A34 Zur Bindung von Unternehmen an Menschenrechte (2020)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteirat
Sitzung: Landesparteiratssitzung, August 2020
Bezeichnung: A34
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA)


Beschluss: Angenommen

Für eine menschenrechtliche Regulierung der globalen Wirtschaft

Die SPD setzt sich dafür ein, dass mutilaterale Unternehmen im globalisierten Handel die Menschenrechte zwingend beachten. In den Entwicklungsländern haben Arbeitnehmer_innen oftmals, wenn überhaupt, nur sehr eingeschränkte Rechte. Bei Unfällen etc. bleiben diese im Ergebnis meist entschädigungslos. Man denke an die Brände in Textilfabriken in Bangladesch und anderen Ländern. Die SPD will u.a., dass die Verletzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten des Völkerrechts durch deutsche Unternehmen sowohl im Fall von dauerhaften Zulieferer-Geschäftsbeziehungen als auch von Tochtergesellschaften Schadensersatzansprüche nach deutschem Zivilrecht nach sich ziehen muss.

Die SPD fordert ein Lieferkettengesetz, mit dem die Unternehmen geeignete Maßnahmen zu ergreifen haben, um Menschenrechtsverletzungen, Umweltzerstörung und Arbeitsausbeutung in ihrem gesamten Geschäftsbereich / Wertschöpfungs- bzw. Lieferkette zu vermeiden.

Bei Schäden an Menschen und Umwelt müssen die Unternehmen haftbar gemacht werden – Haftung und Verantwortung müssen in Übereinstimmung und Deckung gebracht werden.

Mit den unterzeichnenden Organisationen der Treaty Alliance Deutschland fordert die SPD zudem:

  • neue gesetzliche Regelungen zu umfassenden und verbindlichen Sorgfältigkeitsprüfungen (eben auch verbunden mit Sanktionsmöglichkeiten) in den Wertschöpfungs- und Lieferketten; und dass
  • sich die Bundesregierung konstruktiv an den Tagungen der UN-Arbeitsgruppe beteiligt und die Formulierung eines ambitionierten Abkommens aktiv unterstützen;
  • die Bundesregierung den Vertragsentwurf aktiv im Sinne von guten Arbeitsbedingungen und konstruktive Vorschläge zu dessen Weiterentwicklung vorlegen;
  • zur Gewährleistung einer gute Arbeitsweise der UN-Arbeitsgruppe, die Bundesregierung an einer besseren finanziellen und personellen Ausstattung der UN-Arbeitsgruppe beteiligt;
  • sich schließlich die Bundesregierung innerhalb der Europäischen Union für eine aktive und konstruktive Mitarbeit aller EU-Mitgliedsländer für ein ambitioniertes Abkommen einsetzen;
  • das Metasiegel „Grüner Knopf“, welches im Sep. 2019 gestartet wurde, muss die derzeit noch bestehenden erheblichen Schwächen für Saubere Kleidung (kurz: CCC für Clean Clothes Campaign) mit dem Ziel, Konsument_innen eine verlässliche Orientierung zu bieten und Kleidung zu erkennen, unverzüglich überwinden, die unter Wahrung der Arbeits- und Menschenrechte in allen Ländern (inkl. der EU) hergestellt werden.