arbeit des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen hat sich bewährt und wird fortgesetzt.
Wir wollen einen beschleunigten Ablauf des Asylverfahrens erreichen.
Wir setzen uns dafür ein, dass Flüchtlinge, die durch Bürgerkrieg oder Krieg ein schweres Kriegstrauma erlitten haben, ein Bleiberecht erhalten. Die bereits unternommene Initiative auf Bundesebene soll weitergeführt werden. Die Institutionalisierung der Beratung für traumatisierte Flüchtlinge hat sich bewährt und soll fortgeführt werden.
====Unterbringung, Versorgung, Betreuung von Flüchtlingen====
====Unterbringung, Versorgung, Betreuung von Flüchtlingen====
Das von der Landesregierung in der letzten Legislaturperiode reformierte Migrationssozialberatungskonzept wollen wir weiter entwickeln. Dabei soll eine unabhängige Trägerschaft unter Einbeziehung freier Träger berücksichtigt werden.
Die qualifizierte Beratung von Frauen durch Frauen soll besonders beachtet werden.
Wir sind gegen benachteiligende Regelungen im Asylbewerberleistungsgesetz sowie die Beschränkung von Bewegungsfreiheit und Arbeitsmöglichkeiten von Flüchtlingen.
Die Verfahrensberatung in Lübeck hat sich bewährt und soll unter Berücksichtigung von frauenspezifischen Gesichtspunkten weitergeführt werden.
Die Einführung einer Asyl-Card, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, lehnen wir ab.
====Abschiebehaft====
====Abschiebehaft====
Die Koalitionspartner wollen dafür Sorge tragen, alles in unseren Kräften Stehende zu veranlassen, um im Rahmen des geltenden Rechts Abschiebehaft zu vermeiden.
Wir wollen nach Kräften die Freiwilligkeit der Ausreise fördern und dafür Sorge tragen, dass die Anordnung der Abschiebehaft nur in Ausnahmefällen geschieht und so kurz und human wie möglich stattfindet. Für die Abschiebehaftanstalt in Rendsburg wird ein gesonderter Beirat unter Einbeziehung von Initiativen und Vereinen eingerichtet.
====Bundesebene====
====Bundesebene====
Schleswig-Holstein wird sich auf Bundesebene weiterhin für einen erleichterten Zugang zu Arbeit und Ausbildung für alle hier lebenden Menschen nichtdeutscher Herkunft einsetzen. Wir wollen den Ausweisungsschutz für hier aufgewachsene Migrantinnen und Migranten verbessern und setzen uns für ein Einwanderungsgesetz auf der Basis einer europäisch abgestimmten Zuwanderungspolitik gemäß dem Vertrag von Amsterdam ein. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass die Einschränkungen für ausländische Studierende aufgehoben werden.
===Rechtsextremismus===
===Rechtsextremismus===
Wir wollen eine Bürgergesellschaft, die mit Zivilcourage und Entschiedenheit Rechtsradikalismus und Ausländerfeindlichkeit bereits im Entstehen bekämpft. Hierzu treten wir für ein entschiedenes Vorgehen gegen rechtsextreme Agitation sowie Überwachung rechtsradikaler und rechtsextremer Organisationen und Publikationen ein. Durch Zusammenarbeit mit Schulen, Vereinen und Verbänden wollen wir die Auseinandersetzung mit Faschismus und Rassismus im Jugendbereich verstärken. Die Jugendarbeit in sozialen Brennpunkten wollen wir fortsetzen.
===Eine-Welt-Politik===
===Eine-Welt-Politik===
In der „Einen Welt“ sind soziale Gerechtigkeit, friedliches Zusammenleben, Gleichberechtigung der Frauen, sowie ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit (Agenda 21) einzig unter der Bedingung zu erlangen, dass alle Facetten dieser Zielsetzung als globale und zugleich lokale Herausforderung zu begreifen sind. Auf der Politik der vergangenen Jahre aufbauend, werden die Koalitionspartner der Eine-Welt-Politik einen hohen politischen Stellenwert beimessen.
Wir verstehen Eine-Welt-Politik als Querschnittsaufgabe in dem Sinne, dass alle Politikbereiche des Landes die genannte Zielsetzung unterstützen und ihr Engagement in diesem Bereich fortführen. Die Koalitionspartner erkennen die zunehmende Bedeutung freiwilligen Engagements an. Wir werden auch zukünftig konkrete Projekte und Initiativen der Entwicklungszusammenarbeit finanziell fördern.
Den bereits begonnenen Aufbau eines Netzes von dezentralen Eine-Welt-Informationsstellen wollen wir fortführen.
===Minderheiten in Schleswig-Holstein===
===Minderheiten in Schleswig-Holstein===
Die kulturelle Vielfalt, die durch drei nationale Minderheiten und deren eigene Sprachen entsteht, macht unser Land bundesweit einzigartig. Geschichte, das kulturelle und soziale Leben der dänischen Minderheit, der Minderheit der Sinti und Roma und der friesischen Volksgruppe sind eine Bereicherung für Schleswig-Holstein, die wir pflegen und bewahren wollen. Wir sehen dieses jedoch als Aufgabe nicht nur des Landes, sondern auch des Bundes an. Wir wollen erreichen, dass die deutschen Sinti und Roma als Minderheit anerkannt und als solche in der Landesverfassung genannt werden. Wir werden die kulturelle und soziale Arbeit aller bei uns lebenden Minderheiten begleiten und unterstützen. Die erfolgreiche Arbeit des Grenzlandbeauftragten wird fortgeführt.
==Die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes sichern==
==Die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes sichern==
Auch für die Finanzpolitik gilt das Leitbild „Nachhaltige Entwicklung”.
Es gilt, die Bedürfnisse der heutigen Generation zu befriedigen, ohne die Bedürfnisbefriedigung künftiger Generationen unmöglich zu machen (Brundtland-Kommission).
Das Land Schleswig-Holstein muss heute in seine Zukunft investieren, um die Zukunftschancen seiner Bürgerinnen und Bürger zu wahren. Das Land Schleswig-Holstein muss heute zugleich sparen, um unseren Kindern morgen nicht die Gestaltungsspielräume zu verbauen. Wir dürfen uns nicht die Last erleichtern, indem wir sie als Schulden in die Zukunft verschieben.
Mut zu Zukunftsinvestitionen und Konsequenz bei der Fortsetzung der Konsolidierung des Landeshaushalts gehören zusammen. Das gebietet das Prinzip Verantwortung in der Finanzpolitik. Deshalb werden die finanzpolitischen Maßnahmen, aber auch die Verwaltungsstrukturreform die sozialen, ökologischen und gleichstellungspolitischen Grundsätze des Landes berücksichtigen.
Die Begrenzung der Neuverschuldung, die Verbesserung der Einnahmen, die Verringerung der Ausgaben, insbesondere durch Verwaltungsreform, die Begrenzung des Personalkostenanteils am Haushalt, die Vorsorge für zukünftige Pensionslasten und der Abbau von Subventionen sind die Kernziele unserer Finanzpolitik. Denn nur unter diesen Voraussetzungen lassen sich Zukunftsprojekte noch finanzieren.
Wir sparen für die Zukunft im eigenen Lande, unsere Schwerpunkte sind:
* die Schaffung von Arbeitsplätzen,
* mehr Bildung für unsere Kinder und Jugendlichen,
* ein ökologischer und technologischer Innovationsschub für unser Land.
Die Netto-Neuverschuldung wollen wir entsprechend der mittelfristigen Finanzplanung bis 2005 deutlich senken.
===Steuerpolitik===
===Steuerpolitik===
Wir unterstützen die mit dem Steuersenkungsgesetz verfolgten wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Ziele der Bundesregierung. Wir begrüßen dabei insbesondere die Absicht, die Wettbewerbs­fähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken, Wachstum und Beschäftigung nachhaltig zu fördern und eine deutliche Steuerentlastung für Arbeitnehmer, Familien und Unternehmen zu bewirken. Wir erwarten aus dem Steuersenkungsgesetz positive Wirkungen auf das Wirtschaftswachstum und damit mittelfristig auf die öffentlichen Einnahmen.
Allerdings müssen die zu erwartenden Einnahmeausfälle für die Haushalte der Länder und Kommunen noch verkraftbar sein.
Sie dürfen die Länder und Kommunen nicht zu Neuverschuldungen zwingen, die zu einer Überschreitung der verfassungsmäßigen Grenzen führen würden.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren setzen wir uns für folgende Veränderungen ein:
* Einführung von eindeutigen Regelungen gegen den Missbrauch
* Teilbesteuerung von Veräußerungsgewinnen für Kapitalgesellschaften
* Verschiebung der Absenkung der Kapitalertragsbesteuerung auf Dividenden von 2001 auf 2002
* Einführung einer Entfernungspauschale.
Darüber hinaus unterstützen wir die Reformen der Erbschaftssteuer, des Stiftungsrechts, der Besteuerung eingetragener Lebenspartnerschaften sowie spätestens ab 2002 eine gesetzliche Änderung beim Ehegattensplitting.
Die Landesregierung hält es für erforderlich, das Verhältnis konsumtiver und investiver Aufgaben zueinander neu zu definieren und wird sich auf Bundesebene dafür einsetzen.
===Bund-Länder-Finanzausgleich===
===Bund-Länder-Finanzausgleich===
Schleswig-Holstein wird sich aktiv an der Neugestaltung des föderalen Finanzausgleiches beteiligen. Dafür ist eine parlamentarische Begleitung durch den Landtag notwendig. Schleswig-Holstein setzt sich für eine Neubestimmung der Aufgaben zwischen EU, Bund, Ländern und Kommunen und eine klarere Finanzverantwortung ein. Das Steueraufkommen des Landes und der Kommunen darf nicht geschmälert werden.
===Einnahmeverbesserungen auf Landesebene:===
===Einnahmeverbesserungen auf Landesebene:===
* Einführung einer Oberflächenwasserentnahmeabgabe
* Anteilsverkauf der LEG bis zu 49,9 %
* Anpassung des Förderzinses für Erdöl
* Überprüfung der Verwendung der Zweckerträge aus Glücksspielen
* Weitere Stärkung der Steuerfahndung und Betriebsprüfung
===Konsolidierungsbedarf:===
===Konsolidierungsbedarf:===
Die finanziellen Auswirkungen der Steuerrechtsänderungen 1999, 2000, 2001, 2003 und 2005 sowie die Auswirkung der Sparbeschlüsse der Bundesregierung und anderer gesetzlicher Leistungen bedeuten die Notwendigkeit struktureller Einschnitte ab 2001.
Wachstumsbedingte Steuermehreinnahmen werden voraussichtlich ab 2002 eintreten und sind in der MFP bereits mit jährlich 250 Mio. DM ab 2002 unterstellt, da 2001 die Kreditaufnahmegrenze nahezu ausgeschöpft ist, ergibt sich ein Konsolidierungsbedarf von ca. 750 Mio. DM durch Einnahmeverbesserungen und konsumtive Ausgabekürzungen.
===Personalkosten===
===Personalkosten===
'''Zusätzliche''' Personalkostensenkungen sind unabdingbar. Dabei stehen 59,5 % der Personalkosten (Schulen, Pensionen, Beihilfen) für Einsparungen kaum zur Verfügung.
Als Einzelmaßnahmen sind vorgesehen:
* Die Personalkostenbudgets maximal überrollen, d. h. insbesondere die linearen Verbesserungen über mehrere Jahre im vollen Umfang erwirtschaften;
* Verzicht auf zusätzliche Stellen ohne Kompensation (Ausnahme Lehrer);
* Realisierung der noch vorhandenen 600 kw-Vermerke bis 2005 und eine entsprechende Anpassung der Stellenpläne.
Für die Realisierung sind flankierend folgende Maßnahmen erforderlich:
* konsequente Umsetzung der Aufgabenkritik/Aufgabenanalyse
* konsequente Umsetzung der IT-Modernisierung in den Ressorts
* konsequente Fortsetzung der Funktionalreform bis 31.12.2001.
Bei möglicherweise unterschiedlichen Meinungen der vier kommunalen Spitzenverbände kann auch mit Mehrheit entschieden werden. Die Stimmabgabe der Landesregierung erfolgt dabei nur gemeinschaftlich.
Der Aufbau der Landesverwaltung wird mit dem Ziel höherer Effektivität und Kostenreduzierung sowie unter Berücksichtigung der Funktionalreform gestrafft. Angestrebt wird eine durchgängig zweistufige Landesverwaltung bis 2005.
Gemeinsame Verwaltungseinrichtungen für Schleswig-Holstein und Hamburg sind zu prüfen und zügig zu realisieren.
Das Laborkonzept wird zum 01.01.2001 umgesetzt.
===Finanzbeziehungen zu den Kommunen===
===Finanzbeziehungen zu den Kommunen===
Die finanzielle Lage der Kommunen in Schleswig-Holstein ist im Bundesvergleich besser als die des Landes. Gleichzeitig sind die Kommunen - wie das Land - Betroffene der Steuerrechtsänderungsgesetze des Bundes, während ihnen durch die erhöhten EU-Mittel in den Jahren 2000 - 2006 Vorteile erwachsen. Dies erfordert eine Neubestimmung der Finanzbeziehungen zwischen Land und kommunaler Familie.
Wir werden mit den Kommunen u.a. Verhandlungen über folgende Themenkomplexe aufnehmen:
* Änderung der Kommunalverfassung (Stärkung der Ehrenamtlichkeit)
* Kommunaler Finanzausgleich unter Berücksichtigung der Vorschläge des Landesrechnungshofs
* Vorwegabzüge,
* Festbeträge,
* Mischfinanzierung,
*Verbundsatz,
* Konsequente Umsetzung der Funktionalreform.
** Bei möglicherweise unterschiedlichen Meinungen der vier kommunalen Spitzenverbände kann auch mit Mehrheit entschieden werden. Die Stimmabgabe der Landesregierung erfolgt dabei nur gemeinschaftlich.
* Benchmarking für die Bereiche Sozialhilfe, Wohngeld, Jugendhilfe, Unterhaltsvorschussgesetz
* Einführung einer 1/3-Regelung beim Unterhaltsvorschussgesetz für 2001 ff. (mit Bonusregelung für Einnahmen zugunsten der Kommunen)
Wir werden sächliche Verwaltungskosten, Projektförderungen, Landesförderprogramme, landesgesetzlich festgelegte Ausgaben kritisch überprüfen. Die „sonstigen Leistungen für die Kommunen” bleiben unberücksichtigt.
Folgende Leistungsgesetze sollten überprüft werden:
* Landwirtschaftskammergesetz,
* Landesblindengeldgesetz (bundeseinheitliche Regelung anstreben),
* Krankenhausfinanzierungsgesetz.
===Zuwendungen und Förderprogramme===
===Zuwendungen und Förderprogramme===
Das Land wird seine Zuwendungen in den Jahren 2001 und 2002 maximal überrollen.
Alle Förderprogramme sind kurzfristig zu überprüfen, um durch eine Konzentration die vereinbarten politischen Schwerpunkte zu stärken. Dabei ist die Effektivität der Förderung durch möglichst bezifferbare Zielvorgaben nachprüfbar zu machen.
Um dieses haushaltstechnisch sicherzustellen, müssen im Rahmen eines „zero-based-budgeting” alle Förderprogramme für den Haushaltsplanentwurf im Kabinett neu eingeworben werden.
Zur Eckwerte-Klausur 2001 erstellt der Finanzminister eine Liste mit Begründung über die Förderprogramme, die fortgesetzt bzw. eingestellt werden.
===Sachausgaben===
===Sachausgaben===
Differenzierte Kürzung bei den Sachausgaben (z. B. Gutachten, Einsparung zentrale Beschaffung)
===Wohnungsbau===
===Wohnungsbau===
Wir wollen dem massiven Auslaufen der Belegrechtsbindungen im Mietwohnungsbau entgegenwirken. Deshalb konzentrieren wir uns auf das Instrument des Belegrechtsankaufs, auf Bestandsförderung und insbesondere auf das Programm „Soziale Stadt”. Der Mietwohnungsneubau wird begrenzt auf mehrjährige Bauprojekte.
Wir wollen die Fehlbelegungsabgabe modifizieren und hinsichtlich des Verwaltungsaufwandes erneut überprüfen
===Gebäudebewirtschaftung===
===Gebäudebewirtschaftung===
Die in den Rahmenverträgen zwischen Land und GMSH vereinbarten Einsparvorgaben (Flächenreduzierung minus 10 %, Bewirtschaftungskosten minus 20 %) sind bis 2005 zu realisieren.
==Allgemeine Vereinbarungen==
==Allgemeine Vereinbarungen==
===Bundesratsklausel===
===Bundesratsklausel===
Die Koalitionspartner legen das Abstimmungsverhalten des Landes im Bundesrat durch Kabinettsentscheidung fest. Sie orientieren sich dabei an den Interessen des Landes und an Inhalt und Geist der Koalitionsvereinbarung.
Sofern in Fragen, die nach Auffassung eines Partners von grundsätzlicher Bedeutung sind, eine Einigung nicht erzielt wird, enthält sich das Land der Stimme.
===Vereinbarung über das Abstimmungsverfahren im Landtag===
===Vereinbarung über das Abstimmungsverfahren im Landtag===
Die Koalitionspartner verpflichten sich, diese Vereinbarung in Regierungshandeln umzusetzen. Die Fraktionen beider Parteien werden im Landtag und in seinen Ausschüssen nicht mit wechselnden Mehrheiten abstimmen. Dies gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Ausgenommen davon sind die Angelegenheiten, die die Abgeordnetenfinanzierung betreffen.
Die freie Gewissensentscheidung der/des einzelnen Abgeordneten bleibt hiervon unberührt. Zur Abstimmung der parlamentarischen Zusammenarbeit findet zwischen beiden Fraktionen ein enger und regelmäßiger Informationsaustausch statt. Über Initiativen der Koalitionsfraktionen wird vor der Einbringung in den Landtag der bzw. die jeweils andere Fraktionsvorsitzende oder an der jeweils andere Parlamentarische Geschäftsführer unterrichtet, um eine Absprache über Inhalt und Vorgehen zu ermöglichen.
===Koalitionsausschuss===
===Koalitionsausschuss===
Die Koalitionsparteien bilden einen Koalitionsausschuss. Der Ausschuss berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt werden müssen. Er tritt in regelmäßigen Abständen zusammen und muss darüber hinaus auf Antrag einer der Partner einberufen werden.

