B1: Für den Erhalt der freien Schulwahl- kein „Nadelöhr“ beim Übergang auf weiterführende Schulen (2010): Unterschied zwischen den Versionen

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Dies umfasst auch die Möglichkeit der Anmeldung an meh­re­ren weiterführenden Schulen. Insbesondere ist allen Versuchen entgegenzuwirken, einen bestimmten Schultypus als „primär zuständig“ für die Anmeldung von Viertklässlern zu installieren – zum voraus­seh­baren Nachteil der demnach „nicht zuständigen“ Schultypen.
Dies umfasst auch die Möglichkeit der Anmeldung an meh­re­ren weiterführenden Schulen. Insbesondere ist allen Versuchen entgegenzuwirken, einen bestimmten Schultypus als „primär zuständig“ für die Anmeldung von Viertklässlern zu installieren – zum voraus­seh­baren Nachteil der demnach „nicht zuständigen“ Schultypen.
Begründung:
Die Anmeldung ihres Kindes, wenn sich die Grundschulzeit dem Ende zuneigt, an einer weiter­führenden Schule ist eine verantwortungsvolle und oftmals „stressbesetzte“ Aufgabe der Eltern. Solange in Schleswig-Holstein noch nicht flächendeckend „eine Schule für alle“ existiert, kann es Eltern nicht verübelt werden, wenn sie ihr Kind an mehreren Schulen anmelden, um das Beste für seinen weiteren Bildungsweg herauszuholen. Der dadurch entstehende Mehraufwand auf der Verwaltungsseite ist daher hinzunehmen.
Das nunmehr FDP-geführte Bildungsministerium hat – nach massiven öffentlichen Protesten – den fragwürdigen Erlass, nur noch die Anmeldung an einer einzigen Schule zuzulassen, zwar zurückgenommen und einen lebbaren Kompromissvorschlag vorgelegt. (Anmeldung an bis zu drei verschiedenen Schulen, nach der Praxis im Lübecker Raum.) Dennoch ist wirklich freie Schulwahl damit noch nicht gewährleistet, und angesichts anderweitiger Angriffe der schwarz-gelben Landesregierung speziell auf die Gemeinschaftsschule kann es keine Entwarnung geben!

Aktuelle Version vom 25. April 2013, 14:26 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2010
Bezeichnung: B1
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) und Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Bildungsbereich (AfB)


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die SPD Schleswig-Holstein befürwortet grundsätzlich die freie Schulwahl und setzt sich gegen alle Formen ihrer Einschränkung ein. Die Abgeordneten der SPD-Landtagsfraktion werden aufgefordert, für eine Festschreibung der freien Schulwahl im schleswig-hol­stei­nischen Schulgesetz zu sorgen. Die SPD-Mandatsträger in den Kreisen und Kommu­nen werden aufgefordert, sich in ihrem Bereich für den Erhalt der freien Schulwahl – bzw. für Strukturen, welche SchülerInnen hinsichtlich des angestrebten Abschlusses nicht einschränken – einzusetzen.

Dies umfasst auch die Möglichkeit der Anmeldung an meh­re­ren weiterführenden Schulen. Insbesondere ist allen Versuchen entgegenzuwirken, einen bestimmten Schultypus als „primär zuständig“ für die Anmeldung von Viertklässlern zu installieren – zum voraus­seh­baren Nachteil der demnach „nicht zuständigen“ Schultypen.