B1: Genehmigung neuer gymnasialer Oberstufen an Gemeinschaftsschulen unter Verzicht auf eine 3-jährige Testphase (2015): Unterschied zwischen den Versionen
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Die Genehmigung von neuen gymnasialen Oberstufen an Gemeinschaftsschulen ist zukünftig – abweichend von der gegenwärtigen Verwaltungspraxis der auf 3 Jahre befristeten Genehmigung - zur Gewährleistung der Planungssicherheit für Eltern, Schülerinnen und Schüler, Schulen und Schulträger unbefristet zu erteilen. Größere Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit ist zentraler, immerwährender Anspruch sozialdemokratischer Bildungspolitik, der nicht mit Befristung belegt werden kann. | Die Genehmigung von neuen gymnasialen Oberstufen an Gemeinschaftsschulen ist zukünftig – abweichend von der gegenwärtigen Verwaltungspraxis der auf 3 Jahre befristeten Genehmigung - zur Gewährleistung der Planungssicherheit für Eltern, Schülerinnen und Schüler, Schulen und Schulträger unbefristet zu erteilen. Größere Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit ist zentraler, immerwährender Anspruch sozialdemokratischer Bildungspolitik, der nicht mit Befristung belegt werden kann. |
Aktuelle Version vom 19. Juni 2015, 10:54 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2015 |
Bezeichnung: B1 |
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Bildungsbereich (AfB) und Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Bildungsbereich (AfB) Nordfriesland
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Beschluss: Überwiesen an Landtagsfraktion |
Die Genehmigung von neuen gymnasialen Oberstufen an Gemeinschaftsschulen ist zukünftig – abweichend von der gegenwärtigen Verwaltungspraxis der auf 3 Jahre befristeten Genehmigung - zur Gewährleistung der Planungssicherheit für Eltern, Schülerinnen und Schüler, Schulen und Schulträger unbefristet zu erteilen. Größere Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit ist zentraler, immerwährender Anspruch sozialdemokratischer Bildungspolitik, der nicht mit Befristung belegt werden kann.
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