A5: Zum Landeswahlprogramm 2000 - 2004 (1999): Unterschied zwischen den Versionen

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|Kategorien    =Umweltschutz, Naturschutz, Nachhaltigkeit, Gesundheit, Bildung, Ökologisierung, Fehmarn-Belt-Querung‏‎
|Kategorien    =Umweltschutz, Naturschutz, Nachhaltigkeit, Gesundheit, Bildung, Ökologisierung, Fehmarn-Belt-Querung‏‎, Umweltbildung
|Antragsteller =Kreisverband Herzogtum Lauenburg
|Antragsteller =Kreisverband Herzogtum Lauenburg
|Status        =Überwiesen
|Status        =Überwiesen

Version vom 1. Juli 2013, 14:26 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Reinbek 1999
Bezeichnung: A5
Antragsteller: Kreisverband Herzogtum Lauenburg


Beschluss: Überwiesen an Programmkommission

Zum Landeswahlprogramm 2000 - 2004 möge der Landesparteitag beschließen:


Umweltbereich:

1. "Nachhaltigkeit" wird mit dem Satz von G. H. Brundtland erläutert: "Unter Nachhaltigkeit ist eine Entwicklung zu verstehen, in der die Bedürfnisse der heutigen Generation in einer Weise erfüllt werden, daß die Möglichkeiten künftiger Generationen nicht gefährdet werden".

Für die Umsetzung in politische Entscheidungen soll die Konkretisierung des Gedankens der Nachhaltigkeit angefügt werden:

  • Ressourcenschonung und optimale Ausnutzung unwiderbringlicher Ressourcen;
  • keine gefährlichen oder mit Risiken behafteten Belastungen von Boden, Wasser und Luft;
  • Beachtung von Grenzen für menschlichen Nutzungen;
  • soziales, friedliches und tolerantes Zusammenleben in kommunalen, regionalen, nationalen und internationalen Gesellschaften und Gemeinschaften;
  • Schutz der Gesundheit, des Naturhaushaltes, des Klimas und der Atmosphäre;
  • Zusammenführen der Gesichtspunkte der ökonomischen, ökologischen und sozialen Verträglichkeit;
  • die Punkte sind noch zu ergänzen.


2. Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist in allen Politkbereichen zu verankern.

Speziell gehört dazu auch, daß bestehende Förderprogramme für Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft und für Innovationen in Technologien, Verfahren und Strukturen auch an Nachhaltigkeitskriterien angepaßt werden und neue Programme diese erfüllen müssen.


3. In der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand ist als Maßnahmen für den Klimaschutz und für das Energiesparen konkret das Energiemanagement in allen Gebäuden, Einrichtungen und Liegenschaften des Landes als Instrument für die Energie- und Ressourcenbewirtschaftung einzuführen.


4. Als Ziel für das LT-Wahlprogramm ist der Ausbau des Schutzes der Küstengewässer und Küstenlandschaften von Nord- und Ostsee unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten fortzuentwickeln. Dazu gehören die Stichworte:

  • Fischereinutzung und deren Grenzen, z. B. Stopp der Steinefischerei in der Ostsee,
  • Verbesserung der Gewässergüte, z. B. durch biologische Filter (Muschelkulturen),
  • Nutzung von Rohstoffquellen und deren Grenzen,
  • Gefahren durch die Schiffahrt,
  • Altölentsorgungsangebote in Häfen, u.a.


5. In der Schulbildung wird ein stärkerer Wert auf Kenntnisse über den Zusammenhang von Gesundheit, Ernährung, persönliche Verhaltensweisen u.a. gelegt, um die Verantwortung für individuelle und allgemeine Gesundheit zu fördern.

Stichworte dazu sind:

  • nicht nur Angebotspolitik (durch Werbung), sondern auch Aufklärung und Information;
  • schädigende Wirkung von Zigaretten-, Alkohol- und Drogenkonsum;
  • Förderung von gesunder Ernährung, Bewegung und Sport;
  • u. a.


6. Im Rahmen der Verkehrspolitik soll aufgenommen werden:

Die Tunnelquerung des Fehmarn-Beltes wird lediglich als Schienenverbindung hergestellt. PKW- und LKW-Verkehr wird analog zum Kanaltunnel mit einem Schienenshuttle befördert.


7. Im Rahmen der Naturschutzpolitik soll aufgenommen werden:

a) Das Land unterstützt oder ergänzt mit seinem Flächenfond für Ausgleichsmaßnahmen die mit dem BauBG neu eingerichteten Ökofonds bei den Gemeinden, um Biotopvernetzungen und naturbelassene Flächen regional und landesweit zu fördern.

b) Bei der Ausweisung von Flächen für das europäische Netz besonderer Schutzgebiete - "Natura 2000" und "FFH-Gebiete - beteiligen die zuständigen Landesdienststellen frühzeitig die betroffenen Gemeinden.