Aktuelle Version vom 19. April 2016, 11:15 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2000
Bezeichnung: A1
Antragsteller: Landesvorstand und Landesausschuss


Beschluss: Angenommen


Arbeit - Bildung - Nachhaltigkeit - Weltoffenheit
Mit voller Kraft für eine gute Zukunft unseres Landes!

Bei der Landtagswahl am 27. Februar 2000 haben die Menschen unseres Landes SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit einer klaren und stabilen Regierungsmehrheit ausgestattet. Wir nehmen die Verantwortung an und stellen uns der Herausforderung, unser Land in das 21. Jahrhundert zu führen. Zum zweiten Mal legen die Sozialdemokratische Partei Deutschlands und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihre Vorhaben für eine gemeinsame Regierungsverantwortung für Schleswig-Holstein vor. Unsere Leitthemen sind Arbeit, Bildung, Innovation. Unser Kompass ist und bleibt soziale Gerechtigkeit, die Gleichstellung von Mann und Frau sowie der engagierte Schutz von Umwelt und Natur.

Die Ziele, die wir uns mit dem Koalitionsvertrag von 1996 gesetzt haben, haben wir konsequent verfolgt. Schleswig-Holstein ist deshalb gut vorbereitet auf die Herausforderungen am Beginn des 21. Jahrhunderts. 1999 hat Schleswig-Holstein das höchste Wirtschaftswachstum aller Bundesländer erzielt. Gleichzeitig haben wir den Schutz von Natur und Umwelt verbessert. Die soziale und ökologische Erneuerung Schleswig-Holsteins ist in den letzten Jahren unter sozialdemokratischer und grüner Regierungsverantwortung mit großen Schritten vorangekommen. Wir haben eine klare Vorstellung von der Zukunft unseres Landes:

  • Wir wollen ein Land mit sozialer Gerechtigkeit, mit einer innovativen Wirtschaft und sicheren Arbeitsplätzen. Wir werden durch die Förderung von regenerativen Energien, ökologischen Produktionstechniken und innovativen Produkten weiterhin zukunftssichere Arbeitsplätze schaffen.
  • Wir wollen, dass Schleswig-Holstein ein weltoffenes Land ist. Wir werden unsere guten Beziehungen zu den Nachbarländern an Nord- und Ostsee ausbauen und neue Impulse für den Aufschwung des Nordens geben.
  • Wir wollen eine gute Zukunft für unsere Kinder. Wir werden beispielhaft in ihre Bildung und Ausbildung investieren.
  • Wir wollen ein Land, in dem die Familien mit Kindern gut aufgehoben sind. Wir werden das Ziel der Gleichberechtigung von Mann und Frau und der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen weiterhin konsequent verfolgen.
  • Wir wollen eine freie und soziale Bürgergesellschaft fördern, in der soziale Sicherheit und Gerechtigkeit herrschen. Wir werden unsere bundesweit herausragende liberale Innen- und Rechtspolitik fortsetzen und die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes sicher vor Kriminalität und Gewalt schützen, ohne ihre Grundrechte zu beschränken.

Wir haben Zuversicht in die Gestaltbarkeit der Zukunft. Wir verpflichten uns, in allen Bereichen der Landes- und Kommunalpolitik das auf dem Gipfel der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro formulierte Prinzip der „nachhaltigen Entwicklung” durchzusetzen und zu fördern. Nachhaltigkeit bedeutet, den Bedürfnissen der heute Lebenden gerecht zu werden, ohne die Entwicklungschancen künftiger Generationen zu gefährden. Wer heute regiert, muss an morgen denken.

Die vor uns liegenden Jahre werden große Veränderungen in Wirtschaft und Technologie, in Staat und Gesellschaft bringen. Den Wandel gestalten bedeutet, sich auf das Wichtigste zu konzentrieren:

  • Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen
  • in die Bildung und Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen zu investieren
  • den ökologischen und technologischen Innovationsschub in unserem Land zu verstärken

Darüber hinaus wollen wir als eine wichtige gesellschaftspolitische Dimension unserer Politik die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern und dafür Sorge tragen, dass im Wandel unserer Gesellschaft niemand auf der Strecke bleibt.

Wir wollen mit den in Schleswig-Holstein lebenden Ausländerinnen und Ausländern, den Migrantinnen und Migranten, in sozialer und politischer Gleichberechtigung gut zusammenleben. Wir werden die Minderheiten weiterhin unterstützen und fördern.

Die größte Herausforderung der kommenden Jahre besteht darin, dieses anspruchsvolle politische Programm mit den engen Spielräumen in der Finanzpolitik in Einklang zu bringen. Wir müssen in die Zukunft unseres Landes investieren, um die Zukunftschancen seiner Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Wir müssen zugleich sparen, um unseren Kindern künftige Gestaltungsspielräume nicht zu verbauen. Deshalb wollen wir die Netto-Neuverschuldung des Landes bis 2005 deutlich senken. Wir dürfen uns nicht die Last erleichtern, indem wir sie als Schulden in die Zukunft verschieben. Das Prinzip der Nachhaltigkeit gilt auch und gerade für die Finanzpolitik. Die Klarheit und Ehrlichkeit in der Politik gebietet deshalb zu sagen, dass in den nächsten Jahren nicht alles, was wünschenswert ist, auch finanziert werden kann.

Wir werden die Chancen Schleswig-Holsteins als Brücke nach Skandinavien und in die neuen Demokratien Nordosteuropas auch weiterhin konsequent nutzen. Mit unserer Minderheitenpolitik im deutsch-dänischen Grenzland ist Schleswig-Holstein ein europäisches Beispiel für friedliche Lösungen in Grenzregionen. Wir wollen ein Land der guten Nachbarn sein, im Inneren und nach außen. Die guten Beziehungen zu unseren Nachbarländern an Nord- und Ostsee werden wir ausbauen und damit weitere Impulse für den Aufschwung des Nordens geben.

Diese Grundsätze ziehen sich als Leitlinien durch alle Bereiche dieses Koalitionsvertrages. Er ist unser gemeinsames Fundament für eine stabile Regierungsmehrheit im Landtag und eine solide und an der Sache orientierte Politik, mit der wir unser Land in das 21. Jahrhundert führen. Gemeinsam werden wir mit voller Kraft dafür arbeiten, dass alle Menschen in Schleswig-Holstein eine gute Zukunft haben.

Strukturpolitik

Ostseekooperation

Schleswig-Holstein liegt an der Nahtstelle zwischen Mitteleuropa und der Ostseeregion. Mit der wachsenden Bedeutung des Ostseeraums rückt Schleswig-Holstein als Grenzregion in eine zentrale Lage. Gemeinsame Traditionen, kulturelle Verbindungen und gemeinsame soziale und ökologische Vorstellungen fördern die Entwicklung der Ostseeregion zu einem neuen ökonomischen Kraftfeld in Europa. In dieser neuen europäischen Wachstumsregion liegt die wirtschaftliche Zukunft Schleswig-Holsteins im 21. Jahrhundert. Die ökologische Zielorientierung Schleswig-Holsteins findet ihre Entsprechung in der schon seit langem stark an Nachhaltigkeitskriterien geprägten Politik der skandinavischen Länder. Eine besondere Verantwortung sehen wir in der Kooperation mit den jungen Demokratien in den Ostseeanrainerstaaten. Wir werden Polen und die baltischen Staaten auf dem Weg in die europäische Union im Rahmen der EU-Beitrittsstrategie durch Experten unterstützen.

Die vom Ostseerat im Juni 1998 verabschiedete „Agenda 21” für den Ostseeraum (Baltic 21) unterstützen wir aufgrund der großen Chancen für die wirtschaftliche Entwicklung. Mit unserem „Entwicklungskonzept Südliche Ostsee” vernetzen wir unser Land mit den Metropolregionen Malmö/Kopenhagen im Norden, Hamburg im Süden und Berlin im Osten. Durch die Stärkung der eigenen Potenziale und die Vernetzung mit den umliegenden Regionen kann Schleswig-Holstein von dieser Entwicklung gewinnen und die Chancen gebrochener Transitverkehre nutzen.

Deshalb wollen wir folgende Impulse setzen:

  • Entwicklung der Infrastruktur mit dem Vorrang des Schiff- und Eisenbahnverkehrs, insbesondere für den Güterverkehr.
  • Im Bereich der Daten- und Telekommunikation wird Schleswig-Holstein weiter Initiator und Ausgangspunkt für den Aufbau ostseeweiter Netze sein
  • Die Landesregierung unterstützt den Aufbau ostseeweiter Energieverbundnetze auf Basis regionaler angepasster Konzepte mit dem Ziel der Stärkung einer umweltfreundlichen Energieversorgung ohne Kernenergie.
  • Unterstützung der Netzwerke von Nichtregierungsorganisationen für Wirtschaft, Umwelt, Frieden, Kultur und Soziales im Ostseeraum.
  • Internationale Studiengänge und gemeinsame Abschlüsse mit Hochschulen im Ausland, insbesondere in der Ostseeregion, unter Einbeziehung der virtuellen Fachhochschule Lübeck.
  • Verstärkter Austausch von SchülerInnen, Auszubildenden und jungen Berufstätigen.
  • Ausbau der kulturellen Kooperation im Rahmen von „Ars Baltica”.

Nordseekooperation

Eine schlagkräftige Nordseepolitik im Sinne der integrierten Regionalentwicklung ist ein Zukunftsprogramm insbesondere für die Westküste. Impulse sollen in einer Nordseekonferenz gegeben werden durch eine verstärkte Wattenmeerkooperation und auch durch eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Schulen und Hochschulen, im Bereich Tourismuspolitik, Nutzung regenerativer Energien und den Nordseeschutz.

Regionalentwicklung

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Landesregierung wird auch künftig die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in den strukturschwachen ländlichen Regionen sein. Im sich zunehmend verschärfenden Standortwettbewerb haben diese Regionen wachsende Schwierigkeiten, sich mit eigenen Perspektiven zu behaupten.

Zentrale Förderinstrumente sind zukünftig das Programm „ZAL – Zukunft auf dem Lande” und das Programm „Wachstum und Beschäftigung – Das Regionalprogramm 2000”. Beide Programme bilden zusammen mit „Arbeit für Schleswig-Holstein (ASH)” die Zukunftsinitiative der Landesregierung „ziel – Zukunft im eigenen Land”. Förderschwerpunkte von „ziel” sind u.a. die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen, vor allem für Frauen, die Förderung zukunftsweisender Technologien, Städtebauförderung, Stärkung und Modernisierung der Ländlichen Räume und des Agrarsektors, die Neuausrichtung der Energieversorgung im Sinne des langfristigen Klimaschutzes, ökologische Modernisierung und die Nutzung der Chancen der Ostsee- und Nordseekooperation.

Wir werden auch künftig die Aufstellung von „Ländlichen Struktur- und Entwicklungskonzepten” (LSE) – auch in Stadt-Umland-Beziehungen – und von integrierten Schutzkonzepten fördern. Sie werden mit lokalen und überörtlichen Prozessen zur Umsetzung der Agenda 21 von Rio verknüpft. Wir werden ein Standortmarketing für Schleswig-Holstein mit allen Wirtschaftsakteuren vereinbaren.

Insgesamt werden aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln rund 2,2 Mrd. DM für integrierte Infrastrukturprojekte und neue Arbeitsplätze investiert.

Die sechs Regionen (KERN, Hamburger Umland, Unterelbe, HOLM, Westküste, Süden des Nordens) werden wir unterstützen, ihre eigene Identität zu finden und sie in integrierte Leitprojekten umzusetzen. Konzepten der integrierten Regionalentwicklung und der interkommunalen Zusammenarbeit messen wir eine besondere Bedeutung zu. Auf diesem Hintergrund soll mit allen Beteiligten ein Küstenmanagement entwickelt werden.

Dabei ist die Metropolregion Hamburg von besonderer Bedeutung. Die Funktion dieser Metropolregion als Drehscheibe für internationale Austauschbeziehungen der Länder Nord-, Mittel- und Osteuropas und als Knotenpunkt der Wirtschaftsräume rund um Nord- und Ostsee gilt es künftig weiter zu stärken. Deshalb setzen wir künftig auf eine enge Zusammenarbeit mit unseren norddeutschen Nachbarländern.

Nachhaltige Landesplanung gewährleistet Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Teilen des Landes

Im Rahmen der Diskussion über die Änderung der kommunalen Finanzbeziehungen ist u.a. auch über eine Neuordnung des zentralörtlichen Systems zu entscheiden. Die regionalen Bevölkerungswanderungen und die Bevölkerungszunahme in Schleswig-Holstein erfordern eine neue Dynamik mit der Überprüfung der Einstufungskriterien für die Zentralität, der Dotationen einzelner Zentralitätsstufen und der Zuordnung von Nahbereichen im ländlichen Raum. Dabei sind insbesondere Kriterien wie Nachhaltigkeit, Verkehrsvermeidung, Beschränkung der Zersiedelung und Flächenschutz zu berücksichtigen und die Effektivität der Raumordnungsplanung zu erhöhen. Bei der Genehmigung und Förderung von Gewerbegebieten sollen ökologische, städtebauliche und verkehrspolitische Qualitätsstandards berücksichtigt werden.

Ökologisches Planen, Bauen, Wohnen, Wohnungsbau

Klimaschutz und Energiesparen sollen als nachhaltiges Prinzip bei der Städte- und Bauleitplanung ebenso Vorrang haben wie bei der Landesförderung sowie beim eigenwirtschaftlichen Verhalten des Landes. Durch Zusammenführen von Wohnen, Arbeiten und Freizeit, durch flächensparende und verdichtete Bauweise müssen Emissionen und Bodenverbrauch vermieden werden. Die Landesregierung führt spätestens bis Ende 2002 einen Gebäudepass ein. Das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt” wird weitergeführt.

Durch den in den letzten Jahren engagiert geförderten Wohnungsbau hat sich der Wohnungsmarkt in Schleswig-Holstein deutlich entspannt. Wir wollen dem massiven Auslaufen der Belegrechtsbindungen im Mietwohnungsbau entgegen wirken. Deshalb konzentrieren wir uns auf das Instrument des Belegrechtsankaufs, auf Bestandsförderung und insbesondere auf das Programm „Soziale Stadt”. Der Mietwohnungsneubau wird begrenzt auf mehrjährige Bauprojekte.

Bei der Novellierung der Fehlbelegungsabgabe mit dem Ziel der Reduzierung der Verwaltungskosten soll eine Härtefallklausel eingeführt werden. In den nächsten Jahren geht es weiter darum, bezahlbaren Wohnraum vor allem für kinderreiche Familien, alleinerziehende Mütter und Väter, alte Menschen und Schwerbehinderte zu sichern. Auch dem Wunsch vieler junger Familien nach preiswertem Wohneigentum werden wir stärker Rechnung tragen. Wir werden darüber hinaus dem hohen Mietenniveau im Hamburger Umland entgegenwirken.

Im Rahmen der finanziellen Abwicklung und der Weiterentwicklung der Vergabekriterien sollen folgende Gesichtspunkte stärker berücksichtigt werden:

Wärmetechnische Gebäudesanierung, Passivhauskonzepte, Einsatz neuer ökologischer Technologien und Materialien am Bau und erweiterte Nutzungskonzepte im Sinne von Wohnen und Arbeiten.

Initiativen für nachbarschaftliches Wohnen werden vom Land unterstützt. Die erfolgreiche Arbeit der Fachkommission „Frauen Planen Wohnen” wird weitergeführt.

Schleswig-Holstein ist heute bundesweit vorbildlich in dem Bemühen, die Kosten im Wohnungsbau zu senken. Dazu trägt auch der mit der neuen Landesbauordnung erzielte Abbau von Bürokratie bei. Wir wollen uns auf Bundesebene für Vereinfachungen im Mietrecht einsetzen, um das Mietrecht verständlicher und leichter anwendbar zu machen. Mit der neuen Bundesregierung werden wir uns für längst fällige Reformen im Wohnungsbau einsetzen. Dazu zählen vor allem eine verlässliche Beteiligung des Bundes am öffentlich geförderten Wohnungsbau und die Ausrichtung der Förderung auf die wirklich Bedürftigen. Die Neuordnung der Förderung der Genossenschaften wird voran getrieben.

Effiziente und umweltverträgliche Verkehrspolitik

Unser Land benötigt ein nach modernsten technischen Maßstäben ausgestattetes Bahnnetz für den Personenverkehr und den Gütertransport und ein hochwertiges Straßennetz, das seine Erschließungsfunktion im Flächenland Schleswig-Holstein erfüllt. Darüber hinaus müssen die vorhandenen Wasserwege stärker genutzt und das Radwegenetz kontinuierlich ausgebaut werden. In Schleswig-Holstein haben Maßnahmen zur Vermeidung von Verkehr, zur Verkehrsverlagerung auf umweltverträgliche Verkehrsmittel, zur Verkehrsberuhigung und zur technischen Optimierung der Verkehrsmittel hohe Bedeutung.

Die Verkehrsverbindungen nach Skandinavien - die festen Verbindungen ebenso wie die Fähren und Schifffahrtslinien - haben für die Zukunft Schleswig-Holsteins strategische Bedeutung. Die feste Fehmarnbeltquerung kann zur Bewältigung der zukünftigen Verkehrsaufkommen beitragen. Die im Auftrag der dänischen und deutschen Regierung erstellten Gutachten besagen, dass die feste Fehmarnbeltquerung unter den angenommenen Prämissen technisch machbar, verkehrlich sinnvoll ist und voraussichtlich einen gemeinschaftlichen Nutzen hat. Jede feste Querung führt zu ökologischen Beeinträchtigungen. In Abwägung der ökologischen Risiken weist die Tunnellösung die geringsten Umweltauswirkungen auf. Die Finanzierung soll nur mit privatem Kapital erfolgen. Private Investoren sollen angemessen am Risiko beteiligt werden. Die Anschlüsse auf deutscher Seite unterliegen der üblichen Bewertung im Bundesverkehrswegeplan. Als Vergleichsbasis wird ein optimiertes Fährschiffkonzept erstellt.

