Antrag 7: Jugendhilfeleistungen (1998)

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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Bad Segeberg 1998
Bezeichnung: Antrag 7
Antragsteller: Ortsverein Oldenburg


Beschluss: Überwiesen an Landtagsfraktion

Die Landtagsfraktion und die Landesregierung werden aufgefordert, eine bedarfsgerechte Erstattungsleistung von Jugendhilfekosten im Einvernehmen mit der kommunalen Ebene zu vereinbaren.

Eine Deckelung der Erstattungsleistungen von Jugendhilfekosten soll entfallen.

Die Landesregierung wird aufgefordert, entsprechend dem Jugendförderungs­gesetz des Landes Schleswig-Holstein sowie im Sinne des Artikels 28 Abs. 2 GG ihrer Verpflichtung und Verantwortung für eine aufgabengerechte Finanzausstat­tung der örtlichen Träger der Jugendhilfe, der Kreise in Schleswig-Holstein, nachzukommen.