A2: Lückenlose Rückverfolgbarkeit deutscher Waffenlieferungen jetzt umsetzen – Transparenz ist wesentlich für Friedenspolitik! (2015): Unterschied zwischen den Versionen

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   |Nr            = A2
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   |Kategorien    = Frieden, Friedenspolitik, Gewalt, Krieg, Konflikt, Außenpolitik, Waffen, Export, Waffenexporte
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   |Antragsteller = Landesvorstand
   |Antragsteller = AsF
   |Status        =  Überwiesen
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   |Adressat      =  Bundestagsfraktion
   |Adressat      =  Bundestagsfraktion

Version vom 16. März 2015, 14:55 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2015
Bezeichnung: A2
Antragsteller: AsF


Beschluss: Überwiesen an Bundestagsfraktion

Zur Beschlussfassung und Weiterleitung an die Bundesebene:

Waffen und Rüstungsgüter, die aus deutscher Produktion ins Ausland geliefert worden sind, müssen so gekennzeichnet sein, dass ihr Verbleib und ihre Weiterverbreitung jederzeit nachvollziehbar sind. Dies soll auch für Dual-Use-Güter gelten, die mit einem einfachen Arbeitsschritt zum Kriegseinsatz tauglich gemacht werden können (z.B. Einsetzen eines Motors, Auffüllen eines Hohlkörpers. Für Werkstoffe und Chemikalien müsste mindestens nachgewiesen werden, wenn und warum eine solche Kennzeichnung nicht möglich ist.)

Da Endverbleibserklärungen der Empfängerländer nachweislich zu dem genannten Zweck nicht ausreichen (Mexiko, Peschmerga), sind darüber hinaus seitens der Bundesregierung aktive Nachforschungen und Aufklärungsarbeit zu verlangen.