Die ökologischen und regionalwirtschaftlichen Auswirkungen, die Verkehrsprognosen und die wirtschaftliche Kosten-Nutzen-Bewertung bedürfen ergänzender Untersuchungen.

Des weiteren sind unsere Prioritäten im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanes für die kommenden fünf Jahre:

  • die schnelle Verwirklichung einer Hochgeschwindigkeits-ICE-Verbindung zwischen Hamburg und Berlin; dazu soll zunächst die Strecke Hamburg-Büchen-Berlin für den ICE-Verkehr ausgebaut werden;
  • die Weiterführung der A 20 einschließlich der Elbquerung westlich von Hamburg. Die Landesregierung misst der Querung im Raum Glückstadt oberste Priorität zu. Bei der Planung der westlichen Querung werden im weiteren Verfahren drei Varianten unter ökonomischen, verkehrlichen und ökologischen Gesichtspunkten länderübergreifend untersucht. Nach den Ergebnissen der Voruntersuchungen wird die Landesregierung im Rahmen der planerischen Gesamtabwägung unter besonderer Gewichtung der ökologischen Belange darüber befinden, welche Variante weiterzufolgen ist;
  • die umgehende Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Hamburg-Lübeck-Travemünde unter Berücksichtigung eines späteren 3. Gleises zwischen Ahrensburg und Hamburg;
  • die schnelle Beseitigung des Schienenengpasses Elmshorn-Pinneberg;
  • die Reaktivierung der Strecke Neumünster-Bad Segeberg, wobei zu prüfen ist, ob diese Strecke zu einer nordöstlichen Güterumgehungsbahn um Hamburg ausgebaut werden soll;
  • die Fortsetzung des vierspurigen Ausbaus der B 404;
  • die Planungsaufnahme für den Ersatz der Eisenbahnbrücke in Rendsburg.

Darüber hinaus setzen wir uns für eine Hochgeschwindigkeitsverbindung zwischen Kopenhagen, Lübeck, Hamburg und Berlin ein, wobei der Ausbau der Strecke Puttgarden-Lübeck auch die SPNV-Anbindung Ostholsteins verbessern soll. Ferner wollen wir die Eisenbahnstrecke Hamburg-Westerland einschließlich Elektrifizierung stärken. Wir unterstützen Hamburg bei der Forderung nach einer Schienennordanbindung des Hafens.

Derzeit nicht genutzte Schienenstrecken, die aber zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise wieder genutzt werden sollen, sind durch Trassensicherungsverträge zu erhalten, soweit es im Rahmen des Gesamtschienennetzes wirtschaftlich vertretbar ist.

Wir setzen uns für eine Anpassung der Trassenpreise von Schiene und Strasse ein. Wir unterstützen die Entwicklung und ggf. den Einsatz energiesparender und abgasarmer Antriebssysteme für Verkehrsträger (z.B. Brennstoffzellentechnik).

Das Güterverkehrskonzept der Landesregierung wird ggf. an sich verändernde Verkehrsströme, politische und ökonomische Rahmendaten angepasst.

Die Koalitionspartner einigen sich darauf, dass sich die Baumassnahmen an und von Landesstrassen nach der Anlage zum Einzelplan des Wirtschafts- und Verkehrsministeriums richten. Als Voraussetzungen für neu zu schaffende Ortsumgehungen müssen gegeben sein:

  • eine nachgewiesene Entlastung von mindestens 50% des Verkehrs;
  • eine Verlagerungsfunktion von inneren Ortslagen nach außen;
  • die verkehrsberuhigenden Maßnahmen müssen als ungenügend erkannt worden sein.

Die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes und des Bedarfsplanes für die Bundesfernstrassen sowie die Beantragung von zusätzlichen Mitteln für Neubaumaßnahmen beim Bund wird im Einvernehmen zwischen den Koalitionspartnern erarbeitet. Die Landesregierung wird die Ergebnisse in ihrer Stellungnahme berücksichtigen.

Das Programm der Landesregierung „Fahrradfreundliches Schleswig-Holstein”, mit dem die verkehrsmitteltypischen Vorteile des Fahrradverkehrs gefördert werden, wird fortgeführt.

Wir streben die Ausweitung der Verkehrsverbünde und ein flächendeckendes Tarifsystem für Schleswig-Holstein und Hamburg an (“Ein Tarif - ein Fahrplan - ein Fahrschein”). Wir wollen die Abstimmung der Bahn- und Busverkehre - u.a. mit Blick auf Streckenführung, Fahrplangestaltung und die mögliche Einrichtung von Regionalbuslinien - weiter verbessern. Bei Investitionen in Regionalbahnstrecken soll die Einrichtung integrierter Taktknoten vorrangig berücksichtigt werden. Wir wollen wirtschaftlich tragfähige Stadtbahnsysteme, z.B. in Kiel und Lübeck, unterstützen.

Wir werden den von der Europäischen Union vorgesehenen Wettbewerb im ÖPNV unter Beachtung sozialer und ökologischer Standards einführen.

Wir werden die Finanzierungsinstrumente mit dem Ziel einer Optimierung des ÖPNV überprüfen. Die investive Förderung des ÖPNV soll auf die allgemein zugängliche Infrastruktur beschränkt werden.

Die Landesregierung wird sich auf Bundesebene für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung zur Begünstigung von „Car-Sharing-Stellplätzen” im öffentlichen Straßenraum einsetzen.

Wir wollen die Modernisierung des Regionalflughafens Kiel-Holtenau. Wir streben an, dass die Regionalflughäfen kostendeckend arbeiten. Die Subventionierung sicherheitstechnischer Maßnahmen ist auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen. Die bisherige Richtlinie bleibt bestehen.

Die Landesregierung setzt sich weiter für eine Reduzierung der Lärmbelastung schleswig-holsteinischer Gemeinden durch den Flughafen Fuhlsbüttel ein.

Wir wollen die Häfen Kiel und Lübeck stärken, den Elbe-Lübeck-Kanal ausbauen und den Nord-Ostsee-Kanal wettbewerbsfähiger machen. Wir wollen die Kooperation zwischen den Häfen Lübeck und Hamburg sowie Brunsbüttel und Hamburg intensivieren.

Wir werden uns weiter für emissionsabhängige Hafengebühren und verbesserte Umwelt- und Sicherheitsstandards einsetzen.

Der Schiffbau ist eine durch Hochtechnologie geprägte Zukunftsindustrie mit erheblichen Wachstumschancen. Wir werden auch in Zukunft gegen Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen und europäischen Werften kämpfen und die schleswig-holsteinischen Werften unterstützen.

Wissen 21

Unterrichtsversorgung

Auch in der 15. Legislaturperiode werden alle frei werdenden Lehrerstellen neu besetzt. Darüber hinaus werden durch die jeweiligen Haushalte 2001 bis 2005 insgesamt 1.000 neue Stellen geschaffen.

Die in der Vergangenheit ergriffenen Maßnahmen zur Reduzierung des Unterrichtsausfalls werden fortgesetzt und verstärkt, besonders die Stundengebermittel. Zur Sicherung des Lehrernachwuchses an den Berufsschulen streben wir an, einen Stipendienfonds für Studierende des Lehramtes für Berufsschulen in Kooperation mit der Wirtschaft zu gründen.

Die gegenwärtige Höchstgrenze für die Klassengröße wird grundsätzlich beibehalten.

Betreuungs- und Ganztagsangebote

Die verschiedenen Modelle von Betreuten Grundschulen in Schleswig-Holstein sollen erhalten und ausgebaut werden mit der Zielrichtung, landesweit verlässliche Schul- bzw. Betreuungszeiten zu gewährleisten. Dies muss dadurch flankiert werden, dass der Ressourceneinsatz von Jugendhilfemitteln und Betreuungsangeboten an Schulen in den Kommunen effizienter erfolgt. Das Land verfolgt deshalb das Ziel, Jugendhilfe und Schule intensiver als bisher zu vernetzen. Zuständigkeitsgrenzen zwischen Schulen und örtlichen Trägern der Jugendhilfe sollen dabei durch konkrete Zielvereinbarungen mittelfristig überwunden werden; dabei sollen auch außerschulische Institutionen der Jugendarbeit einbezogen werden.

Qualitätssicherung in allen Schularten

Das Land wird ein Programm zur Qualitätssicherung an den Hauptschulen auflegen. Ebenso müssen sich die Realschulen durch Modernisierung der Unterrichtsinhalte und –formen weiterentwickeln. Wir wollen die Beratung hinsichtlich der weiteren Schullaufbahn der Schülerinnen und Schüler verbessern und halten an der Ablehnung von Eingangsprüfungen in die weiterführenden Schulen fest.

Das Land wird Modellversuche für den Erwerb des Abiturs nach 12-jähriger Schulzeit durchführen. Das Abitur bleibt allgemeine Hochschulzugangsberechtigung; wir wollen die Möglichkeiten des Hochschulzugangs für qualifizierte Berufstätige ohne Abitur weiter verbessern.

Die Koalitionspartner unterstützen die Gründung weiterer Gesamtschulen auf der Grundlage des Elternwillens und eines Antrages des Schulträgers unter Berücksichtigung der regionalen Schulentwicklungsplanung und der Finanzierung.

Das Land stellt sich den regionalen, nationalen und internationalen Untersuchungen über den Leistungs- und Entwicklungsstand der Schulen. Bei der Bewertung der Ergebnisse und der etwaigen Konsequenzen aus diesen Untersuchungen werden sowohl die externen Leistungsvergleiche als auch die Selbstevaluation der Schulen im Rahmen des eigenen Schulprofils berücksichtigt. Betreuungs- und Integrationsleistungen sowie die Kooperation im sozialen Umfeld („Schulen als Lebensort”) sind wichtige Bewertungsfaktoren.

Schulentwicklungsplanung

Wir wollen auch kleine Grundschulen unter Berücksichtigung von pädagogisch vertretbaren Mindestgrößen erhalten. Zur optimalen Nutzung von Räumlichkeiten, Sachmitteln und der Unterrichtsversorgung streben wir vermehrte Kooperationen von Schulen besonders im Bereich der Sekundarstufe II an; darüber hinaus sollen im ländlichen Raum auch schulartübergreifende Kooperationen durchgeführt werden, um Schulstandorte zu sichern und unnötig lange Schulwege zu vermeiden.

Schulen in freier Trägerschaft

Für die allgemein bildenden Schulen in freier Trägerschaft tritt nach Auslaufen der geltenden Regelung ab 2002 keine Verschlechterung ein. Der Fördersatz für die heilpädagogischen Förderschulen (SoSchG) wird ab 2002 auf 100% angehoben.

Schulausstattung

Das Land unterstützt die Schulträger bei Bau und Sanierung der Schulen und bei effizienteren Finanzierungsmodalitäten; dazu gehört auch das Energiemanagement. Das Land nutzt dazu nationale und europäische Programme sowie Sponsorenprogramme zur Sanierung, Erweiterung und Modernisierung unserer Schulen, besonders zur Ausstattung mit neuen Technologien.

Das Regelraumprogramm für die Schulen muss den Anforderungen des neuen Lehrplans, besonders hinsichtlich des Einsatzes neuer Medien, angepasst werden. Dabei sollen die Anforderungen an die betreute Grundschule und die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule berücksichtigt werden.

In die Förderrichtlinien für Schulbau und Schulsanierung sind ökologische Kriterien, Maßnahmen zur Energieeinsparung und Baumaßnahmen zur Integration Behinderter verbindlich aufzunehmen.

Neue Medien

Bis zum Ende des Jahres 2001 sollen alle Schulen Schleswig-Holsteins an das Internet angeschlossen werden. Mit Unterstützung der Wirtschaft sollen alle Schulen kostenlosen Zugang zu den neuen Medien erhalten. Zur sinnvollen Nutzung dieser Medien müssen die Lehrkräfte entsprechend ausgebildet sein bzw. fortgebildet werden. Für den regulären Einsatz von Multimedia sollen fächer- und schulartenspezifische Unterrichtskonzepte entwickelt werden. Diese Konzepte müssen die unterschiedlichen Lerngeschwindigkeiten der Kinder und Jugendlichen ebenso berücksichtigen wie die Tatsache, dass Mädchen einen anderen Zugang zu modernen Medien haben als Jungen. Die Lehrpläne müssen den Umgang mit den neuen Medien berücksichtigen.

Integration/Förderzentren

Die Prävention im vorschulischen Bereich sowie die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in den allgemein bildenden und beruflichen Schulen wird weiter ausgebaut. Das Förderzentrumskonzept wird weiterentwickelt, insbesondere im Hinblick auf eine stärkere Kooperation mit der Jugendhilfe. Der Ausbau von Fördernetzwerken, insbesondere zur Integration behinderter und benachteiligter Jugendlicher in die berufliche Bildung wird fortgesetzt. Bisherige Modellversuche und Einzelmaßnahmen fließen in zukünftige Förderkonzepte ein.

Interkulturelle Bildung

Wir wollen die Fremdsprachenbegegnung in der Grundschule und den bilingualen Unterricht in der Sekundarstufe ausweiten. Der muttersprachliche Unterricht, der Unterricht in den Minderheitensprachen sowie der Regionalsprache Niederdeutsch und der Deutschunterricht für Migrationskinder sollen erhalten werden.

Im Rahmen der Initiative „Schule macht Europa lebendig” sollen an weiterführenden Schulen Schleswig-Holsteins Lehrerinnen und Lehrer aus anderen europäischen Ländern arbeiten.

Umweltbildung

Wir setzen uns für die Sicherung von außerschulischen Lernorten für Natur- und Umweltschutz ein. Die entsprechenden Inhalte sollen in der Lehreraus- und –fortbildung gestärkt werden.

Umweltbildung soll zur Bildung für Nachhaltigkeit weiterentwickelt werden.

Berufliche Schulen

Das Land will das Duale System als international anerkanntes Modell der beruflichen Ausbildung weiter stärken. Zugleich hält es an dem zwischen den Ländern vereinbarten vermehrten Berufsschulunterricht und seiner flexiblen organisatorischen Umsetzung fest.

Wir wollen die beruflichen Schulen besonders bei der Vorbereitung auf die zukunftsorientierten IT-Berufe stärken.

Schulische Eigenverantwortung

Das Land unterstützt die Schulträger bei der weiteren Umsetzung der schulischen Eigenverantwortung. Mögliche Hindernisse für eine weitergehende Budgetierung sollen im Zusammenwirken mit den Schulträgern beseitigt werden.

Bisher zentral verwaltete Mittel sollen so weit wie möglich den Schulen überlassen werden.

Die Dezentralisierung der Lehrerpersonalverwaltung wird fortgesetzt.

Der Modellversuch zur Einführung von Schulassistentinnen und -assistenten wird fortgeführt und die Ergebnisse mit den Schulträgern abgestimmt.

Personalentwicklung

Im Rahmen eines Personalentwicklungskonzeptes wird eine gezielte Fortbildung für Schulleitungen entwickelt, die auf die veränderten Aufgaben des Schulmanagements, des kooperativen Führungsstils (z. B. im Rahmen der Drittelparität) und der Personalauswahl und –führung ausgerichtet ist.

BewerberInnen für schulische Führungspositionen erhalten entsprechende Vorbereitungsangebote.

Neue Modelle der Lehrerinnen und-Lehrerarbeitszeit werden erprobt.

Lehreraus- und –weiterbildung

Die Koalitionspartner streben eine stärkere Verknüpfung der ersten und der zweiten Ausbildungsphase an. In den Lehramtsstudiengängen sollen studienbegleitende Praxisanteile ausgeweitet werden.

Die veränderten Anforderungen an die Schule machen eine Stärkung der pädagogischen und sozialpädagogischen Qualifikationen der Lehrerinnen und Lehrer notwendig. Die Lehrerinnen und Lehrer sollen für einen schulartübergreifenden Unterrichtseinsatz qualifiziert werden.

Wir streben an, dass für Lehrkräfte Praktika in innovativen Unternehmen angeboten werden.

Die Vorbereitung auf die Unterrichtung des Faches Wirtschaft und Politik und seiner Inhalte wird verbessert.

Wir werden die Lehrerinnen und Lehreraus- und –fortbildungsstrukturen in Schleswig-Holstein evaluieren.

Hochschulentwicklung

Wir werden die Strukturreform der schleswig-holsteinischen Hochschulen fortsetzen und dabei die im Land vorhandenen Studienangebote stärker aufeinander abstimmen. Die Hochschulstrukturreform beruht auf den Kriterien, die im Hochschulgesetz von 1999 und in der Entschließung des Schleswig-Holsteinischen Landtages vom 16. Dezember 1999 über die Zielvereinbarungen mit den staatlichen Hochschulen festgelegt worden sind.

Wir werden in dieser Legislaturperiode einen neuen Landeshochschulplan erstellen und in eine gemeinsame Hochschulentwicklungsplanung mit den norddeutschen Ländern eintreten. Mit Hochschulen der Ostseeregion sollen weitere internationale Studiengänge und mehr gemeinsame Abschlüsse entwickelt werden.

Der Anteil der Studierenden an Fachhochschulen soll durch die Einrichtung neuer Studiengänge sowie durch die Profilierung und Schwerpunktbildung im Rahmen der gestärkten Autonomie erhöht werden.

Die im Aufbau befindlichen Hochschulen des Landes sollen weiterentwickelt werden. Ein Multimedia-Campus soll im Land entstehen. Der virtuelle Studiengang in Lübeck soll im Rahmen der Ostseekooperation ausgebaut werden.

Die Hochschulen und Berufsakademien sollen ihre Weiterbildungsangebote verbessern. Die Hochschulen sollen ein gemeinsames Marketing entwickeln.

Mit den Strukturreformen der Universitätsklinika – in die etwa 1/3 des gesamten Hochschuletats fließen – werden wir die Qualität der Ausbildung sichern und zugleich den überproportionalen Anteil der Mediziner/innenausbildung senken.

