A9 Weiterbildung für arbeitslose Menschen (2020)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Version vom 7. September 2020, 08:37 Uhr von Kaffeeringe (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss | Gliederung = Landesverband Schleswig-Holstein | Gremium = Landesparteirat | Sitzung = Landesparteiratssitzung, August 2020 | Antragsteller =Kreis…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die druckbare Version wird nicht mehr unterstützt und kann Darstellungsfehler aufweisen. Bitte aktualisiere deine Browser-Lesezeichen und verwende stattdessen die Standard-Druckfunktion des Browsers.
Gremium: Landesparteirat
Sitzung: Landesparteiratssitzung, August 2020
Bezeichnung: A9
Antragsteller: Kreisverband Kiel


Beschluss: Angenommen

Digitalisierung, technologische Entwicklungen und veränderte Produktionsprozesse führen zum Wandel des Arbeitsmarktes. Weiterbildung und Lebenslanges Lernen sind für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unerlässlich. Dies gilt umso mehr für arbeitslose Menschen. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für die folgenden Änderungen bei der Weiterbildung von Arbeitslosen ein:

Auf die Sperrfrist von Arbeitslosengeld bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den/die Arbeitnehmer/in wird verzichtet, wenn die Kündigung zur unmittelbaren Aufnahme einer Qualifizierungsmaßnahme im Sinne SGB III bei einem anerkannten und zertifizierten Bildungsträger notwendig und im Einvernehmen mit der Bundesagentur für Arbeit vereinbart ist.