A9 Weiterbildung für arbeitslose Menschen (2020): Unterschied zwischen den Versionen
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(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss | Gliederung = Landesverband Schleswig-Holstein | Gremium = Landesparteirat | Sitzung = Landesparteiratssitzung, August 2020 | Antragsteller =Kreis…“) |
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Aktuelle Version vom 7. September 2020, 09:37 Uhr
Gremium: Landesparteirat |
Sitzung: Landesparteiratssitzung, August 2020 |
Bezeichnung: A9 |
Antragsteller: Kreisverband Kiel
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Beschluss: Angenommen |
Digitalisierung, technologische Entwicklungen und veränderte Produktionsprozesse führen zum Wandel des Arbeitsmarktes. Weiterbildung und Lebenslanges Lernen sind für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unerlässlich. Dies gilt umso mehr für arbeitslose Menschen. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für die folgenden Änderungen bei der Weiterbildung von Arbeitslosen ein:
Auf die Sperrfrist von Arbeitslosengeld bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den/die Arbeitnehmer/in wird verzichtet, wenn die Kündigung zur unmittelbaren Aufnahme einer Qualifizierungsmaßnahme im Sinne SGB III bei einem anerkannten und zertifizierten Bildungsträger notwendig und im Einvernehmen mit der Bundesagentur für Arbeit vereinbart ist.