B2: Weiterentwicklung der beruflichen Bildung (1999)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Reinbek 1999
Bezeichnung: B2
Antragsteller: Kreisverband Pinneberg


Beschluss: Überwiesen an Landesvorstand, Landesausschuss, Programmkommission

(Beschluss: Überweisung an Landesvorstand und Landesausschuß mit der Aufforderung, eine entsprechende Veranstaltungsreihe durchzuführen. Überweisung an Programmkommission)


Der Landesparteitag unterstützt die Bestrebungen der Kultusministerkonferenz, bei der Weiterentwicklung der Berufsbildung angesichts der unterschiedlichen Ausgangslagen, z.B. bei den Schulabschlüssen, mehr als früher Differenzierungsmöglichkeiten bei der Berufsausbildung anzubieten.

Auszubildende mit überdurchschnittlicher Leistungsfähigkeit sollten grundsätzlich eine verkürzte Ausbildung absolvieren können. Auch muß geprüft werden, welche Bildunggangsprofile der Sekundarstufe 2 in den einzelnen Berufen zu einer berufsspezifischen Verkürzung der Ausbildungszeit bzw. zu einer Nutzung anrechenbarer Zeiten für den Erwerb von Zusatzqualifikationen führen können.

  • Die Differenzierung des Berufschulunterrichts soll im Rahmen des festgelegten Gesamtumfangs innerhalb vorgegebener Bandbreiten flexible Lernangbote ermöglichen. Stützunterricht und Unterricht zum Erwerb von Zusatzqualifikationen können dabei länderspezifisch und regional vereinbart werden.
  • Auszubildende, die Ausbildungschwächen zeigen, sollen die Möglichkeit bekommen, durch eine Wiederholung des ersten Ausbildungsjahres oder einzelner Ausbildungsabschnitte die Aussicht auf den Ausbildungserfolg zu verbessern. Jugendlichen, die eine Berufsausbildung ohne Abschluß beenden, muß mit einem Zertifikat bestätigt werden, was sie als Teil der Ausbildung bewältigt haben. Diese Jugendlichen müssen damit eine Chance erhalten, zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. nach einigen Jahren Berufspraxis, die Ausbildung erneut aufzunehmen und unter anderen persönlichen und lernorganisatorischen Bedingungen die Ausbildung erfolgreich abschließen zu können. Die zweite Chance muß rechtsverbindlich mit einem solchen Zertifikat verbunden werden.