Antrag 4: Stromeinspeisegesetz (1998)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Bad Segeberg 1998
Bezeichnung: Antrag 4
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein


Beschluss: Überwiesen an Landtagsfraktion

Das Stromeinspeisegesetz, das einen Mindestpreis bei der Abnahme ökologisch er­zeugten Stroms vorsieht, muß erhalten bleiben. Dieses Gesetz ist gerade für Schleswig-Holstein wegen der Nutzung der Windenergie von großer Bedeutung, denn diese basiert auf den Regelungen des Gesetzes. Der hier entstandene ökolo­gische Wirtschaftszweig muß erhalten bleiben. Bei den aktuellen Beratungen zur Neuregelung müssen folgende Punkte berück­sichtigt werden:

  1. Strom aus regenerativen Energien muß bei der Einspeisung ins Netz Vorrang ge­nießen und weiterhin mit festen Sätzen vergütet werden.
  2. Die Höhe der Vergütung ist so zu gestalten, daß Betreibern/innen von Wind­kraftanlagen ein wirtschaftlich akzeptabler Betrieb der Anlagen dauerhaft mög­lich bleibt.
  3. Die Mehrkosten für die höhere Vergütung aus regenerativen Energien müssen durch einen bundesweiten Kostenausgleich zwischen den netzbetreibenden Energieversorgungsunternehmen gerecht verteilt werden, um so eine einseitige Belastung einzelner Energieversorgungsunternehmen in Gebieten mit hohem Windstromanteil zu beenden.

Diese neuen Regelungen müssen in ein ökologisch ausgerichtetes Energiewirt­schaftsgesetz einfließen. Die ökologische Modernisierung der Energiewirtschaft ist eine zentrale Aufgabe der Zukunftsaufgabe, die eine große Bedeutung auch für den Arbeitsmarkt besitzt.