B2: Verwendung von Spritzen im Strafvollzug (1995): Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Julia (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Neumünster 1995 |Leitantrag = …“) |
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 27. Juli 2013, 12:42 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 1995 |
Bezeichnung: B2 |
Antragsteller: Kreisverband Lübeck
|
Beschluss: Angenommen |
Die SPD Schleswig-Holstein fordert die JustizministerInnen der Bundesländer auf, eine Vergabe von sterilen Spritzen im Strafvollzug umgehend zu ermöglichen. Es kann nicht länger hingenommen werden, unter unhygienischen Bedingungen ihre Spritzenbestecke mehrfach zu verwenden, zu tauschen und sich damit der abwendbaren Gefahr von Infektionen auszusetzen. Durch Verweigerung der Spritzenbestecke wird nur die Illusion erzeugt, Strafvollzugsanstalten seien drogenfreie Räume.