B1: Für den Erhalt der freien Schulwahl- kein „Nadelöhr“ beim Übergang auf weiterführende Schulen (2010)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2010
Bezeichnung: B1
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) und Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Bildungsbereich (AfB)


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die SPD Schleswig-Holstein befürwortet grundsätzlich die freie Schulwahl und setzt sich gegen alle Formen ihrer Einschränkung ein. Die Abgeordneten der SPD-Landtagsfraktion werden aufgefordert, für eine Festschreibung der freien Schulwahl im schleswig-hol­stei­nischen Schulgesetz zu sorgen. Die SPD-Mandatsträger in den Kreisen und Kommu­nen werden aufgefordert, sich in ihrem Bereich für den Erhalt der freien Schulwahl – bzw. für Strukturen, welche SchülerInnen hinsichtlich des angestrebten Abschlusses nicht einschränken – einzusetzen.

Dies umfasst auch die Möglichkeit der Anmeldung an meh­re­ren weiterführenden Schulen. Insbesondere ist allen Versuchen entgegenzuwirken, einen bestimmten Schultypus als „primär zuständig“ für die Anmeldung von Viertklässlern zu installieren – zum voraus­seh­baren Nachteil der demnach „nicht zuständigen“ Schultypen.