A2: Zukunftsinvestitionsprogramm Arbeit und Umwelt (1997)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Husum 1997
Bezeichnung: A2
Antragsteller: Umweltforum


Beschluss: Angenommen


1. Die konservativ-liberale Bundesregierung hat bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit versagt. Mit dem Abbau des Sozialstaats, mit der Beschneidung von Arbeitnehmerrechten, mit einem Rückzug des Staates aus vielen politischen Handlungsfeldern ist eine verhängnisvolle Spirale in Gang gesetzt worden: Mehr Arbeitslosigkeit bedeutet rückläufige Einnahmen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Kürzungen bei den Sozialleistungen und bei den öffentlichen Investitionen bedeuten mehr Arbeitslosigkeit. Es droht die Gefahr, daß aus der wirtschaftlichen Krise eine politische Krise wird.


2. In dieser Situation ist eine Stärkung der wirtschaftlichen Nachfrage dringend erforderlich. Sie muß die Schaffung von Arbeitsplätzen mit dem notwendigen ökologischen Strukturwandel verbinden. Nur wenn es gelingt, eine neue wirtschaftliche Dynamik zur Erschließung von Zukunftsmärkten in Gang zu setzen, kann eine nachhaltige, ökologisch verantwortbare Entwicklung und gleichzeitig mehr Beschäftigung erreicht werden.

Die SPD Schleswig-Holstein fordert deshalb ein Zukunftsinvestitionsprogramm für Arbeit und Umwelt. Wir wollen in einer großen Gemeinschaftsanstrengung die Wirtschaft ökologisch modernisieren, die Qualifikation und Ausbildung der Menschen verbessern, Forschung und Entwicklung für neue wettbewerbsfähige und ökologisch verträgliche Verfahren und Produkte fördern, Wohnungen, Städte und Gemeinden erneuern, innovative kleine und mittlere Unternehmen stärken, den öffentlichen Personennahverkehr und die Schienenwege ausbauen und die öffentliche Infrastruktur umweltgerecht modernisieren.

Die Förderung aus dem Programm muß sich auf fünf Schwerpunkte konzentrieren:

  • Erhöhung der Energieproduktivität,
  • ökologische Verkehrsinvestitionen,
  • ökologische Modernisierung der Infrastruktur,
  • Innovationsforschung und Ausbau der Bildungs- und Hochschulinfrastruktur,
  • nachhaltige Wohnungs- und Städtebauförderung.


2.1. Erhöhung der Energieproduktivität und Ausbau der Solarenergie

Die Bundesregierung kann ihre Selbstverpflichtung zum Klimaschutz - Verringerung der CO2-Emissionen um 25 Prozent im Vergleich zu 1990 - nicht einhalten. Deshalb sind umfassende Investitionen bei der Energieversorgung, speziell im Gebäudestand, erforderlich. Gefördert werden

  • Anlagen der kommunalen und industriellen Kraft-Wärme-Kopplung sowie der Nah- und Fernwärme,
  • Modellprojekte und Energiesparmaßnahmen für Gebäude (z. B. Niedrigenergiehäuser), zur Prozeßwärmeerzeugung und für Wärmedämmung und Isolierung. Das gilt auch für öffentliche Gebäude.
  • Erforschung und Markteinführung erneuerbarer Energieträger. Ihr Anteil an der Energieversorgung soll innerhalb von zehn Jahren vervierfacht werden. Die Solarzellentechnologie ist durch ein Hunderttausend—Dächer- und Fassadenprogramm zum industriellen Durchbruch zu bringen.

Durch diese Maßnahmen soll der Energieeinsatz pro BSP-Einheit halbiert werden.