B3: Bildungskonzept (2010)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2010
Bezeichnung: B3
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Der Landesparteitag möge beschließen:


Menschen zu bilden bedeutet nicht ein Gefäß zu füllen, sondern ein Feuer zu entfachen! (Aristophanes)

Bildung ist ein Erkenntnismittel, um aus sich selbst heraus gesellschaftliche Ungerechtigkeiten überwinden zu können. Für uns ist Bildung Selbstzweck und ein Wert an sich. Bildung unterliegt keiner wie auch immer gearteten Verwertungslogik. Die Umsetzung eines derartigen Bildungssystems stellt für uns eine der zentralen Forderungen an die Sozialdemokratie dar.


Kita

Die Kita stellt einen der Grundpfeiler in der sozialen Entwicklung eines Kindes dar. Daher wird dort ein pädagogisches Konzept benötigt, mit dem Ziel, Kindern die Möglichkeit der Partizipation zu geben und so ihr Umfeld zu verstehen und damit interagieren zu können. Ein essentieller Schritt ist dabei die frühe Sprachförderung. Weiterhin sind Kitas ein wichtiger Faktor bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Daher brauchen wir ein flächendeckendes Angebot an gebührenfreien Kitas, in denen ein gut ausgebildetes und daher auch gut bezahltes Personal arbeitet. Dabei sollte der Anteil an Männern und Frauen ungefähr gleich sein. Das Konzept des Betreuungsgeldes lehnen wir ab.

Neben der geistigen Entwicklung muss auch das leibliche Wohl des Kindes gewährleistet sein. Daher ist es notwendig, dass in den Kitas kostenlose, warme und gesunde Mahlzeiten angeboten werden. Weiterhin ist an dem Konzept der U-Untersuchungen festzuhalten und die Patenschaft zwischen Kitas und Grundschulen auszubauen.


Rahmenbedingung für die Kita

Die primäre Aufgabe der Kita ist es, die Entwicklung der Persönlichkeit zu unterstützen und das Lernen spielerisch zu lehren. Sie setzt damit den Grundstein für ein emanzipiertes Leben. Kindertagesstätten dienen der Betreuung und damit der Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit. Sie sind eigenständige Einrichtungen. Kitas benötigen pädagogische Konzepte und müssen Kinder aktiv an der Mitgestaltung ihres Tagesablaufes beteiligen. Erste Schritte zur gesellschaftlichen wie auch politischen Partizipation müssen hier behutsam gelegt werden. Wird dieses versäumt, verstärkt dies Entwicklungsdefizite, welche sich später potenzieren können. Wir wollen die Kindertagesstätte als einen Ort der sozialen wie kulturellen Interaktion und Integration. Familienzentren, die es schaffen mit attraktiven Angeboten Familien zu erreichen, sind ein Schritt in die richtige Richtung. Flohmärkte, Sprachkurse für Mutter/Vater und Kind, Kulturwochen oder ähnliches sind Möglichkeiten, die Kita zu einem Ort der Begegnung zu machen. Für Kitas soll mit Faltblättern, für MitbürgerInnen mit Migrationshintergrund in unterschiedlichsten Sprachen, geworben werden. Wir streben es an, dass nahezu jedes Kind die Kita besucht.

Solange nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind, auf freiwilliger Ebene mit entsprechenden Pull- und Werbungsfaktoren für eine Akzeptanz der Kindertagesstätten zu sorgen, werden wir weder eine Umsetzung einer Kitapflicht für angemessen halten noch eine fordern. Ein Betreuungsgeld wiederspricht unserem Ansatz und setzt die falschen Anreize. Wir lehnen es deshalb ab.

Hingegen fordern wir eine vollumfängliche Gebührenfreiheit für den ganztägigen Kitabesuch. Der Staat muss immer dann Verantwortung übernehmen, wenn diese privat oder in der Familie nicht wahrgenommen werden kann.


Sozialpädagogik in Kita

Wir sehen den Kindergarten vor allem als Ort, in dem Kinder ihre Welt entdecken und sich soziale Kompetenzen aneignen. Die Sozialpädagogik im Kindergarten muss sich daran orientieren, jedes Kind individuell in seinen Stärken und Schwächen auf die bestmögliche Art zu fördern. Entwicklungsberichte und Beobachtungsbögen sind für jedes Kind ein hilfreiches Instrument, auch im Hinblick auf den Übergang in die Schule. Sie sollen jedoch nicht den Charakter eines vorgezogenen Leistungsnachweises haben.

