Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige - SGB II und SGB XII (2019)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteirat
Sitzung: Landesparteiratssitzung, September 2019
Bezeichnung: IR 22
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft SPD 60 plus (Senioren)


Beschluss: Angenommen


Der Landesparteirat möge beschließen:

dass die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-Bundestagsfraktion sich dafür einsetzen, gesetzliche Regelungen zu treffen, damit Aufwandsentschädigungen bis zu einer Höhe von Euro 500,- monatlich auf Sozialleistungen wie SGB II und SGB XII (Hartz IV, Grundeinkommen, Wohngeld, etc.) nicht angerechnet werden.