B2: Arbeitsmarktpolitik (1994): Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 20. August 2013, 13:53 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Eckernförde 1994
Bezeichnung: B2
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Angenommen und Überwiesen an Bundesparteitag


(Beschluss: Annahme und Weiterleitung an den Bundesparteitag in Halle am 22. Juni 1994.)


  1. In der Phase der wachsenden Arbeitslosigkeit werden wir das Arbeitsförderungsgesetz zu einem beschäftigungswirksamen Fördergesetz unter Stärkung der aktiven Arbeitsmarktpolitik ausbauen. Das AFG muß so gestaltet werden, daß Beschäftigungsmaßnahmen, berufliche Weiterbildung und betriebliche Arbeitserfahrung besser miteinander verknüpft werden können. Förder- und Qualifizierungsmaßnahmen sollten nach vergleichbaren Kriterien honoriert werden.
    Auch gilt es, den Gedanken "qualifizieren statt entlassen" stärker zu betonen. Das heißt, Fort- und Umschulungsmaßnahmen müssen auch bei fortdauerndem Beschäftigungsverhältnis in bestimmten Branchen- und Betriebssituationen über das AFG gefördert werden können. Das gleiche gilt für eine bessere Verknüpfung von Qualifizierungsmaßnahmen mit Zeiträumen der Kurzarbeit.
    Wir werden einen öffentlich geförderten Arbeitsmarkt einrichten, der, breiter angelegt als bisher, Bestandteil der Strategie gegen Arbeitslosigkeit, Armut und Ausgrenzung sein wird.
    Wir werden daher gesellschaftlich sinnvolle und notwendige Arbeit durch Zuschüsse öffentlich finanzieren und eine Brücke zwischen der Beschäftigung auf dem regulären und dem öffentlichen Arbeitsmarkt schaffen.
  2. Mehr als bisher muß die präventive Arbeitsmarktpolitik zur Geltung kommen. So soll jede/r Arbeitslose einen Rechtsanspruch auf aktive Arbeitsförderung (Arbeitsbeschaffung, Qualifizierung etc.) haben.
    Darüber hinaus sollen "soziale Betriebe" gefördert werden und in strukturschwachen Regionen - in Anlehnung an die bisher in den neuen Bundesländern geltenden Regelungen - flexibler als bisher Mittel für Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld, -hilfe, Überbrückungsgeld etc.) in aktive Arbeitsmarktpolitik umgelenkt werden.
  3. Bestandteil unserer Arbeitsmarktpolitik ist die Frauenförderung. So werden wir die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten als Beschäftigungszeiten einführen.
    Die Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt werden wir mit Hilfe von verbindlich vorgegebener Qualifizierung und Beschäftigungsförderung abbauen.
    Daher sind Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an der Arbeitslosigkeit an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu beteiligen.
  4. Zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen ist ein Sofortprogramm auf den Weg zu bringen.
  5. Die Bundesanstalt für Arbeit muß reformiert werden. Eine Dezentralisierung der Entscheidungskompetenz und die Verbindung mit regionalen und lokalen beschäftigungspolitischen Akteuren sollen ermöglichen, daß Arbeitsförderung in regionale Entwicklungskonzepte eingebaut werden kann.
  6. Die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik wird gegenwärtig in zu starkem Maße durch die Arbeitslosenversicherung, also nur von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, getragen. Wir werden mit Hilfe eines Arbeitsmarktbeitrages auch Selbständige, Beamte, Richter und Abgeordnete an der Finanzierung beteiligen müssen.