A2: Gesetzlicher Mindestlohn (2003): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 13. Juni 2013, 12:16 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Bad Segeberg 2003 |
Bezeichnung: A2 |
Antragsteller: Kreisverband Pinneberg
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Beschluss: Überwiesen an Landesvorstand (Gewerkschaftsrat), Bundesregierung, Bundestagsfraktion |
Der Landesparteitag möge beschließen:
Bundesregierung und Bundestagsfraktion werden aufgefordert, ein Gesetz über einen Mindestlohn in der Bundesrepublik auf den parlamentarischen Weg zu bringen.
Dieser Mindestlohn muss so hoch sein, dass bei Zugrundelegung einer 35 Stunden Woche der durchschnittliche Nettoverdienst merklich höher als die Leistungen bei vollem Sozialhilfebezug ist.
Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen auf Grund eines Gesetzes zulässig.