Antrag 9: Keine zwangsweise Rückführung bosnischer Bürgerkriegsflüchtlinge (1998): Unterschied zwischen den Versionen

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|Nr            =Antrag 9
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|Kategorien    =Krieg, Krisengebiete, Asyl, Jugoslawien‏‎, Flüchtlingspolitik, Asylrecht, Menscherechte
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|Antragsteller =Jusos Schleswig-Holstein
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|Status        =Überwiesen
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Aktuelle Version vom 22. Juli 2013, 12:06 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Bad Segeberg 1998
Bezeichnung: Antrag 9
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein


Beschluss: Überwiesen an Landtagsfraktion

Die meisten bosnischen Flüchtlinge mit Kindern haben im Juli eine Abreiseaufforderung mit einer Frist von drei Monaten erhalten. Wir begrüßen die Regelung, daß in Ausnahmefällen bei Alten, Kranken und Familien mit kleinen Kindern den Winter über auf eine Abschiebung verzichtet werden kann.

Wir fordern die Landesregierung Schleswig-Holstein auf, auf eine zwangs­weise Rückführung bosnischer Bürgerkriegsflüchtlinge zu verzichten und notfalls § 54 Ausländergesetz anzuwenden, d. h. von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, auch im Alleingang auf Landesebene einen Abschiebestop zu erlassen.

Gleichzeitig müssen weitere Anstrengungen von der Bundesregierung unternommen werden, die Lebenssituation der Menschen in Bosnien nachhaltig zu verbessern.