Die Hochschulen sollen ihre Stellenstruktur mit dem Ziel der Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses überprüfen.

Hochschulfinanzierung

Das Instrumentarium der Zielvereinbarungen, die ab dem Jahr 2001 auf mindestens drei Jahre abgeschlossen werden sollen, und der Globalbudgets soll zur Sicherung der Finanzierung der Hochschulen (Planungssicherheit) weiterentwickelt werden.

Wir lehnen Studiengebühren sowie zusätzliche Einschreibegebühren und Verwaltungskostenbeiträge ab.

Die Hochschulen sollen sich um die Einwerbung von Sponsorengeldern bemühen, z. B. durch die gezielte Ansprache ehemaliger Absolventinnen und Absolventen.

Zur Stärkung der Innovationsbereitschaft und -fähigkeit der Hochschulen wird ab 2002/2003 ein Teil der eingesparten Mittel aus den Strukturreformen der Universitätsklinika zusätzlich zum Budget zur Verfügung gestellt:

  • Eine (evtl.) Zuweisung ist an den Abschluss von Zielvereinbarungen und an den Nachweis gebunden, dass eine Finanzierung aus dem Budget nicht möglich ist.
  • Zur Optimierung des Mitteleinsatzes wird die Möglichkeit eines Wettbewerbsverfahrens geprüft.

Bis Ende 2001 wird ein Bericht über Stiftungsbemühungen der Wirtschaft und sonstiger Dritter erarbeitet.

Frauenförderung

Unser Ziel bleibt die Erhöhung des Frauenanteils in den Studiengängen, in denen Frauen bisher unterrepräsentiert sind, in Lehre und Forschung sowie in Leitungsfunktionen. Zu den Fördermaßnahmen des Landes können gehören:

  • Umsetzung des Gender Mainstreaming
  • Studienreform in klassischen Männerdomänen
  • Innovationspreis Frauenförderung.

Technologietransfer

Wir wollen die Hochschulen bei der Entwicklung neuer Strategien eines wirksamen Wissens- und Technologietransfers zur schnelleren und direkteren Umsetzung der Forschungsergebnisse in neue Produkte, Techniken und Verfahren unterstützen. Ebenso wollen wir Existenzgründungen aus den Hochschulen heraus unterstützen.

Personal- und Dienstrechtsreform

Die Koalitionspartner unterstützen eine Personal- und Dienstrechtsreform auf Bundesebene, z. B. in Bezug auf leistungsbezogene Besoldung, auf Professuren im Angestelltenverhältnis, auf Assistenzprofessren und auf die Überprüfung von Lehrverpflichtungen.

Teilzeitstudium

Das Land strebt flexiblere und individuellere Regelungen von Studienzeiten an, z. B. über Modelle von Studienkonten.

Schwerpunkt Ökologie

Ein Projekt für ein Ökologisches Wissenschaftszentrum soll entwickelt werden.

Weiterbildung

Wir wollen Schwerpunkte setzen bei der Förderung der Weiterbildungsbeteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, beim nachträglichen Erwerb anerkannter Schulabschlüsse, bei der Alphabetisierung Erwachsener, bei der Förderung von Berufsrückkehrerinnen und Berufrückkehrern, Alleinerziehenden und Teilzeitbeschäftigten sowie bei der politischen und Umweltbildung.

Das Land verfolgt das Ziel, in einem landesweiten und bildungsübergreifenden Modellprojekt nach Anforderungen und Optionen an und für Bildungsprojekte zu suchen, die einerseits dem Gewicht und der Zielsetzung beruflicher Bildung gerecht werden, andererseits aber auch Menschen, die zeitweise oder auf Dauer aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzt sind, attraktive Angebote für einen sinnvollen Umgang mit ihrem „Zeitwohlstand” machen zu können.

Zur Qualitätssicherung und Planungssicherheit von Weiterbildungsträgern, insbesondere der Volkshochschulen und der Akademie für Natur und Umwelt, sollen Zielvereinbarungen abgeschlossen werden.

Der Büchereiverein soll in seiner Arbeit gesichert werden.

Die Qualität des Zweiten Bildungsweges wird gesichert.

Kultur

Die Koalitionspartner wollen die schleswig-holsteinische kulturelle Landschaft in ihrer durch Tradition und wechselnde Geschichte bis heute gewachsenen Vielfalt, Qualität und Kreativität erhalten und ausbauen und sie für neue Entwicklungen öffnen. Das SHMF wird gesichert.

Die politische und soziale Geschichte des Landes von den Anfängen bis heute ist bisher nicht zusammenhängend dargestellt worden. Erste Schritte zur Errichtung einer landesgeschichtlichen Präsentation, angegliedert an die Landesmuseen Gottorf, werden eingeleitet.

Die Museen im Lande sollen intensiver miteinander kooperieren. Sie und die übrigen kulturellen Angebote sollen vernetzt angeboten werden (Kultur-Server), darüber hinaus wollen wir in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft des Landes eine Kulturagentur aufbauen, die auch die Möglichkeiten wirtschaftlicher Vermarktung übernimmt (Verwertung digitaler Rechte, booking pp.).

Die kulturelle Kinder- und Jugendarbeit und die Arbeit der sozio-kulturellen Zentren sollen gestärkt werden.

Zur Sicherung der kulturellen Infrastruktur bedarf es der Evaluierung und der Entwicklung von Modellen neuer Kulturförderung. Dazu gehören z.B. Zielvereinbarungen sowie möglicherweise die Überführung von Kultureinrichtungen in neue Betriebsformen und die verstärkte Inanspruchnahme von EU-Mitteln.

Medien

Ziele der schleswig-holsteinischen Medienpolitik sind die Sicherung der Informations- und Meinungsfreiheit und -vielfalt, ein qualitativ hochwertiges, breit informierendes Programmangebot, die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Chancen von Informations- und Kommunikationstechnologien und die Entwicklung der Medienkompetenz auf allen Ebenen.

Die Koalitionspartner wollen die Kooperation der norddeutschen Länder im Medienbereich verbessern und den Medienstandort Schleswig-Holstein stärken.

Die „Offenen Kanäle" sollen gestärkt werden.

Wir wollen einen Multi-Media-Campus, der neben einem Aufbaustudiengang Ausbildungsmodule umfasst, der Existenzgründerinnen und-gründern beim Markteinstieg unterstützt und der einen Technologiepark enthält.

Das Land wird prüfen, inwieweit es sich unter dem Aspekt der Wirtschafts- und Technologieförderung an der Medienförderung beteiligen kann.

Wir setzen uns in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft für kostenlose Internetzugänge in öffentlichen Räumen ein.

Sport

Wir werden weiterhin den Breitensport, besonders für Kinder und Jugendliche, und das Ehrenamt fördern. Unsere besondere Aufmerksamkeit gilt den gewaltpräventiven Programmen („Sport gegen Gewalt”).

Wir streben eine stärkere Vernetzung von Sport und Tourismus unter Berücksichtigung einer naturverträglichen Sportausübung an.

Arbeit und Wirtschaft - Die Wirtschaft stärken und zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen

Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik

„Arbeit für alle”: Dieses Ziel steht im Mittelpunkt unserer Politik. Wir wollen unsere Region wirtschaftlich weiter stärken, Schleswig-Holstein zum Technologiestandort ausbauen und dabei die nachhaltige Entwicklung gewährleisten. Dazu soll die Wirtschaftskraft unseres Landes noch mehr Schub erhalten. Wir wollen Schleswig-Holstein durch eine aufeinander abgestimmte Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Arbeitsmarktförderung zu einer Spitzenregion im Norden machen.

Im Rahmen der Reform des Arbeitsförderungsrechts wollen wir bis zum Ende der Legislaturperiode erreichen, dass in Schleswig-Holstein keine Arbeitsuchende länger als sechs Monate arbeitslos sind.

Wir wollen gemeinsam mit Arbeitgebern, Gewerkschaften, der Arbeitsverwaltung und durch Absprachen in der „Kieler Runde” die Voraussetzungen dafür schaffen, dass:

  • die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit durch zusätzliche Qualifizierung verbessert wird,
  • der Arbeitsmarkt durch die Beurlaubung von Beschäftigten für berufliche Weiterbildung entlastet wird,
  • Arbeitslose durch befristete Beschäftigung auf Arbeitsplätzen der für Weiterbildung beurlaubten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden,
  • die Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt entsprechend den beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU sichergestellt wird.

Das erfolgreiche Programm „Arbeit für Schleswig-Holstein” wird auf hohem Niveau fortgeführt. Erstmalig werden alle arbeitsmarktrelevanten Maßnahmen der verschiedenen Ressorts im neuen ASH 2000 zusammengefasst. Oberstes Ziel der Förderung ist die Integration arbeitsloser Frauen und Männer in den ersten Arbeitsmarkt. Im Rahmen des erfolgreichen „Bündnis Arbeit für Schleswig-Holstein” wollen wir an weiteren Maßnahmen umsetzen:

  • Entbürokratisierung der Integrationsmaßnahmen für Arbeitsuchende durch Ausbau der Kooperation von Arbeits-, Sozial- und Jugendämtern,
  • Erleichterung der Arbeitsaufnahme schwer vermittelbarer Erwerbsloser, u. a. durch Bezuschussung der Sozialabgaben,
  • Weiterentwicklung von Arbeitszeitmodellen, u. a. durch angemessene Förderung der Teilzeitarbeit und Job-Rotation.

Berufliche Bildung

Wir werden mit der Fortsetzung des „Bündnisses für Ausbildung” dafür sorgen, dass jeder Jugendliche auch in Zukunft ein Ausbildungs- oder Qualifizierungsangebot bekommt. Solange dies gewährleistet ist, ist es nicht erforderlich, ein finanzielles Ausgleichssystem zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Unternehmen zu prüfen.

Dabei wollen wir besonders berücksichtigen:

  • Die verstärkte Einbeziehung von ausländischen Jugendlichen und Jugendlichen aus Einwandererfamilien in die Berufsausbildung ist ein wesentlicher Beitrag zur Integration in unsere Gesellschaft.
  • Differenzierte Ausbildungsangebote, unter rechtlicher und tariflicher Absicherung, sollen den unterschiedlichen Fähigkeiten von Jugendlichen gerecht werden.
  • Wir wollen eine Ausweitung des Angebots an Ausbildungsplätzen in Berufen der Informations- und Kommunikationstechnologie erreichen und Mädchen und Frauen stärker für technische Berufe gewinnen.

Berufliche Chancengleichheit für Frauen

Wir wollen die Vereinbarkeit von Familien- und Karriereplanung in Schleswig-Holstein verbessern und den Wettbewerb „Chancengleichheit im Betrieb” fortsetzen.

Frauen sollen gezielt für Führungspositionen ausgebildet und gefördert werden. Deshalb unterstützen wir auch weiterhin Frauenförderpläne in den Unternehmen.

Wir wollen Frauen in ihrer beruflichen Entwicklung und bei Existenzgründung verstärkt beraten und unterstützen, deshalb wollen wir auch die Beratungsstellen „Frau und Beruf” sichern. Wir wollen besondere Beschäftigungsinitiativen für Frauen ins Leben rufen.

Technologiepolitik

Zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen ist die Nutzung neuer Technologien von entscheidender Bedeutung. Wir werden unsere erfolgreiche Politik für Forschung, Entwicklung und Innovation fortsetzen und insbesondere:

  • die vielfältigen Chancen der Informations- und Kommunikationstechnologie für unser Land nutzen,
  • Schleswig-Holstein zu einem profilierten Standort für Biotechnologie entwickeln und an ausgewählten Forschungsschwerpunkten Biotechnologieparks im Rahmen vorhandener Fördermöglichkeiten unter Gewährleistung der Einhaltung von notwendigen Sicherheitsstandards und ethischen Grenzen fördern,
  • den Technologietransfer zwischen den Hochschulen und der Wirtschaft des Landes weiter stärken,
  • die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, der Technologiestiftung, der Technologie-Transfer-Zentrale, der Energiestiftung und den Technologiezentren optimieren.

Wir wollen Ökonomie und Ökologie besser verknüpfen und Unternehmen fördern, die durch Einsparung von Ressourcen in unserem Land Arbeitsplätze schaffen.

Wir wollen ein Konzept vorlegen, wie die Erkenntnisse der Ökotechnologie zusammen mit der Wirtschaft in marktfähige Produkte und Verfahren umgesetzt werden können.

Wir wollen erreichen, dass möglichst viele Unternehmen bei uns umweltschonend und ressourcensparend produzieren und sich am Öko-Audit beteiligen.

Wir werden einen Multi-Media-Campus schaffen, durch den Wissenschaft und Wirtschaft zu einem produktiven Netzwerk zusammenwachsen.

Wir wollen unser Land - auch in Zusammenarbeit mit Hamburg - zu einem attraktiven Medienstandort machen und die norddeutsche Zusammenarbeit im Medienbereich verbessern.

Förderung von Existenzgründungen

Wir werden Schleswig-Holstein als Gründer- und HighTech-Land ausbauen. Dazu gehört neben der Förderung von Neugründungen auch die Bestandspflege von Unternehmen, auch durch Inanspruchnahme der Finanzinstitutionen des Landes. Außerdem wollen wir einfachere Entscheidungswege.

Wir werden die Hilfen zur Existenzgründung (u. a. durch Wagniskapital, Patenschaften, Beteiligungskapital und Seminare an den Hochschulen) in Schleswig-Holstein auch auf neue Dienstleistungen im Rahmen des ziel-Programms ausweiten. Deshalb werden wir nach dem Vorbild der erfolgreichen Technologiezentren im Land die Initiative für die Gründung von Dienstleistungszentren und -agenturen – auch für Existenzgründerinnen - vorantreiben.

Tourismus

Wir wollen die Qualitäts- und Dienstleistungsoffensive in der Tourismuswirtschaft fortsetzen und sie verstärkt auf das veränderte Nachfrageverhalten der Urlauberinnen und Urlauber ausrichten.

Die Tourismuskonzeption Schleswig-Holstein soll u. a. mit folgenden Schwerpunkten neu aufgelegt werden:

  • Optimierung des landesweiten touristischen Marketings, z. B. durch Verbesserung der zentralen Werbung und Buchbarkeit touristischer Angebote,
  • verstärkte Kooperation der lokalen und regionalen Akteure,
  • Verstärkung von Spezialangeboten, gerade im Kulturbereich sowie beim Aktivitätsurlaub (Rad- und Reittourismus, maritimer Tourismus), auch in Abstimmung mit internationalen Partnern,
  • Erschließung der landschaftlichen Vielfalt unseres Landes durch neue Formen des sanften Tourismus,
  • Umsetzung und Weiterentwicklung des bundesweit vorbildlichen „Touristischen Verkehrskonzepts Schleswig-Holstein”,
  • hochwertige Angebote im Bereich des Gesundheitstourismus.

Nachhaltigkeit, Energie, Umwelt, Landwirtschaft und Gentechnologie

Nachhaltiges Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein soll durch die Orientierung der Landesregierung am Prinzip der Nachhaltigkeit zu einem Vorreiter der ökologischen Modernisierung in der Bundesrepublik auch im Arbeitsmarktsektor werden. Es gilt dabei der Primat der Vorsorge. Nachhaltigkeit umfasst alle Politikbereiche und –ebenen und verlangt eine breite Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Die Landesregierung wird im Sinne der Empfehlungen des Erdgipfels von Rio 1992 („Agenda 21”) eine Nachhaltigkeitsstrategie für Schleswig-Holstein erarbeiten. Der Ansatz der Nachhaltigkeit ist, wo notwendig, durch ordnungsrechtliche und vertragliche Regelungen zu gewährleisten. Die verschiedenen Planungsinstrumente müssen im Sinne der Vorsorge eingesetzt werden.

Die Umweltbildung ist zu einer „Bildung für Nachhaltigkeit” weiter zu entwickeln. Dazu gehören u. a. die Sicherung von außerschulischen Lernorten für den Natur- und Umweltschutz, eine verbesserte Lehrerausbildung und –fortbildung, die Stärkung der Akademie für Natur und Umwelt in Neumünster und die Erhöhung der Plätze für das Freiwillige ökologische Jahr (FöJ). Die Landesregierung wird an den allgemein bildenden Schulen die ökologische Umgestaltung der Gebäude und die naturnahe und bewegungsorientierte Gestaltung des Umfeldes in Form fachlicher Beratung stärker unterstützen.

Die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger wird auch durch ihre aktive Beteiligung am politischen Entscheidungsprozess, die Verbesserung des Zugangs zu Umweltinformationen und die Nutzung neuer Gesprächs- und Konfliktmanagementinstrumente gefördert. Dazu dient auch der Ausbau des Umweltinformationssystems NUIS und des InfoNet-Umwelt.

Die Landesregierung wird keine Abstriche am erreichten Umweltschutzniveau, bei den Beteiligungsrechten der Öffentlichkeit sowie beim Rechtsschutz Drittbetroffener zulassen. Die Notwendigkeit eines Landes-UVP-Gesetzes wird umgehend geprüft.

Zukunftsfähige Energiepolitik

Schleswig-Holstein wird in der nachhaltigen Energiepolitik auch in Zukunft Vorreiter in Deutschland sein.

Die Landesregierung wird die Berliner Koalition beim Energieumbau konsequent unterstützen. Wir wollen einen geregelten Ausstieg aus der Atomenergie und erwarten von den Berliner Energie-Konsens-Gesprächen, dass die Ergebnisse im Atomgesetz umgesetzt werden und dass das älteste Kraftwerk in Brunsbüttel zu den ersten gehört, die abgeschaltet werden. Wir werden dafür sorgen, dass in den betroffenen Regionen zukunftssichere neue Arbeitsplätze entstehen können. Für die Region Brunsbüttel kommt der Bau eines modernen Kraftwerks mit einem hohen Ausnutzungsgrad in Frage.

Als erster Schritt ist die Wiederaufarbeitung von Brennelementen zu beenden, für die Entsorgung der Atomabfälle soll nur die direkte Endlagerung zugelassen werden. Mit der Erkundung eines atomaren Endlagers in unterschiedlichen geologischen Formationen sowie der Planung ausreichender Zwischenlagerkapazitäten ist unverzüglich zu beginnen. Wir erwarten, dass die Entsorgung schlüssig geregelt wird. Für unsere Aufsicht wird auch in Zukunft der Grundsatz „Sicherheit vor Wirtschaftlichkeit” gelten.