Männer nehmen für Kinder eine ebenso wichtige Vorbildfunktion wie Frauen ein. Daher streben wir an, dass der Anteil an Männern und Frauen die an Kindertagesstätten sowie Grundschulen angestellt sind, ungefähr gleich groß ist. Außerdem soll die gesellschaftliche Anerkennung der Arbeit in diesem Bereich aufgewertet wertet werden. Dabei ist es insbesondere wichtig, für diese wichtige und gute Arbeit ein angemessenes Gehalt zu zahlen – für Frau und Mann.

Wichtig ist uns jedoch nicht nur die bessere Bezahlung und eine gesellschaftliche Aufwertung des Berufes, sondern auch eine qualitative Verbesserung der Ausbildung zum Erzieher / zur Erzieherin. An der bisherigen Ausbildung zum/zur sozialpädagogischen AssistentenIn halten wir fest. Die sich daran anschließende Ausbildung zum Erzieher oder Erzieherin halten wir jedoch für nicht ausreichend. Die Aufgaben sind wichtig und entscheidend für den Werdegang eines Kindes. Wir streben an, die Ausbildung zum/zur ErzieherIn an die Universitäten und Fachhochschulen als eigenen Bachelorstudiengang zu verlegen. Die Zugangsberechtigung zu diesen Studiengängen erfolgt durch den Erwerb der allg. Hochschulreife oder durch das Absolvieren der Ausbildung zum/zur Sozialpädagogischem/r Assistenten/in. Wir honorieren die Arbeit aller ErzieherInnen in unserm Land und fordern, dass es sichergestellt sein muss, dass durch solche Studiengänge keine aktiven ErzieherInnen in die Arbeitslosigkeit gedrängt werden.


Spracherwerb

Sprache ist das wichtigste Instrument um sich in unserer Gesellschaft zu verständigen. Ohne gute Sprachkompetenzen lassen sich in der Schule nur schlechte Lernerfolge verzeichnen und eine volle Emanzipation und Integration in die Gesellschaft nur schlecht verwirklichen. Deshalb ist es umso wichtiger, eine gute Sprachförderung bereits vor dem Beginn der Schullaufbahn umzusetzen. Erzieher müssen die Konzepte Sprachförderung kennen und anwenden. Die jeweiligen Studiengänge sind dementsprechend anzupassen. Dies bezieht sich vor allem auf die deutsche Sprache. Weiterhin begrüßen wir auch das Konzept des spielerischen Erlernens einer Fremdsprache in der Kita. Dies darf jedoch nicht zu einer Überforderung der Kinder führen.


Entwicklung des Kindes

Neben der geistigen und Persönlichkeitsentwicklung ist uns die körperliche Unversehrtheit ebenso wichtig. Daher fordern wir unter anderem für jedes Kind eine kostenlose warme Mahlzeit am Tag in der Kita.

Die Entwicklung des Kindes zu kontrollieren um gegebenenfalls rechtzeitig eingreifen zu können muss die Aufgabe des Staates sein. Das Schleswig-Holsteiner Modell hat Vorbildcharakter: Alle U-Untersuchungen von der U4 bis zur U9 sind verpflichtend. Wird ein Kind nicht beim Kinderarzt zur Untersuchung gemeldet, werden die Eltern mehrfach schriftliche erinnert. Falls die Eltern kein Angebot wahrnehmen, muss das Jugendamt prüfen, ob das Kind gefährdet ist und gegebenenfalls eingreifen. So ist sichergestellt, dass alle Kinder bis zur U9 in ihrer Entwicklung ärztlich beurteilt worden sind, um so Fehlentwicklungen, sei es sozial oder auch körperlich, rechtzeitig entgegenwirken zu können. Sollte ein Kind in der U8 (4. Geburtstag) erhebliche Sprachstörungen aufweisen, sehen wir es als angemessen an, Kinder damit verpflichtend in einer Kita anzumelden. Nur so kann sichergestellt werden, dass bis zum Schulbeginn die Sprache, und damit die emanzipatorische Fähigkeiten, erlernt werden können.

Darüber hinaus fordern wir alle U-Untersuchungen von U1 bis U10 verpflichtend zu gestalten. Des Weiteren muss die U9 um die Überprüfung der phonologischen Bewusstheit und ADHS- Tests erweitert werden. Dadurch können etwa 2/3 der Kinder, die später eine Lese-Rechtschreibschwäche entwickeln, bereits im Vorschulalter oder zum Zeitpunkt der Einschulung diagnostiziert werden. Dadurch kann von der ersten Klasse an, auf die individuellen Bedürfnisse von Kindern mit diesen Schwächen eingegangen werden. Weiterhin fordern wir die U11, J1 und J2 ebenfalls kostenlos aber freiwillig zu gestalten.


