A6: Arbeit und Qualifizierung für Jugendliche (1999)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Reinbek 1999
Bezeichnung: A6
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein


Beschluss: Überwiesen an Landesausschuss, Landesvorstand

(Beschluss: Überweisung an Landesausschuss und Landesvorstand mit der Aufforderung eine entsprechende Veranstaltung durchzuführen)


Ein ”Bündnis für Arbeit” muss Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit umfassen, dazu gehört auch ein öffentlicher Beitrag. Wir schlagen deshalb ein Programm "Arbeit und Qualifizierung für Jugendliche" vor, daß die bisherigen Maßnahmen der neuen Bundesregierung weiter stärken soll.

Es besteht aus vier Bausteinen. Zum einen aus einem Programm zur Integration langzeitarbeitsloser Jugendlicher und zum anderen aus einem Programm zur beruflichen Integration Jugendlicher in Ostdeutschland durch die Ausweitung öffentlich geförderter Beschäftigung. Das Programm hat in der ersten Stufe ein Gesamtvolumen von 120.000 Arbeitsplätzen, in einer zweiten Stufe soll die Zahl durch eine Ausweitung der Zielgruppe und einer Ausweitung der öffentlichen Beschäftigung auch in Westdeutschland auf 300.000 erhöht werden. Ergänzt werden muss dieses Programm durch eine Anpassung der Vorruhestandsregelung, um die Übernahmesituation in den Betrieben zu verbessern. Drittens ist insgesamt die Wirksamkeit ieden Programms für Jugendliche auch von der Einführung der Umlagefinanzierung abhängig, denn nur wenn der massive Ausbildungsplatzabbau gestoppt wird und die Unternehmen ihrer Verpflichtung zur Ausbildung nachkommen, kann sich die Lage strukturell verbessern, so dass die Effektivität auch eines Aktionsprogramms wesentlich erhöht wird. Andernfalls droht der ”Tropfen auf den heißen Stein”-Effekt.


Baustein A: Berufliche Integration langzeitarbeitsloser Jugendlicher

Den 40.000 langzeitarbeitslosen Jugendlichen in der Bundesrepublik fehlt gegenwärtig eine echte Perspektive im Bildungs- und Berufsbereich. So besteht die Gefahr einer dauerhaften Ausgrenzung dieser Gruppe. Die Jugendlichen haben vielfach neben Frustrationserfahrungen im Umgang mit Schule und Behörden eine schwierige persönliche Situation zu bewältigen: finanzielle Unselbständigkeit bis hin zu einer chronischen Überschuldung, das Gefühl des Versagens, Demotivation, dazu kommen zum Teil Suchverhalten oder negative Erfahrungen mit Polizei und Justiz.

Deshalb muss ein Aktionsprogramm für Jugendliche umfassende Hilfestellung zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt bieten. Eine reine Reduzierung auf Arbeitsvermittlung und Sanktionsbedrohungen wirken hier kontraproduktiv.

Die berufliche Integration sollte sich dabei in drei Phasen vollziehen:

  1. Kontaktaufnahme durch Beraterin, Entwicklungsplan
  2. Berufsvorbereitung, Ausbildung oder befristete Beschäftigung zu tariflichen Bedingungen ggf. mit öffentlichen Zuschüssen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG)
  3. Ziel des Programms ist schließlich die Ubernahme der Jugendlichen in den Betrieb, d.h. in Anschlussbeschäftigung oder Ausbildung

Dieser Baustein eines zukünftigen Jugendaktionsprogramms der Bundesregierung versteht sich als Alternative zu sog. Kombilohn-Modellen des Landes NRW und vergleichbarer Programme in anderen Bundesländern.