Energiesparen ist die wichtigste Energiequelle. Deshalb werden wir in allen Feldern der Landespolitik der Einsparung und der effizienten Nutzung gegenüber der Erzeugung von Strom und Wärme den Vorrang geben. Die Erschließung der nach wie vor hohen und wirtschaftlich attraktiven Einsparpotenziale soll durch gezielte Ansprache der Endverbraucher (z. B. durch Kampagnen) unterstützt werden. Für die Landesliegenschaften werden Einsparziele formuliert.

Wir wollen unsere Energieversorgung ökologisch umbauen. Schleswig-Holstein wird dabei die Möglichkeiten der neuen gesetzlichen Regelungen für regenerative Energien (EEG), und die Förderprogramme des Bundes, wie das 100.000-Dächer-Programm, nutzen.

Mit dem Ausbau der Windenergie an der Küste und im Binnenland werden wir bis zum Jahr 2003 25 % unseres Strombedarfs aus Windenergie decken. In den nächsten Jahren wollen wir auch den Offshore-Bereich für Windenergieanlagen erschließen. Diese Planungen müssen jedoch sorgfältig auf Umweltverträglichkeit geprüft werden. Im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer wollen wir keine Windenergieanlagen zulassen.

Die Entwicklung der Windenergie zeigt, dass sich mit dem Beitrag zur ökologischen Energiewende eine große Chance für den ländlichen Raum bietet. Die Landesregierung wird den mit dem Biomassehandlungsplan begonnenen Weg des Ausbaus der energetischen Biomassenutzung mit hoher Priorität fortsetzen.

Wir wollen mit einer eigenen Solaroffensive die neuen Möglichkeiten der Energiepolitik der Bundesregierung unterstützen. Die Initiativen „mehr Sonne für die Jugend” mit Kindern und Jugendlichen in Schulen und Jugendeinrichtungen und die Bundeskampagne „Solar – na klar” werden unterstützt und ausgebaut.

Wir wollen Konzepte zur Nutzung der Wasserstofftechnologie - insbesondere in Verbindung mit Brennstoffzellen - vorlegen und die auch in Schleswig-Holstein verfügbare Erdwärme (Geothermie) nutzbar machen.

Wir werden uns für die zügige Novellierung des Energiewirtschaftsrechtes einsetzen, um einen fairen Zugang für alle Stromanbieter zu den Netzen zu schaffen und die Kraft-Wärme-Kopplung z. B. durch eine Quotenregelung abzusichern. Das sind Voraussetzungen dafür, dass auch kommunale Unternehmen mit einer dezentralen Energieversorgung Chancen im Wettbewerb haben.

Klimaschutz

Der Klimaschutz ist eine zentrale politische Aufgabe der Landespolitik. Das 20-Punkte-CO2-Minderungs- und Klimaschutzprogramm als ressortübergreifende Aufgabe ist ein wichtiger Baustein dieser Politik. Förderprogramme und Maßnahmen des Energiesparens, bei der Städte- und Bauleitplanung, in der Verkehrsplanung, im Luft- und Bodenschutz sowie bei der Nutzung von regenerativen Energieträgern und im Naturschutz sind entsprechend auszugestalten.

Ökologische Innovation

Wir wollen den ökonomischen Aufbruch auf der Grundlage ökologischer Innovation. Die überwiegend mittelständisch strukturierte Wirtschaft unterstützen wir bei der Entwicklung und Einführung von produktionsintegrierten, ressourcenschonenden Techniken und Verfahren. Dies erfolgt durch eine Vernetzung der vorhandenen Einrichtungen, die Beratung von Existenzgründerinnen und -gründern und eine Ausweitung der Förderaktivitäten u.a. im Rahmen des Förderprogrammes „Ökotechnik/Ökowirtschaft“ im Bereich neuer Umwelttechnologien. Dadurch soll zukunftsorientierter Technik zu Durchbruch und Akzeptanz am Markt verholfen und neue Arbeitsplätze sollen geschaffen werden. Die Absatzstärkung umweltfreundlicher Produkte durch verstärkte Verbraucheraufklärung sowie die Förderung des Öko-Audits auf betrieblicher und kommunaler Ebene sollen weitergeführt werden. Die Landesbehörden sollen dabei eine Vorreiterrolle übernehmen.

Es soll angestrebt werden, im Rahmen vorhandener Förderprogramme beispielhaft öffentliche Gebäude nach neuesten ökologischen Kriterien zu sanieren oder neu zu bauen.

Kreislaufwirtschaft

Bei den Zielen der Abfallpolitik hat die Abfallvermeidung oberste Priorität. Die Verminderung durch Wiederverwendung, die stoffliche Wiederverwertung sowie die umweltschonende Restabfallbehandlung bleiben unsere weiteren Ziele.

Wir wollen das Stoffstrom- und Energiemanagement durch die Verstärkung von Stoffkreisläufen in der industriellen Produktion auch auf überbetrieblicher Ebene und bei der ökologischen Gestaltung von Produkten verwirklichen.

Die Abfallentsorgung hat als Aufgabe der Städte und Kreise zur Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge besondere Bedeutung. Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Unternehmen stärken und die rechtlichen Voraussetzungen für eine Umwandlung in wettbewerbsfähige Organisationsformen schaffen.

Die Landesregierung wird die Bemühungen des Bundes, kurzfristig die mechanisch-biologische Behandlung von Restabfällen auf hohem technischen Niveau als gleichwertiges Restabfallbehandlungsverfahren zu etablieren, unterstützen. Wir werden auf den weiteren Bau und Ausbau von Müllverbrennungsanlagen verzichten. Wir wollen regionale Konzepte für eine umweltfreundliche nachhaltige Abfallbewirtschaftung mit dem Vorrang für den Aufbau eigener Verwertungsmöglichkeiten entwickeln.

Ein Altlastenprogramm zur Sanierung und Sicherung der vorhandenen Altlasten ist in Ergänzung der Bodenschutz- und Altlastenverordnung aufzustellen. Handlungsrichtschnur für die Umsetzung sind Dringlichkeit und Finanzierbarkeit der abzuarbeitenden Prioritäten.

Boden- und Gewässerschutz

Durch die vielfältigen Ansprüche von Industrie, Landwirtschaft, Verkehr und Bauwesen wird das Umweltmedium Boden durch Flächenverbrauch, Erosion, Verdichtung, Überdüngung und Versauerung in quantitativer und qualitativer Hinsicht zunehmend belastet. Der Bodenschutz muss daher als Querschnittsaufgabe ein grundlegender Bestandteil vorsorgender Umweltpolitik sein.

Wir wollen deshalb über den Bundesrat eine stärkere Verankerung des vorsorgenden Bodenschutzes und der Beschränkung der Flächeninanspruchnahme bzw. Versiegelung im Bodenschutzgesetz des Bundes anstreben, das eigene Bodenschutzprogramm zügig umsetzen und ein Konzept zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme und der Versiegelung durch eine intensivere Nutzung von Gewerbeflächen und für die verstärkte Nutzung von Industriebrachen und Altstandorten vorlegen. Die Landesregierung wird zum geltenden Bundesbodenschutzgesetz ein Landesausführungsgesetz vorlegen.

Wir wollen auch in den nächsten Jahren den Grundsatz des flächendeckenden Grundwasserschutzes verfolgen. In besonders sensiblen Gebieten der Trinkwassergewinnung wollen wir weitere Wasserschutzgebiete ausweisen. Die Vereinbarung vertraglicher Regelungen wird dabei auch künftig gefördert. Wir wollen die ökologischen Funktionen der Gewässer sichern und wiederherstellen.

Immissionsschutz/Chemikalien

Bei der Luftreinhaltepolitik wird weiterhin eine Verminderung der Emissionen angestrebt. Wir werden integrierte Maßnahmen nach dem Stand der bestverfügbaren Technik im Hinblick auf ihre medienübergreifende Wirksamkeit sowie sparsamer und effizienter Stoff- und Energienutzung bevorzugen.

Die Landesregierung wird die Möglichkeiten des Immissionsschutzrechtes voll nutzen, um das wichtigste Luftbelastungsproblem, die verkehrsbedingten Luftschadstoffe, weiter zu reduzieren.

Die Lärmbelastung muss weiter reduziert werden, die Landesregierung wird daher verstärkt den Vollzug des Lärmsschutzrechtes verfolgen.

Die Landesregierung wird den Vollzug des Chemikalienrechts verbessern.

Bio- und Gentechnologie

Verantwortbare Innovationspotenziale der Biotechnologie sind zu fördern und weiter zu entwickeln. Dabei gelten als handlungsleitende Kriterien die Rückholbarkeit und der vorsorgende VerbraucherInnenschutz.

Entsprechend den Empfehlungen der Enquete-Kommission des Landtages setzen wir uns für eine Einrichtung zur Technikfolgenabschätzung und –bewertung im Rahmen der norddeutschen Hochschulkooperation ein, zu deren Aufgaben auch die Öffentlichkeitsarbeit gehört.

Hinsichtlich der besonders risikobehafteten Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen sind ökologische Langzeitüberwachungen, ein Verbot von transgenen Pflanzen mit Antibiotika-Resistenzgenen und ein Genehmigungsverfahren, das dem Gesundheits- und Umweltschutz Vorrang einräumt, dringend erforderlich. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass der Nutzen der „grünen” Gentechnik (Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft) ökonomisch und ökologisch fragwürdig ist.

Die Landesregierung wird sich entsprechend dem Beschluss der Enquete-Kommission des Landtages auf Bundes- und EU-Ebene für die Entwicklung und Harmonisierung von Ausschlusskriterien für die Freisetzung und das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Mikroorganismen und für ein entsprechendes Moratorium einsetzen. Auf jeden Fall müssen Freilandversuche und das Inverkehrbringen wegen der langfristigen Auswirkungen des Anbaus transgener Pflanzen in einem Langzeit-Monitoring wissenschaftlich begleitet werden.

Die Landesregierung wird auf eine Novellierung der Novel-Food-Verordnung und für die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Futtermitteln drängen.

Die Förderung gentechnischer Projekte im Rahmen der Medizintechnik ist im Einzelfall auf ihre Verantwortbarkeit zu prüfen. Risikovorsorge und stringente Kontrolle sind maßgebliche Kriterien zur Begleitung entsprechender Projekte.

Das Regelwerk für die Risikovorsorge in der Gentechnik ist zu verbessern. Wir werden uns im Bundesrat einsetzen für restriktive Regelungen beim Einsatz der Genomanalyse und für den Erhalt des Embryonenschutzgesetzes. Wir unterstützen die Beratung über eine pränatale Genomanalyse in den vorhandenen spezialisierten Zentren. Das Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) im Rahmen der Gendiagnostik muss weiterhin Bestand haben.

Ein wichtiger Innovationsbereich ist heute die gentechnikfreie Biotechnologie. Die Koalitionspartner vereinbaren daher eine Umlenkung der Wirtschafts- und Technologieförderung. Aus öffentlichen Mitteln soll vorrangig das wirtschaftliche Engagement, insbesondere mittelständischer und kleinerer Unternehmen, im Bereich sanfter Biotechnologie gefördert werden, die auf gentechnische Verfahren verzichten (z. B. Saatgutzüchter, Lebensmittelzusätze-Hersteller, Mikroorganismen für Biogasanlagen, Abwasserentsorgung und Altlastenentsorgung).

Naturschutz: Qualitätsziele benennen und Umsetzung bewerten

Natur- und Artenschutz sind auch zukünftig mit Hilfe unseres Landesnaturschutzgesetzes konsequent fortzusetzen. Wir werden das europäische Netz besonderer Schutzgebiete - „Natura 2000“ - als elementaren Bestandteil unseres in Schleswig-Holstein entwickelten Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems vorrangig verwirklichen. In den Kernzonen von landeseigenen Naturschutzgebieten müssen auch weiterhin Rückzugsgebiete für ungestörte Naturentwicklung ermöglicht werden.

Über eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und vielfältige Modelle wollen wir auch die Gemeinschaften vor Ort für die Mitarbeit gewinnen. Für den Naturhaushalts- und Landschaftsschutz sind nutzungsbezogene Qualitätsziele zu entwickeln, um die Entscheidungen über Maßnahmen des Naturschutzes zu präzisieren. Die Überprüfung der Maßnahmen erfolgt durch ein medienübergreifendes ökologisches Monitoring-System.

Wir wollen die Belastungen von Natur und Umwelt durch Planung und Ausgleich für Eingriffe so gering wie möglich halten. Für notwendige Eingriffe in Natur und Landschaft sind die Regelungen zur Eingriffs-/Ausgleichsregelung im entsprechenden Bundes- und Landesrecht zu erhalten.

Zur Erfolgs- und Akzeptanzsteigerung des Naturschutzes ist das Netz der integrierten Stationen Schritt für Schritt landesweit auszubauen.

Die Umweltverbände sind als unverzichtbare Akteure in der Landesnaturschutzpolitik auch zukünftig institutionell und durch Projektförderung zu unterstützen und stärker in die Informations- und Bildungsarbeit zu integrieren.

Die landesweite Biotopkartierung soll aktualisiert und vereinheitlicht werden. Die Stiftung Naturschutz wird im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel weiterhin durch Bereitstellung von Mitteln für Flächenankauf und -management unterstützt.

Aufstellung und Umsetzung der kommunalen Landschaftspläne werden weiterhin vom Land auf Basis der Landesverordnung über „Inhalte und Verfahren der örtlichen Landschaftsplanung” im Rahmen der bestehenden Haushaltsmittel gefördert.

Die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes werden wir mit einer eigenen Initiative unterstützen.

Tierschutz

Wir setzen uns für eine artgerechte Tierhaltung, tierschutzgerechte Transporte und für Respekt gegenüber dem Tier als Mitgeschöpf in allen Bereichen ein. Tierschutz soll als Staatsziel in der Landesverfassung verankert werden. Wir streben eine Streichung von EU-Exporterstattungen für lebendes Schlachtvieh an. Dem Tierschutzgedanken soll in der Landesverwaltung und in den Schulen stärker Rechnung getragen werden. Tierversuche dürfen nur noch die Ausnahme darstellen. Die Landesregierung wird sich deshalb bei der Bundesregierung für ein strengeres Genehmigungsverfahren einsetzen.

Wald und Jagd

Unser Ziel bleibt die deutliche Erhöhung des Waldanteils. Wir wollen dieses in der Landesplanung entsprechend berücksichtigen. Wir wollen naturnahe Wälder sowie eine entsprechend angepasste Jagd und wollen das Landeswaldgesetz entsprechend ändern. Die Betreuung von Privatwald soll auch die Kleinwald-Besitzer (kleiner als 5 Hektar) einschließen. Die Jagdzeiten-Verordnung wird novelliert, Rote-Liste-Arten dürfen nicht bejagt werden.

Einzigartige Lebensräume Nordsee und Ostsee

Unser Ziel bleibt der Erhalt der einzigartigen Lebensräume von Nord- und Ostsee. Die Landesregierung wird deshalb zusammen mit der Wirtschaft und den Verbänden eine Strategie zur Umsetzung der internationalen Abkommen zum Schutz der Meere entwickeln und damit eine Vorreiterrolle für den aktiven Meeresschutz übernehmen. Nach der Novellierung des Nationalparkgesetzes sind nunmehr das Nationalpark-Management, der Nationalpark-Service und das EXPO-Projekt Multimar-Wattforum zu sichern und auszubauen und in der Region Angebote des sanften Tourismus weiterzuentwickeln. Mit der Einrichtung von Schutzgebieten in der Ostsee werden wir unseren internationalen Verpflichtungen nachkommen. Die Ausbeutung von Bodenschätzen und Waffenerprobungen ist grundsätzlich mit den Schutzzielen eines Nationalparks nicht vereinbar.

Zum Zwecke der Konfliktlösung zwischen den unterschiedlichen Nutzergruppen soll unter Einschluss aller Beteiligten ein Küstenmanagement entwickelt werden.

Für den Umgang mit Baggergut gelten vorrangig die Grundsätze der Vermeidung und Verwertung. Die Verklappung und Umlagerung von schad- oder nährstoffbelastetem Baggergutmaterial in Gewässern lehnen wir ab. Die regelmäßige Vertiefung der Fahrrinnen in der Nordsee ist hiervon nicht betroffen. Wir halten die Anlage von Unterwasserdeponien für nicht verwertbaren Hafenschlick vor unseren sensiblen Küsten und in den Mündungsgebieten für nicht tragbar. An Stelle einer Verklappung von Hafenschlick im Meer werden wir die Alternativen zur Wiederaufarbeitung und Gewinnung von Rohstoffen fördern. Die Landesregierung wird in diesem Sinne mit den Nachbarländern verhandeln.

Weiterhin müssen Schiffskatastrophen durch die Stationierung leistungsfähiger Hochseeschlepper in Nord- und Ostsee und eine klare Kompetenzregelung bei Notfällen verhindert werden. Wir streben die zügige Umsetzung der Empfehlungen der Grobecker-Kommission an. Änderungen im internationalen Seerecht müssen verhindern, dass Schiffe mit Billigstandards und unzureichendem Versicherungsschutz Meere und Küsten gefährden. Die Landesregierung wird auf die zügige Ratifizierung des internationalen Bergungsübereinkommens hinwirken. Ebenso sollen die Verhandlungen über das Bunkerölübereinkommen baldmöglichst abgeschlossen werden. Die Bilgenölentsorgung in den Häfen muss im Interesse des Meeresumweltschutzes und zur Erhaltung der bereits vorhandenen Infrastruktur weiterhin gewährleistet sein.

Nord- und Ostsee müssen als besonders empfindliche Meeresgebiete ausgewiesen werden. Für die Überwachung der Schutzmaßnahmen brauchen wir eine internationale Küstenwache, als ersten Schritt eine deutsche Küstenwache.