Übergang von der Kita in die Schule

Unser Anliegen ist es, den Übergang von der Kita in die Schule für die Kinder so fließend wie möglich zu gestalten, da der Erfolg eines emanzipatorischen, partizipationsstarken Kindergartens ansonsten verpufft. Daher unterstützen wir Patenschaftsprojekte von Schulen und Kindergärte. Bereits eingeschulte Kinder können so lernen, mehr Verantwortung zu übernehmen. Kinder die noch den Kindergerten besuchen, können durch Schulbesuche, gemeinsame Projekttage oder Veranstaltungen mit ihren „Paten“ an die neue Umgebung gewöhnt werden.


Schule

Schule muss nicht nur Wissen, sondern auch gesellschaftliche Werte und soziale Kompetenzen vermitteln. Schule muss gänzlich kostenlos sein und jedem eine Ausbildung oder ein Studium ermöglichen. Gemeinsames Lernen stellt den Kern sozialdemokratischer Bildungspolitik dar. Dies bedeutet, dass mindestens bis zur sechsten Klasse alle SchülerInnen gemeinsam unterrichtet werden. Dies beinhaltet insbesondere das Wechselseitige lernen, welches jeweils von zwei LehrerInnen pro Klasse begleitet werden soll. Weiterhin fordern wir die Einführung von Flexklassen, in denen der Zeitrahmen, in dem diese Klassenstufen durchlaufen werden, sich an den Bedürfnissen einzelner SchülerInnen ausrichtet.

Mittelfristig müssen wir die Inklusion von Menschen mit Behinderungen stärker forcieren.


Ganzheitlicher Ansatz der Schule

Um den individuellen Stärken und Schwächen eines Kindes gerecht zu werden, muss in der Schule ein ganzheitlicher Ansatz gewählt werden. Es gilt, dem Kind Wissen, moralische wie gesellschaftliche Normen und Eigenschaften wie Charakterstärke, Mut, Verantwortungsbewusstsein, Verstandeskraft, Engagement, praktische Fähigkeiten, Solidarität, Zuverlässigkeit, Demokratieverständnis, Lernbereitschaft, selbstständiges Arbeiten, Teamfähigkeit, Kommunikationsstärke, zielorientiertes Handeln und den Umgang mit allen Medien zu vermitteln, zu fördern, auszubauen und zu prägen.

Ein System von starren Lehrplänen ist hier fehl am Platz, da damit nicht auf die individuelle Entwicklung von Kindern eingegangen wird. Vielmehr ist der Einsatz von Rahmenlehrplänen notwendig, in denen zwar klare Ziele vorgegeben werden, allerdings der Weg dorthin den individuellen Begebenheiten angepasst werden kann. Bildung muss kostenlos sein von der Kita bis zu Erststudium. Lehrmittelgebühren lehnen wir genauso ab wie sonstige Pauschalen oder Beiträge im Bildungssystem, wie z. B. Kopierkosten.

Jeder Mensch hat das Recht auf eine gute Ausbildung oder Studium und diese zu einem Abschluss zu führen. Dies beinhaltet auch das Recht auf eine Schulbildung über die Schulpflicht hinaus.


Struktur und Klassenverband

Mit der Einführung von Flexklassen (Zusammenlegung 1. und 2. Klasse und die Möglichkeit diese Stufe in 1, 2 oder 3 Jahren zu vollenden) kann der Entwicklungsprozess der einzelnen SchülerInnen zumindest in der Schuleingangsphase besser berücksichtigt. Jedoch ist auch nach der 3. Klasse noch mit Entwicklungssprüngen zu rechnen, weshalb wir eine Ausweitung von Flexklassen fordern.

Wir streben die Zusammenlegung der 1. und 2., der 3. und 4. sowie die Zusammenlegung der 5. und 6. Klassen an. Allgemein fordern wir die Ausweitung der Grundschule bis in die 6. Klasse.

Des Weiteren wollen wir diese Art des Flexsystems auch bei einer weiterführenden Gemeinschaftsschule beibehalten, indem wir die 7. und 8. Klasse sowie die 9. und 10. Klasse zusammenlegen, sowie eine zwei- bis vierjährige Oberstufe im Kurssystem (Flex-Oberstufe). Bis zum Ende der Mittelstufe ist dabei eine Klassengröße von 20 SchülerInnen anzustreben.

Schulen, die sich entscheiden eine derartige Struktur zu Übernehmen, müssen pädagogische Konzepte erarbeiten, diese beim zuständigen Ministerium einreichen und prüfen lassen, ob eine Umsetzung nach ihrem Konzept sinnvoll erscheint. Ein derart heterogener Klassenverband vereint mehrere Vorteile in sich: Rangstrukturen innerhalb eines Klassenverbandes, die sich meistens über Jahre aufrecht erhalten, werden aufgebrochen. Jedes Kind übernimmt abwechselnd die Rolle des Älteren oder des Jüngeren.

