B2: Verwendung von Spritzen im Strafvollzug (1995): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Aktuelle Version vom 27. Juli 2013, 12:42 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 1995
Bezeichnung: B2
Antragsteller: Kreisverband Lübeck


Beschluss: Angenommen


Die SPD Schleswig-Holstein fordert die JustizministerInnen der Bundesländer auf, eine Vergabe von sterilen Spritzen im Strafvollzug umgehend zu ermöglichen. Es kann nicht länger hingenommen werden, unter unhygienischen Bedingungen ihre Spritzenbestecke mehrfach zu verwenden, zu tauschen und sich damit der abwendbaren Gefahr von Infektionen auszusetzen. Durch Verweigerung der Spritzenbestecke wird nur die Illusion erzeugt, Strafvollzugsanstalten seien drogenfreie Räume.