Küstenschutz

Der Schutz der Menschen und ihrer Siedlungen hat für Schleswig-Holstein im Küstenschutz oberste Priorität. Die Erstellung der Sicherungsmaßnahmen erfolgt nach ökologischen und ökonomischen Kriterien.

Verbraucherschutz

Die Tierhaltungen, die Futtermittelzusammensetzungen sowie der Einsatz von Zusatzstoffen, die Herkunftssicherung von Tieren sowie die Etikettierung und Kennzeichnung von Fleisch und Fisch müssen wegen des Verbraucher- und Tierschutzes weiter entwickelt und noch stringenter überwacht werden. Die Landesregierung tritt weiterhin dafür ein, dass nur eindeutig gesundheitlich unbedenkliche Nahrungsmittel auf den Markt kommen. Insbesondere um der Sicherheit zu genügen, muss die Rückverfolgbarkeit von Nahrungsmitteln durch die gesamte Produktions-, Verarbeitungs- und Handelskette gewährleistet sein. Für den Erhalt des hohen Standards der Verbraucherberatung und zur Steigerung ihrer Effizienz werden ihre Organisationsstrukturen und Finanzierungsmöglichkeiten überprüft.

Land- und Ernährungswirtschaft

In unserer Kulturlandschaft kann Landwirtschaft zum Modell für nachhaltige Entwicklung werden. Wir wollen die Agrarpolitik deshalb noch stärker an naturverträglichen Zielen ausrichten und werden die Agenda 2000 der Europäischen Union in diesem Sinne bei uns umsetzen. Umweltgerechtes Wirtschaften, wirksamer Tierschutz und hohe Qualität der Lebensmittel sind Ziele für den konventionellen wie für den ökologischen Landbau. Dabei ist es unser Ziel, die vom ökologischen Landbau bewirtschaftete Fläche erheblich zu steigern. Wir werden ab Mitte der Legislaturperiode die Förderung des ökologischen Landbaus verbessern.

Der Bericht der Kommission zur Agenda 2000 im Jahr 2003 wird von den Koalitionspartnern einer kritischen Prüfung unterzogen. Das Folgeprogramm soll nach Zielsetzungen von Ökologie, Beschäftigung und Verbraucherschutz novelliert werden. Dabei streben wir eine Umorientierung von der Bezuschussung des Maisanbaus hin zu einer allgemeinen Futterbau- und Grünlandprämie an.

Wirtschaftliche Nachteile in Schutzgebieten nach EU-Recht (FFH und Vogelschutz) sind aus dem Europäischen Ausgleichs- und Garantiefonds der Landwirtschaft (EAGFL) auszugleichen.

Die Agrarinvestive Förderung (AFP) wird zur Verbesserung der Tierhaltung, insbesondere der artgerechten Tierhaltung, eingesetzt. Das Land unterstützt die Berliner Koalitionsfraktionen in ihrem Bemühen, die Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz” um den Bereich Vertragsnaturschutz und den ökologischen Landbau zu erweitern und regionale Verarbeitung und Vermarktung aufzunehmen, und prüft den landespolitischen Spielraum für weitere Differenzierungen zugunsten des Erhalts einer bäuerlichen Struktur und ökologischer Zielsetzungen.

Die Landesregierung wird sich auf Bundesebene für eine deutlichere Abgrenzung der gewerblichen von der bäuerlichen Landwirtschaft im Steuerrecht einsetzen.

Um die Fischbestände als wichtige Nahrungsgrundlage nachhaltig nutzen zu können, müssen sie im Gleichgewicht mit ihrem Regenerationspotenzial befischt werden. Wir werden uns daher für ein vollständiges Verbot der Industriefischerei einsetzen. Schleswig-Holstein wird die Entwicklung der Zertifizierung in der Fischereiwirtschaft (MSC-Label für umweltverträglich erzeugte Fischprodukte) unterstützen. Im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer findet die Fischerei auf Fische, Krabben und Muscheln entsprechend dem in der letzten Legislaturperiode festgelegten Rahmen – einschließlich der Lizenzerteilung für die Muschelfischerei - statt. Die Beteiligung der Naturschutz- und Umweltverbände wird sichergestellt. Die Auswertung des Muschelmonitorings wird in die Erteilung von Lizenzverträgen einbezogen.

Wir wollen die Marktorientierung der produzierenden Betriebe aktiv voranbringen, z. B. durch betriebliche Investitionsförderung, Beratung bei der Direktvermarktung, neue Erwerbschancen in Landschaftspflege und bei der Nutzung erneuerbarer Energien. Dabei soll die Förderung von regionalen Produktqualitäten und deren Vermarktung vorangebracht werden. Der Öko-Vermarktungsfonds wird zur Mitte der Legislaturperiode einen Bericht vorlegen. Danach ist die Effizienz dieser Vermarktungshilfe zu überprüfen.

Wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass ökologische Leistungen der Land- und Forstwirtschaft bei der Förderung vorrangig berücksichtigt werden.

Soziales, Frauen, Familie, Jugend, Gesundheit

Sozialpolitik

Sozialpolitik in Schleswig-Holstein setzt auf Solidarität und Partizipation als Grundprinzipien. Sie orientiert sich an der Bekämpfung von Ursachen sozialer Defizite. Sie hat die gerechte Verteilung von Lasten und Leistungen zum Ziel. Sie wird Hilfsangebote bedarfs- und bedürfnisgerecht gestalten, Betroffenenorientierung und Vernetzung, Effizienz und Wirtschaftlichkeit fördern und bürokratische Strukturen abbauen. Bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement in Verbindung mit den Hilfsangeboten der Wohlfahrtsverbände und anderer Träger sind substantielle Bestandteile der sozialen Infrastruktur und werden entsprechend gefördert und unterstützt.

Förderrichtlinien müssen die Vielfalt sozialer Anbieter berücksichtigen und Zuschussverfahren wesentlich vereinfachen.

Grundlage für eine effektive Sozialpolitik ist eine fundierte Sozialberichterstattung und Sozialplanung in Zusammenarbeit mit den Kommunen. Dazu gehört auch eine ausgebaute Beratungsinfrastruktur.

Grundprinzipien sind Hilfe zur Selbsthilfe und Aktivierung vor Alimentierung. Wir stehen für Modernisierung und Steuerung in der Sozialhilfe und Jugendhilfepraxis. Die Landesregierung unterstützt auf Bundesebene die Weiterentwicklung der Sozialhilfe zu einer sozialen Grundsicherung.

Oberste Priorität für die Sicherung des Sozialstaates hat die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Sie steht auch auf Landesebene im Mittelpunkt aller Bemühungen. Die Landesregierung wird ihre gesetzlichen und finanziellen Möglichkeiten ausschöpfen, um durch noch stärkere Vernetzung von Wirtschafts-, Struktur- und Arbeitsmarktpolitik Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen. Gerade die Investition in zukunftsfähige, umweltschonende und innovative Techniken und Energien schafft und sichert langfristig Arbeitsplätze für unser Land.

Wir stehen für eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik und die Weiterführung des Programms „Arbeit statt Sozialhilfe”.

Kindertagesstätten

Ein Kernstück sozialer Infrastruktur ist weiterhin der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.

Um den erreichten Status quo zu erhalten und bedarfsgerecht auszubauen, wird die Landesregierung die Förderung der Personalkosten im Kindertagesstättenbereich wie bisher konsequent fortführen.

Wir setzen hier vor allem auf den Ausbau von Netzwerken und Kooperationen vor Ort, wie z.B. die Zusammenarbeit von Schule und Hort. Im Sinne der verlässlichen Betreuung überprüfen wir auch die interkommunale Kostenausgleichsregelung für Horte.

Politik für Menschen mit Behinderung

Die Politik der Landesregierung für Menschen mit Behinderung orientiert sich an den Prinzipien der Normalität, der Integration und der Autonomie.

Es ist erforderlich, in den Bereichen Arbeit, Wohnen und selbständige Lebensführung die bereits vorhandenen Infrastrukturangebote weiterzuentwickeln.

Die Integration behinderter und nichtbehinderter Kinder in Tagesstätten und Schulen wird mit besonderem Augenmerk auf den ländlichen Raum weiter gefördert.

Vorrangig setzt sich die Landesregierung im Rahmen eines neu zu schaffenden SGB IX auf Bundesebene dafür ein, dass alle sozialgesetzlichen Regelungen für Menschen mit Behinderung zusammengefasst werden, eine Einklagbarkeit des Diskriminierungsverbotes festgeschrieben wird. Eine landesrechtliche Umsetzung wird vorbereitet.

Die Landesregierung setzt sich für geeignete Anreizsysteme, die zu einer tatsächlichen Beschäftigung von Menschen mit Behinderung führen, ein und wird diese auch auf Landesebene unter besonderer Berücksichtigung behinderter Frauen einsetzen.

Wir wollen die Stellung des hauptamtlichen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen sichern; Beauftragte für Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene werden unterstützt.

Politik für Seniorinnen und Senioren

Politik für alte Menschen und mit alten Menschen wird für unsere Gesellschaft immer wichtiger. Nicht nur aus Gründen der demographischen Entwicklung muss sie ein Schwerpunkt der Landespolitik bleiben.

Gerade ältere Menschen müssen aktiver Teil der Gesellschaft bleiben und an ihren Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen mitwirken.

Vielfältige Organisationen und Institutionen und unterschiedlichste Formen der Selbsthilfe beweisen die Fähigkeit zu konstruktivem Engagement der älteren Generation.

Die Institution der Seniorenbeiräte auf kommunaler Ebene sowie den Landesseniorenrat halten wir für unverzichtbar. Wo ältere Menschen vorbeugende und akute Hilfe benötigen, muss diese bedarfsgerecht und qualitativ hochwertig gewährleistet werden. Die Landesregierung wird den Landesaltenplan und den Fachplan Gerontopsychiatrie in diesem Sinne fortschreiben.

Die meisten Menschen wünschen sich, möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung mit den gewachsenen Bindungen leben zu können. Wir werden deshalb altengerechtes Wohnen weiter fördern. Dabei wird eine Vernetzung von ambulanten, stationären und teilstationären Angeboten, wie z.B. bei den Servicehäusern, und eine dezentrale und wohnortnahe Versorgung angestrebt.

Die Modellprojekte im Bereich Seniorenwohngemeinschaften und generationsübergreifendes Wohnen haben sich bewährt, hieran wollen wir anknüpfen.

Das betreute Wohnen wird weiterentwickelt im Sinne von mehr Transparenz und einem vielfältigen Angebot, um das selbstbestimmte Wohnen im Alter zu sichern.

Unser besonderes Augenmerk wird der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, menschenwürdigen und bedarfsgerechten Pflege gelten. Auf Landesebene werden wir durch konkrete Maßnahmen auf eine Abstellung von Missständen und die Verbesserung der Qualität in der Pflege hinwirken.

Die Landesregierung wirkt auf eine integrierte Neuordnung der Pflegeberufe auf Bundesebene hin. Vorrangig ist zunächst die Attraktivitätssteigerung der Altenpflegeausbildung als Erstausbildung.

Frauenpolitik

Die Interessen von Frauen sind entsprechend der Querschnittsaufgabe Gleichstellung unter Beachtung des „Gender-Mainstreaming”-Ansatzes in allen Bereichen der Politik zu berücksichtigen, um die faktische Gleichstellung von Männern und Frauen zu erreichen.

Wir wollen sicherstellen, dass Frauen an den neuen Berufen und gut bezahlten Positionen in der Informations-, Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft des 21. Jahrhunderts gleich teilhaben. Mit gezielten Aktionen soll dazu beigetragen werden, die Ausbildungschancen von jungen Frauen in zukunftsorientierten Berufen zu verbessern, die beruflichen Arbeitsplatz- und Aufstiegschancen für Frauen zu erweitern sowie den Anteil von Frauen in Forschung und Lehre zu erhöhen. Als Anreiz wird ein Innovationspreis Frauenförderung in der Informationstechnologie ausgelobt.

Im Rahmen der beruflichen Weiterbildung und zur Förderung von Toleranz und gegenseitiger Verständigung werden wir die Chancengleichheit für Frauen und Männer durch Erfahrungsaustausch, grenzüberschreitende Kooperationsprojekte und Einbindung in internationale Netzwerke in Europa und in der Ostseeregion unterstützen und entwickeln. Die Beratungsstellen „Frau und Beruf” werden langfristig abgesichert.

Wir wollen Frauen in ihrer beruflichen Entwicklung und Existenzgründung weiterhin beraten und unterstützen.

Die Frauenförderung im öffentlichen Dienst und in den öffentlichen Körperschaften wird von der Landesregierung auf der Basis des Gleichstellungsgesetzes sowie durch den Einsatz von Frauen und Gleichstellungsbeauftragten sichergestellt. Die Verwaltungsmodernisierung wird zur weiteren konsequenten Frauenförderung genutzt.

Auch auf kommunaler Ebene muss die Förderung von Frauen durch das Gleichstellungsgesetz und die Kommunalverfassung gewährleistet werden; die Absicherung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wird verbessert.

Die Landesregierung wird darauf hinwirken, dass im Landesdienst Frauen mit Behinderung entsprechend ihrem Anteil an Schwerbehinderten ausgebildet und eingestellt werden.

Die Beratungsarbeit von Frauen und Mädchen mit Behinderung hat sich bewährt.

Die von Frauenprojekten geleistete gesellschaftlich notwendige Arbeit wird abgesichert. Im Rahmen der finanzpolitischen Maßnahmen werden die Gleichstellungsgrundsätze berücksichtigt. In allen Einflussbereichen, insbesondere bei eigenen Programmen und Projekten, wird die Landesregierung die bisherigen Fortschritte der Gleichstellung der Frau sichern und weiterentwickeln. Controllinginstrumente sind zu entwickeln.

Der Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wird von der Landesregierung in allen Bereichen umgesetzt.

Gewalt gegen Frauen wird mit präventiven Maßnahmen entgegen gewirkt. Das bestehende Angebot an Beratungsstellen und Notrufen wird abgesichert und konzeptionell weiterentwickelt. Die Finanzierung der Frauenhäuser im Finanzausgleichsgesetz wird abgesichert. Die Landesregierung wird das Projekt „contra” weiterhin unterstützen, um den organisierten Frauenhandel wirksam zu unterbinden.

Familienpolitik

Familienpolitik in Schleswig-Holstein ist Querschnittsaufgabe. Sie unterstützt und schützt alle Formen von Lebensgemeinschaften mit Kindern, die auf Dauer angelegt sind. Leitbild ist eine partnerschaftliche Erziehung, an der sich Männer und Frauen gleichberechtigt beteiligen. Familien mit Kindern bedürfen unserer gesellschaftlichen Unterstützung, denn sie sind die Grundlage unseres Generationenvertrages, unseres Gesellschafts- und Wertesystems.

Wir initiieren und unterstützen Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Männer und Frauen.

Wir verbessern Maßnahmen gegen Gewalt in der Familie. Die bevorstehende Verankerung des Gebots der gewaltfreien Erziehung im Bürgerlichen Gesetzbuch rückt die wichtige Erziehungsaufgabe der Eltern wieder verstärkt in den Mittelpunkt der Betrachtung. Die vorhandenen Angebote für Eltern werden in diesem Sinne genutzt und weiterentwickelt.

Die Landesregierung wird alle Initiativen auf Bundesebene unterstützen, die das Armutsrisiko von Familien mindern.

Die regionale Verteilung der Beratung nach §§ 218 / 219 ist sicherzustellen.

Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen

Die Landesregierung wird ihre aktive Antidiskriminierungspolitik fortsetzen, die den Abbau von Vorurteilen gegen Lesben und Schwule, ihre Diskriminierung im Alltag und im Berufsleben sowie ihre rechtliche Ungleichbehandlung in jeglicher Form zum Ziel hat. Die geplanten bundesrechtlichen Regelungen zur Förderung der Gleichbehandlung werden durch das Land unterstützt und durch ein Antidiskriminierungsprogramm begleitet. Projekte und Initiativen mit dem Ziel lesbischer und schwuler Emanzipation werden auch weiterhin gefördert.

Kinder- und Jugendpolitik

Die Landesregierung wird als ihren Beitrag zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention kinder- und jugendgerechte Partizipationsstrukturen weiterentwickeln und die Einflussmöglichkeiten von Jugendlichen in allen Bereichen, z.B. durch Jugendforen und –beiräte, erweitern:

  • Die erfolgreiche Arbeit der Demokratiekampagne wird fortgesetzt.
  • Wir streben an, die Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden bei der Umsetzung des § 47 der Gemeindeordnung noch weiter zu intensivieren. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Bauplanung wird gestärkt.
  • Wir werden neue Konzepte in der offenen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, auch für Migrantinnen und Migranten, initiieren, die Arbeit der Jugendverbände und ihre internationalen Aktivitäten sowie die Angebote der politischen Bildung für Jugendliche unterstützen.
  • Für Mädchen und Jungen werden geschlechtsspezifische Angebote in der Jugendhilfe gefördert.
  • Das Freiwillige soziale Jahr und das Freiwillige ökologische Jahr werden weiterhin gefördert.
  • Die Einrichtung von drei Kinderschutzzentren mit überregionaler Bedeutung für die Beratungsstrukturen im Bereich des Kinderschutzes hat sich bewährt.
  • Schule und Jugendhilfe sollen künftig noch enger kooperieren. Die Jugendhilfe soll hierzu auch räumlich in den Schulgebäuden Platz finden. Schule und Jugendhilfe werden mit allen Beteiligten einen gemeinsamen Handlungsplan erarbeiten. Wir werden das Jugendförderungsgesetz gegebenenfalls anpassen.
  • Die brisante Entwicklung in Fragen der sozialen Entwicklung und Erziehung, des sozialen Verhaltens und im Verhältnis von Kindern und Jugendlichen zu Regeln und Normen erfordert ein verstärktes gemeinsames Handeln aller Beteiligten. Die Jugendhilfe steht von daher verstärkt vor der Aufgabe der intensiveren Zusammenarbeit von Familie mit Schule, Polizei und Justiz.
  • Präventionsarbeit in den Bereichen Sucht und Gewalt sowie interkulturelles Lernen beginnen bereits im Kindergarten.
  • Die Interessen von Kindern und Jugendlichen werden weiterhin durch eine(n) Kinder- und Jugendbeauftragte(n) auf Landesebene wahrgenommen.

