B11: Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) (2004): Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 21. Juni 2013, 12:37 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Norderstedt 2004
Bezeichnung: B11
Antragsteller: Kreisverband Schleswig-Flensburg


Beschluss: Angenommen


Die Bundessregierung wird aufgefordert, die bis 2008 ausgesetzte Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) sofort wieder in Kraft zusetzen. Nur qualifizierte Ausbilder können unseren Auszubildenden eine gute Ausbildung garantieren.