B25 Inklusion (2011)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Version vom 3. April 2013, 14:46 Uhr von Julia (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Husum 2011 |Nr …“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Husum 2011
Bezeichnung: B25
Antragsteller: AfB Schleswig-Holstein


Beschluss:


Die SPD in Schleswig-Holstein folgt der UN-Resolution 61/106 „Convention on the Rights of Persons with Disabilities“ und fordert alle Mandatsträger in den Kommunen, den Kreisen und kreisfreien Städten und dem Landtag auf, die Voraussetzungen zur Umsetzung einer Inklusiven Bildung zu schaffen, zu verbessern oder dort, wo es gelungene Rahmen zur inklusiven Bildung gibt, diese zu sichern. Hierfür ist ein Masterplan für Schleswig-Holstein zu erstellen, der auch einen Zeitplan für die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen beinhaltet.

Die SPD bekennt sich zu den Prinzipien einer inklusiven Bildung, die im Wesentlichen durch folgende Punkte gekennzeichnet ist:

  1. Alle Kinder und Jugendlichen sind willkommen! Fortbildungsinteressierte Erwachsene in öffentlichen oder privaten Aus-, Fort- und Weiterbildungsstätten ebenso!
  2. Alle sind einzigartig und wertvoll, sie brauchen eine wohnortnahe Bildungsstätte.
  3. Inklusion erweitert bereichert das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen. Sie muss in allen pädagogischen Institutionen, von der Kinderbetreuung über allgemein- und berufsbildenden Schulen bis zu den Hochschulen realisiert werden.
  4. Schüler, Eltern und Lehrkräfte, Auszubildende und Studenten sowie weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von pädagogischen Institutionen kooperieren miteinander, dafür sind vor Ort Räume bereitzuhalten und Netzwerke zu organisieren.
  5. Alle Menschen werden zur gemeinsamen Teilhabe an Bildung, Kultur und sozialer Gemeinschaft befähigt! Lehrkräfte, Ausbilder und Betreuer sind aufgabengemäß fortzubilden.
  6. Alle erhalten eine passgenaue Förderung, barrierefreie Lern- und Sozialräume werden bereitgehalten.
  7. Bildungseinrichtungen nutzen externe Unterstützung, u.a. der Förderzentren und Fortbildungsinstitute, um allen Menschen bei der Entwicklung ihrer Potenziale zu helfen. Die Ausstattung der jeweiligen Einrichtung unterstützt das gesamte Lernen und Leben.
  8. Über die Umsetzung der Maßnahmen zur Inklusion muss wegen der stetigen Weiterentwicklung und Optimierung regelmäßig im 2-jährigen Rhythmus zum Beispiel in der zuständigen kommunalen Gliederung oder im Landtag Bericht erstattet werden und der Bericht in öffentlicher Sitzung diskutiert werden.