Gesundheitspolitik

Zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung streben wir gemeinsam mit Kostenträgern und Leistungserbringern im Rahmen des bewährten regionalen Dialogs weiterhin an:

  • den Ausbau von Prävention, Gesundheitsförderung und verbesserte Möglichkeiten der Selbsthilfe sowie die Stärkung der Eigenverantwortung;
  • die Modernisierung des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Sinne eines umfassenden umweltbezogenen präventiven Gesundheitsschutzes;
  • die Weiterentwicklung der Gesundheitsadresse Schleswig-Holstein durch abgestimmte Strategien (Tourismus, Gastronomie, Kur-und Bäderbetriebe, Ernährungswirtschaft, Medizintechnik und Gesundheitswissenschaft);
  • Aufrechterhaltung einer leistungsfähigen und ortsnahen Krankenhausversorgung;
  • die medizinische Weiterentwicklung der Rehabilitation und eine verbesserte Kooperation mit der Akutmedizin – auch zur Stärkung des Rehabilitationsstandortes Schleswig-Holstein;
  • mehr gezielte Versorgungsangebote für chronisch kranke Menschen;
  • die Verstetigung der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung und die Weiterentwicklung des gerontopsychiatrischen Versorgungsangebots;
  • verstärkte Aidsaufklärung und den Erhalt der Hilfeangebote für HIV-positive und an Aids erkrankter Menschen.
  • Wir wollen durch Hospiz-Einrichtungen ein Sterben in Würde ermöglichen. Die hier geleistete hauptberufliche und ehrenamtliche Arbeit findet unsere besondere Anerkennung.
  • Wir werden uns bemühen die Therapiemöglichkeiten für traumatisierte Flüchtlinge und Folteropfer zu verbessern.
  • Die von der Landesregierung eingeschlagenen Wege der Drogen- und Suchthilfe werden konsequent weitergeführt. Leitlinie ist dabei eine pragmatische und differenzierte Politik der Suchtprävention, der Risikominderung, der Entkriminialisierung und der „Safer-use“-Initiativen sowie der Schadensminimierung. Dazu gehört auch die Einrichtung von Gesundheitsräumen.
  • Wir setzen uns für eine an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientierte, vorurteilsfreie Drogenpolitik und eine entsprechende Weiterentwicklung des Betäubungsmittelgesetzes ein.
  • Wir wollen ein geschärftes Bewusstsein und mehr Verantwortung aller im Umgang mit Alkohol und Nikotin und suchen hierzu einen breiten Konsens.

Bürgergesellschaft, Innen und Recht

Bürgergesellschaft

Demokratische Politik im 21. Jahrhundert ist offene, einladende, gesellschaftliche Politik. Demokratie ist die politische Lebensform einer freien und sozialen Bürgergesellschaft, in der Menschen bereit und fähig sind, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Wir wollen, dass niemand in Staat und Gesellschaft von demokratischer Teilhabe ausgeschlossen oder durch soziale Schranken von ihr fern gehalten wird. Unser Ziel ist es, dass Freiheits- und Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger nicht eingeschränkt werden. Der Staat soll Demokratie und soziale Gerechtigkeit in Gesellschaft und Wirtschaft verwirklichen sowie gleiche Rechte und Pflichten aller Bürgerinnen und Bürger sichern. Die Gewährleistung und die Wahrung der Grundrechte sind vornehmste Aufgaben des demokratischen Staates. Dieses wird ergänzt durch eine aktive Bürgergesellschaft, in der Bürgerinnen und Bürger Verantwortung für das Allgemeinwohl übernehmen und hierbei durch den Staat unterstützt werden. Ehrenamtliches Engagement wollen wir u.a. durch Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten und Eigenverantwortung fördern. Der Zugang von Bürgerinnen und Bürgern zu Informationen muss gewährleistet werden wie auch ihre direkte Beteiligung an den Entscheidungen über die Gestaltung unserer Zukunft.

Verfassung und Demokratie

Das Recht des und der Einzelnen auf Teilhabe an der Informationsgesellschaft soll in die Landesverfassung aufgenommen werden. Das Land strebt die Einrichtung eines Landesverfassungsgerichts an.

Die Erfahrungen, die mit dem Volksabstimmungsgesetz gemacht wurden, werden ausgewertet und sollen zu einer anschließenden Novellierung des Gesetzes führen. Wir werden prüfen, ob auch bei Volksentscheiden auf Landesebene und bei Landtagswahlen das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt werden kann. Um die Wahrscheinlichkeit zu verringern, dass der Landtag mehr als 75 Abgeordnete hat, werden entsprechende rechtliche Regelungen geprüft. Die Koalitionspartner werden alle Möglichkeiten wahrnehmen, ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die sich mindestens fünf Jahre legal in Deutschland aufgehalten haben, das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene zu verschaffen. Eine eventuell ergehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Abschaffung der 5%-Sperrklausel bei Kommunalwahlen wird zügig umgesetzt.

Moderne Verwaltung

Wir wollen eine leistungsstarke, kostenbewusste Verwaltung, die für ortsnahe öffentliche Dienstleistungen sorgt. Dies wollen wir durch fortlaufende Modernisierung der Landes- und Kommunalverwaltungen erreichen. Wir werden den „Normen-TÜV” beibehalten. Wir werden uns auf Bundesebene weiterhin für eine Reform des Berufsbeamtentums einsetzen. Hierzu zählt der Einsatz von Beamtinnen und Beamten nur noch für hoheitliche Aufgaben sowie die Vergabe von Führungspositionen auf Zeit und die Anrechnung von Einkünften bei der Versorgung politischer Beamter. Ziel ist eine Angleichung des Dienst- und Versorgungsrechts von Beamten und Angestellten. Die Mitbestimmung der Personalräte soll gesichert, die Aus- und Fortbildung im Rahmen einer gezielten Personalentwicklung verbessert werden. Qualitätsverbesserungsprozesse sowie der Abbau von Aufgaben sollen zu einem insgesamt wirtschaftlicheren Personaleinsatz führen. Der besonderen Situation von Frauen im öffentlichen Dienst wollen wir Rechnung tragen. Die Modernisierungsvereinbarung mit den Gewerkschaften wollen wir fortsetzen.

Um die Entwicklung Schleswig-Holsteins im 21. Jahrhundert sozial und ökologisch im Sinne der Agenda 21 zu gestalten, müssen die Strukturen und Verfahrensweisen in der staatlichen und kommunalen Verwaltung weiterentwickelt werden. Es muss weiterhin geprüft werden, wo die Kooperation mit den anderen norddeutschen Ländern verstärkt werden kann (z.B. Statistisches Landesamt, Hochschulen u.a.m.). Mehr Bürgernähe wollen wir durch dezentrale Verwaltungsleistungen und Aufgabenverlagerungen auf die Kommunen bei Beachtung des Konnexitätsprinzips erreichen. Durch die Funktionalreform sollen die Kommunen gestärkt, die Entscheidungswege verkürzt und die Wirtschaftlichkeit erhöht werden. Erforderlich ist darüber hinaus, dass vermehrt geeignete Aufgaben von der Kreisebene auf die kreisangehörigen Gemeinden verlagert werden. Eine Änderung des kommunalen Haushaltsrechts muss den Kommunen flexibleres und kosteneffizienteres Wirtschaften ermöglichen. Das kommunale Verfassungsrecht ist mit dem Ziel einer Stärkung der ehrenamtlichen Selbstverwaltung zu überprüfen. Dabei sollen die Erfahrungungen der Kommunen berücksichtigt werden. Zur Erweiterung des Handlungsspielraumes der Kommunen soll die Umwandlung von bisherigen Weisungs- in Selbstverwaltungsaufgaben einvernehmlich geprüft werden. Den Kommunalen Finanzausgleich wollen wir unter Beteiligung der Kommunen reformieren. Die Förderung von Frauen wird auf kommunaler Ebene durch das Gleichstellungsgesetz sowie durch Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sichergestellt; die Absicherung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wird verbessert.

Öffentliche Sicherheit

Unser Ziel bleibt die Vereinbarung einer liberalen Innen- und Justizpolitik mit konsequentem Handeln gegen Kriminalität und ihre Ursachen. Kriminalitätsbekämpfung ist allein Aufgabe von Polizei und Justiz, Kriminalitätsverhütung ist eine gesellschaftliche Aufgabe aller.

Polizei

Wir werden die Polizei durch Fortführung des Personalstrukturprogramms, die weitere Realisierung der zweigeteilten Laufbahn sowie die Förderung von Frauen attraktiver gestalten. Sie soll durch neue Einsatzkonzepte und bessere technische Ausstattung zu Gunsten verstärkter öffentlicher Präsenz entlastet werden. Die Möglichkeiten polizeilicher Mitarbeit von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern müssen weiter vorangetrieben werden.

Wir werden uns für eine bundeseinheitliche Regelung der von uns unterstützten Teilnahme von Polizistinnen und Polizisten an internationalen Polizeieinsätzen bzw. –missionen einsetzen.

Kriminalität

Kriminalpräventive Räte und kommunale Sicherheitspartnerschaften sind wichtige Bestandteile unserer Präventionspolitik. Einen besonderen Schwerpunkt sehen wir in der Präventionsarbeit im Bereich der Kinderdelinquenz und Jugendkriminalität. Wir werden die Präventionsinstrumente ausbauen und durch Vernetzung weiter stärken. In diesem Zusammenhang und begleitend zur Polizeilichen Kriminalstatistik werden wir uns für die Erstellung eines periodischen Sicherheitsberichtes auf kriminologischer Grundlage einsetzen. Den Einsatz von Geheimdiensten und Verfassungsschutz zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität lehnen wir ab, ebenso die Einrichtung von Bürgerwehren. Die Tätigkeit privater Sicherheitsdienste im öffentlichen Raum muss im Hinblick auf die Zulassung, die erforderlichen Qualifikationen und die Befugnisse gesetzlich geregelt werden. Zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität, organisierter Kriminalität und Korruption setzen wir uns für den weiteren Ausbau von gemeinsamen Ermittlungsgruppen und die Schaffung von rechtsstaatlich notwendigen Instrumenten der Kriminalitätsverfolgung ein. Die Koalitionspartner unterstützen Initiativen, welche die politische und gerichtliche Kontrolle von Europol verbessern.

Im Bereich der Drogenkriminalität wollen wir mit Härte gegen Drogenhändler vorgehen. Drogenabhängige bedürfen unserer Hilfe. Wir wollen den Opferschutz durch Einführung neuer Vernehmungsmethoden, Zeugenbegleitmaßnahmen und den Ausbau des Täter-Opfer-Ausgleichs verbessern.

Justizpolitik

Gerichtsbarkeit

Unser Ziel ist die Beschleunigung gerichtlicher Verfahren für die Bürger durch Fortsetzung der Ablauf- und Organisationsreformen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Hierzu gehören Reformen der Arbeitsweisen der Justiz und intensive Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik. Eine Justizreform soll durch Straffung der Rechtsmittelverfahren, die Schaffung eines dreigliedrigen Gerichtsaufbaus ohne Qualitätsabbau und Verlust von Bürgernähe sowie die Einführung außergerichtlicher Schlichtungsverfahren die Gerichte entlasten und Verfahren beschleunigen. Die Abhaltung von Gerichtstagen in der Fläche wird weitergeführt.

Im Bereich der so genannten freiwilligen Gerichtsbarkeit wollen wir die Serviceleistungen der Gerichte verbessern.

Strafjustiz

Im Bereich der Strafjustiz treten wir für eine rationelle, konsequente und zeitnahe Ahndung der Alltagskriminalität ein. Unser Hauptaugenmerk gilt der Bekämpfung der Schwerkriminalität. Der Tendenz, nach immer härteren Strafen zu rufen, treten wir entgegen. Die Wiedergutmachung für die Opfer von Straftaten wollen wir fördern. Die Fortentwicklung von Konzepten zur schnellen und angemessenen Verfahrenserledigung wollen wir auch unter Verwendung von Erkenntnissen anderer europäischer Länder erreichen. Durch Fortsetzung der Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft im Bereich der Diversion soll eine zeitnahe Reaktion auf Fehlverhalten Jugendlicher und Heranwachsender sichergestellt werden.

Strafvollzug

Grundsatz der Justizvollzugspolitik ist ein humaner Strafvollzug, der die bestmöglich geeigneten Voraussetzungen für ein straffreies Leben schafft. Daher sollen die pädagogischen, sozialen, medizinischen und psychotherapeutischen Hilfen im Vollzug verbessert werden. Unser Ziel ist die Förderung der Wiedereingliederung straffälliger Menschen, Gewährung von Sicherheit und weitere Modernisierung des Strafvollzuges. Erreichen wollen wir dies durch Einrichtung überschaubarer Vollzugseinheiten, Verselbstständigung des Jugendstrafvollzugs, Verbesserung der Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten und der Entlohnung im Vollzug. Therapieprojekte wollen wir fördern. Die Förderung der ambulanten sozialen Dienste der Justiz wollen wir fortsetzen. Die Arbeit der freien Straffälligenhilfe sowie der Bewährungs- und Gerichtshilfe wollen wir stärken. Maßnahmen der Haftvermeidung sollen weiter intensiviert werden. Auf Bundesebene streben wir eine Erweiterung der strafrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten an, hierzu gehört nicht die Einführung der elektronischen Fußfessel.

Die Personalsituation im Justizbereich muss überprüft werden. Der Investitionsstau im Justizbereich wird durch die Investitionsbank zügig abgebaut.

Datenschutz und Informationsfreiheit

Wir verstehen Datenschutz als einen wichtigen Bestandteil der Informationsgesellschaft. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss gesichert werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich auch bei weiterem Ausbau der Informationstechnik auf den Schutz ihrer Privatsphäre verlassen können.

Dabei treten wir dafür ein, das datenschutzrechtliche Instrumentarium über Ge- und Verbote hinaus zu verfeinern und flexibel auszugestalten. Die Zusammenfassung der Datenschutzkontrolle unter dem Dach des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz bietet die Chance, den Datenschutz effizient und erfolgreich weiterzuentwickeln. Die moderne schleswig-holsteinische Datenschutzkonzeption ist zu einem Standortvorteil für die Wirtschaft geworden. Zum Schutz von Persönlichkeitsrechten lehnen wir ein Verschlüsselungsverbot ab. Die Grenzen der Meinungsfreiheit im Internet bestimmen sich nach den Beschränkungen in den Printmedien.

Um allen Menschen die Teilhabe an der Informationsgesellschaft zu ermöglichen, strebt das Land die Einrichtung von allgemein zugänglichen, kostenlosen Internetzugängen in öffentlichen Einrichtungen an. Die Koalitionspartner wirken darauf hin, dass das Angebot an öffentlichen Informationen des Landes und der Kommunen im Internet verbessert wird. Sie werden weiterhin eine Aufklärungskampagne über die Möglichkeiten und Grenzen des Informationsfreiheitsgesetzes durchführen. Es wird angestrebt, Korrespondenz mit der Landes- und Kommunalverwaltung mit Hilfe der digitalen Signatur führen zu können. Die Koalitionspartner vertreten den Anspruch an die Bundespolitik, das Bundesdatenschutzgesetz zügig zu novellieren. Sie streben dabei ein Gesetz an, das sich an dem schleswig-holsteinischen Landesdatenschutzgesetz orientiert. Ein Informationsfreiheitsgesetz soll auch auf Bundesebene erlassen werden. Die Landesregierung wird einen Entwurf für ein datenschutzfreundliches Sicherheitsüberprüfungsgesetz vorlegen.

Politik für Migrantinnen und Migranten

Flüchtlingspolitik ist Menschenrechtspolitik. Deswegen ist unsere Ausländer- und Asylpolitik bestimmt von den Grundsätzen der Humanität und der Solidarität.

Das Zusammenleben der einheimischen Bevölkerung mit Flüchtlingen, Zuwanderern, Spätaussiedlern, jüdischen Emigranten und den hier aufgewachsenen Nachkommen (Migrantinnen und Migranten) fordert Toleranz und Integrationsbereitschaft auf beiden Seiten. Kulturelle und religiöse Vielfalt bereichert unser Leben in Schleswig-Holstein und wird von den Koalitionspartnern geachtet.

Die Koalitionspartner wollen die in den vergangenen Jahren im Land vor diesem Hintergrund gestaltete Politik für alle Migrantinnen und Migranten in Anerkenntnis der Verantwortung für politisch Verfolgte, Bürgerkriegflüchtlinge und die ins Land geholten Arbeitsimmigranten fortsetzen. Die Ermessensspielräume im Asyl- und Ausländerrecht sollen weiterhin ausgenutzt werden. Zum Schutz vor akuten Bedrohungen für Menschen, die als Flüchtlinge oder Vertriebene zu uns kommen, wie z. B. für die Gruppe von traumatisierten Flüchtlingen oder Frauen, die besondere Fluchtgründe geltend machen, werden weitere Initiativen ergriffen.

Die in den letzten vier Jahren im Land geschaffenen und geförderten Institutionen sind deshalb im Sinne einer notwendigen Aufklärungsarbeit und Parteinahme zu erhalten und zu stärken. Die Vorschläge des Runden Tisches beim Innenministerium für Integrationsmaßnahmen für alle Gruppen von Migranten, insbesondere die Förderung von Sprachkursen, werden aufgenommen.

Aufenthalts- und Bleiberechte

Die Koalitionspartner werden sich dafür einsetzen, dass im eigenen Verantwortungsbereich mit Abschiebestopps dafür Sorge getragen wird, dass Menschen nicht zwangsweise in Staaten zurückkehren müssen, in denen ihnen Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit, die auch durch Katastrophen oder durch nichtstaatliche Kräfte herbeigeführt sein können, drohen.

Wir wollen uns dafür einsetzen, dass andere Länder der Initiative Schleswig-Holsteins folgen.

Die Arbeit der landesweiten Härtefallkommission hat sich bewährt und wird fortgesetzt.

Auch angesichts der Tatsache, dass Kirchengemeinden Flüchtlingen Asyl gewähren, wird die Notwendigkeit einer gesetzlichen Härtefallregelung dokumentiert.

Die Koalitionspartner werden sich auf Bundesebene für eine im Gesetz verankerte Härtefallregelung einsetzen und die von der Landesregierung bereits unternommene Initiative für eine Novellierung des § 30 AuslG weiterverfolgen, um auch abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern ein Aufenthaltsrecht zu gewähren.

Die Landespolitik fördert weiterhin die Selbstorganisation der Flüchtlinge und die Arbeit des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein e.V. Die Arbeit des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen hat sich bewährt und wird fortgesetzt.

Wir wollen einen beschleunigten Ablauf des Asylverfahrens erreichen.

Wir setzen uns dafür ein, dass Flüchtlinge, die durch Bürgerkrieg oder Krieg ein schweres Kriegstrauma erlitten haben, ein Bleiberecht erhalten. Die bereits unternommene Initiative auf Bundesebene soll weitergeführt werden. Die Institutionalisierung der Beratung für traumatisierte Flüchtlinge hat sich bewährt und soll fortgeführt werden.

Unterbringung, Versorgung, Betreuung von Flüchtlingen

Das von der Landesregierung in der letzten Legislaturperiode reformierte Migrationssozialberatungskonzept wollen wir weiter entwickeln. Dabei soll eine unabhängige Trägerschaft unter Einbeziehung freier Träger berücksichtigt werden.

Die qualifizierte Beratung von Frauen durch Frauen soll besonders beachtet werden.

Wir sind gegen benachteiligende Regelungen im Asylbewerberleistungsgesetz sowie die Beschränkung von Bewegungsfreiheit und Arbeitsmöglichkeiten von Flüchtlingen.

Die Verfahrensberatung in Lübeck hat sich bewährt und soll unter Berücksichtigung von frauenspezifischen Gesichtspunkten weitergeführt werden.

Die Einführung einer Asyl-Card, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, lehnen wir ab.

Abschiebehaft

Die Koalitionspartner wollen dafür Sorge tragen, alles in unseren Kräften Stehende zu veranlassen, um im Rahmen des geltenden Rechts Abschiebehaft zu vermeiden.

Wir wollen nach Kräften die Freiwilligkeit der Ausreise fördern und dafür Sorge tragen, dass die Anordnung der Abschiebehaft nur in Ausnahmefällen geschieht und so kurz und human wie möglich stattfindet. Für die Abschiebehaftanstalt in Rendsburg wird ein gesonderter Beirat unter Einbeziehung von Initiativen und Vereinen eingerichtet.

Bundesebene

Schleswig-Holstein wird sich auf Bundesebene weiterhin für einen erleichterten Zugang zu Arbeit und Ausbildung für alle hier lebenden Menschen nichtdeutscher Herkunft einsetzen. Wir wollen den Ausweisungsschutz für hier aufgewachsene Migrantinnen und Migranten verbessern und setzen uns für ein Einwanderungsgesetz auf der Basis einer europäisch abgestimmten Zuwanderungspolitik gemäß dem Vertrag von Amsterdam ein. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass die Einschränkungen für ausländische Studierende aufgehoben werden.

Rechtsextremismus

Wir wollen eine Bürgergesellschaft, die mit Zivilcourage und Entschiedenheit Rechtsradikalismus und Ausländerfeindlichkeit bereits im Entstehen bekämpft. Hierzu treten wir für ein entschiedenes Vorgehen gegen rechtsextreme Agitation sowie Überwachung rechtsradikaler und rechtsextremer Organisationen und Publikationen ein. Durch Zusammenarbeit mit Schulen, Vereinen und Verbänden wollen wir die Auseinandersetzung mit Faschismus und Rassismus im Jugendbereich verstärken. Die Jugendarbeit in sozialen Brennpunkten wollen wir fortsetzen.

Eine-Welt-Politik

In der „Einen Welt“ sind soziale Gerechtigkeit, friedliches Zusammenleben, Gleichberechtigung der Frauen, sowie ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit (Agenda 21) einzig unter der Bedingung zu erlangen, dass alle Facetten dieser Zielsetzung als globale und zugleich lokale Herausforderung zu begreifen sind. Auf der Politik der vergangenen Jahre aufbauend, werden die Koalitionspartner der Eine-Welt-Politik einen hohen politischen Stellenwert beimessen.

Wir verstehen Eine-Welt-Politik als Querschnittsaufgabe in dem Sinne, dass alle Politikbereiche des Landes die genannte Zielsetzung unterstützen und ihr Engagement in diesem Bereich fortführen. Die Koalitionspartner erkennen die zunehmende Bedeutung freiwilligen Engagements an. Wir werden auch zukünftig konkrete Projekte und Initiativen der Entwicklungszusammenarbeit finanziell fördern.

Den bereits begonnenen Aufbau eines Netzes von dezentralen Eine-Welt-Informationsstellen wollen wir fortführen.

Minderheiten in Schleswig-Holstein

Die kulturelle Vielfalt, die durch drei nationale Minderheiten und deren eigene Sprachen entsteht, macht unser Land bundesweit einzigartig. Geschichte, das kulturelle und soziale Leben der dänischen Minderheit, der Minderheit der Sinti und Roma und der friesischen Volksgruppe sind eine Bereicherung für Schleswig-Holstein, die wir pflegen und bewahren wollen. Wir sehen dieses jedoch als Aufgabe nicht nur des Landes, sondern auch des Bundes an. Wir wollen erreichen, dass die deutschen Sinti und Roma als Minderheit anerkannt und als solche in der Landesverfassung genannt werden. Wir werden die kulturelle und soziale Arbeit aller bei uns lebenden Minderheiten begleiten und unterstützen. Die erfolgreiche Arbeit des Grenzlandbeauftragten wird fortgeführt.

Die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes sichern

Auch für die Finanzpolitik gilt das Leitbild „Nachhaltige Entwicklung”.

Es gilt, die Bedürfnisse der heutigen Generation zu befriedigen, ohne die Bedürfnisbefriedigung künftiger Generationen unmöglich zu machen (Brundtland-Kommission).

Das Land Schleswig-Holstein muss heute in seine Zukunft investieren, um die Zukunftschancen seiner Bürgerinnen und Bürger zu wahren. Das Land Schleswig-Holstein muss heute zugleich sparen, um unseren Kindern morgen nicht die Gestaltungsspielräume zu verbauen. Wir dürfen uns nicht die Last erleichtern, indem wir sie als Schulden in die Zukunft verschieben.

Mut zu Zukunftsinvestitionen und Konsequenz bei der Fortsetzung der Konsolidierung des Landeshaushalts gehören zusammen. Das gebietet das Prinzip Verantwortung in der Finanzpolitik. Deshalb werden die finanzpolitischen Maßnahmen, aber auch die Verwaltungsstrukturreform die sozialen, ökologischen und gleichstellungspolitischen Grundsätze des Landes berücksichtigen.

Die Begrenzung der Neuverschuldung, die Verbesserung der Einnahmen, die Verringerung der Ausgaben, insbesondere durch Verwaltungsreform, die Begrenzung des Personalkostenanteils am Haushalt, die Vorsorge für zukünftige Pensionslasten und der Abbau von Subventionen sind die Kernziele unserer Finanzpolitik. Denn nur unter diesen Voraussetzungen lassen sich Zukunftsprojekte noch finanzieren.

Wir sparen für die Zukunft im eigenen Lande, unsere Schwerpunkte sind:

  • die Schaffung von Arbeitsplätzen,
  • mehr Bildung für unsere Kinder und Jugendlichen,
  • ein ökologischer und technologischer Innovationsschub für unser Land.

Die Netto-Neuverschuldung wollen wir entsprechend der mittelfristigen Finanzplanung bis 2005 deutlich senken.

Steuerpolitik

Wir unterstützen die mit dem Steuersenkungsgesetz verfolgten wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Ziele der Bundesregierung. Wir begrüßen dabei insbesondere die Absicht, die Wettbewerbs­fähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken, Wachstum und Beschäftigung nachhaltig zu fördern und eine deutliche Steuerentlastung für Arbeitnehmer, Familien und Unternehmen zu bewirken. Wir erwarten aus dem Steuersenkungsgesetz positive Wirkungen auf das Wirtschaftswachstum und damit mittelfristig auf die öffentlichen Einnahmen.

Allerdings müssen die zu erwartenden Einnahmeausfälle für die Haushalte der Länder und Kommunen noch verkraftbar sein.

Sie dürfen die Länder und Kommunen nicht zu Neuverschuldungen zwingen, die zu einer Überschreitung der verfassungsmäßigen Grenzen führen würden.

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren setzen wir uns für folgende Veränderungen ein:

  • Einführung von eindeutigen Regelungen gegen den Missbrauch
  • Teilbesteuerung von Veräußerungsgewinnen für Kapitalgesellschaften
  • Verschiebung der Absenkung der Kapitalertragsbesteuerung auf Dividenden von 2001 auf 2002
  • Einführung einer Entfernungspauschale.

Darüber hinaus unterstützen wir die Reformen der Erbschaftssteuer, des Stiftungsrechts, der Besteuerung eingetragener Lebenspartnerschaften sowie spätestens ab 2002 eine gesetzliche Änderung beim Ehegattensplitting.

Die Landesregierung hält es für erforderlich, das Verhältnis konsumtiver und investiver Aufgaben zueinander neu zu definieren und wird sich auf Bundesebene dafür einsetzen.

Bund-Länder-Finanzausgleich

Schleswig-Holstein wird sich aktiv an der Neugestaltung des föderalen Finanzausgleiches beteiligen. Dafür ist eine parlamentarische Begleitung durch den Landtag notwendig. Schleswig-Holstein setzt sich für eine Neubestimmung der Aufgaben zwischen EU, Bund, Ländern und Kommunen und eine klarere Finanzverantwortung ein. Das Steueraufkommen des Landes und der Kommunen darf nicht geschmälert werden.

Einnahmeverbesserungen auf Landesebene:

  • Einführung einer Oberflächenwasserentnahmeabgabe
  • Anteilsverkauf der LEG bis zu 49,9 %
  • Anpassung des Förderzinses für Erdöl
  • Überprüfung der Verwendung der Zweckerträge aus Glücksspielen
  • Weitere Stärkung der Steuerfahndung und Betriebsprüfung

Konsolidierungsbedarf:

Die finanziellen Auswirkungen der Steuerrechtsänderungen 1999, 2000, 2001, 2003 und 2005 sowie die Auswirkung der Sparbeschlüsse der Bundesregierung und anderer gesetzlicher Leistungen bedeuten die Notwendigkeit struktureller Einschnitte ab 2001.

Wachstumsbedingte Steuermehreinnahmen werden voraussichtlich ab 2002 eintreten und sind in der MFP bereits mit jährlich 250 Mio. DM ab 2002 unterstellt, da 2001 die Kreditaufnahmegrenze nahezu ausgeschöpft ist, ergibt sich ein Konsolidierungsbedarf von ca. 750 Mio. DM durch Einnahmeverbesserungen und konsumtive Ausgabekürzungen.

Personalkosten

Zusätzliche Personalkostensenkungen sind unabdingbar. Dabei stehen 59,5 % der Personalkosten (Schulen, Pensionen, Beihilfen) für Einsparungen kaum zur Verfügung.

Als Einzelmaßnahmen sind vorgesehen:

  • Die Personalkostenbudgets maximal überrollen, d. h. insbesondere die linearen Verbesserungen über mehrere Jahre im vollen Umfang erwirtschaften;
  • Verzicht auf zusätzliche Stellen ohne Kompensation (Ausnahme Lehrer);
  • Realisierung der noch vorhandenen 600 kw-Vermerke bis 2005 und eine entsprechende Anpassung der Stellenpläne.

Für die Realisierung sind flankierend folgende Maßnahmen erforderlich:

  • konsequente Umsetzung der Aufgabenkritik/Aufgabenanalyse
  • konsequente Umsetzung der IT-Modernisierung in den Ressorts
  • konsequente Fortsetzung der Funktionalreform bis 31.12.2001.

Bei möglicherweise unterschiedlichen Meinungen der vier kommunalen Spitzenverbände kann auch mit Mehrheit entschieden werden. Die Stimmabgabe der Landesregierung erfolgt dabei nur gemeinschaftlich.

Der Aufbau der Landesverwaltung wird mit dem Ziel höherer Effektivität und Kostenreduzierung sowie unter Berücksichtigung der Funktionalreform gestrafft. Angestrebt wird eine durchgängig zweistufige Landesverwaltung bis 2005.

Gemeinsame Verwaltungseinrichtungen für Schleswig-Holstein und Hamburg sind zu prüfen und zügig zu realisieren. Das Laborkonzept wird zum 01.01.2001 umgesetzt.

Finanzbeziehungen zu den Kommunen

Die finanzielle Lage der Kommunen in Schleswig-Holstein ist im Bundesvergleich besser als die des Landes. Gleichzeitig sind die Kommunen - wie das Land - Betroffene der Steuerrechtsänderungsgesetze des Bundes, während ihnen durch die erhöhten EU-Mittel in den Jahren 2000 - 2006 Vorteile erwachsen. Dies erfordert eine Neubestimmung der Finanzbeziehungen zwischen Land und kommunaler Familie.

Wir werden mit den Kommunen u.a. Verhandlungen über folgende Themenkomplexe aufnehmen:

  • Änderung der Kommunalverfassung (Stärkung der Ehrenamtlichkeit)
  • Kommunaler Finanzausgleich unter Berücksichtigung der Vorschläge des Landesrechnungshofs
  • Vorwegabzüge,
  • Festbeträge,
  • Mischfinanzierung,
  • Verbundsatz,
  • Konsequente Umsetzung der Funktionalreform.
    • Bei möglicherweise unterschiedlichen Meinungen der vier kommunalen Spitzenverbände kann auch mit Mehrheit entschieden werden. Die Stimmabgabe der Landesregierung erfolgt dabei nur gemeinschaftlich.
  • Benchmarking für die Bereiche Sozialhilfe, Wohngeld, Jugendhilfe, Unterhaltsvorschussgesetz
  • Einführung einer 1/3-Regelung beim Unterhaltsvorschussgesetz für 2001 ff. (mit Bonusregelung für Einnahmen zugunsten der Kommunen)

Wir werden sächliche Verwaltungskosten, Projektförderungen, Landesförderprogramme, landesgesetzlich festgelegte Ausgaben kritisch überprüfen. Die „sonstigen Leistungen für die Kommunen” bleiben unberücksichtigt.

Folgende Leistungsgesetze sollten überprüft werden:

  • Landwirtschaftskammergesetz,
  • Landesblindengeldgesetz (bundeseinheitliche Regelung anstreben),
  • Krankenhausfinanzierungsgesetz.

Zuwendungen und Förderprogramme

Das Land wird seine Zuwendungen in den Jahren 2001 und 2002 maximal überrollen.

Alle Förderprogramme sind kurzfristig zu überprüfen, um durch eine Konzentration die vereinbarten politischen Schwerpunkte zu stärken. Dabei ist die Effektivität der Förderung durch möglichst bezifferbare Zielvorgaben nachprüfbar zu machen.

Um dieses haushaltstechnisch sicherzustellen, müssen im Rahmen eines „zero-based-budgeting” alle Förderprogramme für den Haushaltsplanentwurf im Kabinett neu eingeworben werden.

Zur Eckwerte-Klausur 2001 erstellt der Finanzminister eine Liste mit Begründung über die Förderprogramme, die fortgesetzt bzw. eingestellt werden.

Sachausgaben

Differenzierte Kürzung bei den Sachausgaben (z. B. Gutachten, Einsparung zentrale Beschaffung)

Wohnungsbau

Wir wollen dem massiven Auslaufen der Belegrechtsbindungen im Mietwohnungsbau entgegenwirken. Deshalb konzentrieren wir uns auf das Instrument des Belegrechtsankaufs, auf Bestandsförderung und insbesondere auf das Programm „Soziale Stadt”. Der Mietwohnungsneubau wird begrenzt auf mehrjährige Bauprojekte.

Wir wollen die Fehlbelegungsabgabe modifizieren und hinsichtlich des Verwaltungsaufwandes erneut überprüfen

Gebäudebewirtschaftung

Die in den Rahmenverträgen zwischen Land und GMSH vereinbarten Einsparvorgaben (Flächenreduzierung minus 10 %, Bewirtschaftungskosten minus 20 %) sind bis 2005 zu realisieren.

Allgemeine Vereinbarungen

Bundesratsklausel

Die Koalitionspartner legen das Abstimmungsverhalten des Landes im Bundesrat durch Kabinettsentscheidung fest. Sie orientieren sich dabei an den Interessen des Landes und an Inhalt und Geist der Koalitionsvereinbarung.

Sofern in Fragen, die nach Auffassung eines Partners von grundsätzlicher Bedeutung sind, eine Einigung nicht erzielt wird, enthält sich das Land der Stimme.

Vereinbarung über das Abstimmungsverfahren im Landtag

Die Koalitionspartner verpflichten sich, diese Vereinbarung in Regierungshandeln umzusetzen. Die Fraktionen beider Parteien werden im Landtag und in seinen Ausschüssen nicht mit wechselnden Mehrheiten abstimmen. Dies gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Ausgenommen davon sind die Angelegenheiten, die die Abgeordnetenfinanzierung betreffen.

Die freie Gewissensentscheidung der/des einzelnen Abgeordneten bleibt hiervon unberührt. Zur Abstimmung der parlamentarischen Zusammenarbeit findet zwischen beiden Fraktionen ein enger und regelmäßiger Informationsaustausch statt. Über Initiativen der Koalitionsfraktionen wird vor der Einbringung in den Landtag der bzw. die jeweils andere Fraktionsvorsitzende oder an der jeweils andere Parlamentarische Geschäftsführer unterrichtet, um eine Absprache über Inhalt und Vorgehen zu ermöglichen.

Koalitionsausschuss

Die Koalitionsparteien bilden einen Koalitionsausschuss. Der Ausschuss berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt werden müssen. Er tritt in regelmäßigen Abständen zusammen und muss darüber hinaus auf Antrag einer der Partner einberufen werden.