Dies stärkt die sozialen Kompetenzen der SchülerInnen. Ältere und erfahrenere SchülerInnen können den Jüngeren helfen, Aufgabenstellungen zu verstehen und zu erfüllen, dabei selbst ihr eigenes Wissen wiederholen und nach dem Prinzip des wechselseitigen Lernens verfestigen. SchülerInnen lernen, begreifen und verstehen am besten, wenn sie Themenkomplexe und Zusammenhänge von Ihresgleichen erklärt bekommen. SchülerInnen agieren wie „kleine“ LehrerInnen, weil sie sich selbst viel besser in die Problemsituation hinein versetzen können, da die etwas fortgeschritteneren SchülerInnen kurz vorher noch selbst in dieser Situation waren. Um Demokratieverständnis und Solidarität zu üben und zu begreifen, halten wir es für unumgänglich, die sog. Klassenstunden beizubehalten und auszuweiten, um mit der Klassenlehrkraft und den MitschülerInnen Organisatorisches oder Probleme in der Gemeinschaft lösen zu können, aber auch um Positives zu reflektieren und zu loben.


Unterricht

Lernen ist das Entdecken der eigenen Stärken zum Nutzen einer erfolgreichen Lebensgestaltung! (Andreas Müller, Institut Beatenberg)

Emanzipation zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist der Schlüssel zum Erfolg. Emanzipiertes Handeln erfordert ein hohes Maß an Selbstständigkeit, welches schon in der Schule gelehrt und praktiziert werden muss. Dies bedeutet, dass Kinder ab einer bestimmten Entwicklungsphase in der Lage sein müssen, ihre Schwerpunkte selber erkennen und setzen zu können.

Projektorientierter Unterricht, der in seiner Präsentation mehrere Sinne anspricht und allein oder in der Gruppe zu einem konkreten Ziel führt, ist eines der entscheidenden Elemente, welches die Selbstständigkeit fördert und fordert. Den Kindern muss es mit Unterstützung der Lehrkräfte ermöglicht werden, sich ihre Teilarbeitsziele selber zu setzen und gemäß ihres Entwicklungsgrades abarbeiten zu können. Entscheidend dabei ist, dass die LehrerInnen darauf achten, dass sich die Kinder immer selber fordern, aber nicht überfordern (siehe 2.5 Lehrerinnen und Lehrer).

Wir setzen uns für einen Ausbau der Inklusion von SchülerInnen mit Behinderungen ein. Ziel ist es, in zehn Jahren den europäischen Durchschnitt von derzeit 85 Prozent erreicht zu haben. So soll es mittelfristig ein flächendeckendes Angebot an behindertengerecht ausgestatteten Schulen geben, sodass ein gemeinsamer Unterricht mit nichtbehinderten SchülerInnen besser umzusetzen ist. Des Weiteren müssen die LehrerInnen an solchen Schulen mit Inklusionsangebot zusätzliche Fortbildungsangebote erhalten.

Im Rahmen der gebundenen Ganztagsschule muss die Möglichkeit genutzt werden, auf die Konzentrationsphasen der SchülerInnen Rücksicht zu nehmen und je nach Klassenstufe eine sinnvolle Fächerdurchmischung anzubieten. Dies beinhaltet auch das Angebot eines kostenlosen Mittagessens


Beurteilungen

Ein wichtiger Teil der persönlichen Entwicklung ist es, Fehler zu machen und aus diesen zu lernen. Daher ist eine klare schriftliche Bewertung des Schülers / der Schülerin notwendig, in der nicht die einzelnen Fehler durch schlechte Noten aufgeführt werden, sondern in der Lösungsansätze gezeigt werden, sowie die individuellen Fortschritte Erwähnung finden. Dennoch sind Noten ab der 7. Klasse nötig, um Kindern und Jugendlichen klar aufzeigen zu können, wo sie sich leistungsmäßig befinden. Allerdings lehnen wir Kopfnoten ab, da diese das Individualverhalten der SchülerInnen zu wenig berücksichtigen.


Lehrerinnen und Lehrer

Die LehrerInnen sind zentrale Bezugspersonen für die SchülerInnen. Ihre Aufgabe ist es, die SchülerInnen ihren Bedürfnissen nach zu fördern und zu fordern. In den ersten Jahren der Schulzeit ist es einem/einer SchülerIn nicht möglich, sich selbstständig nach seinen/ihren Bedürfnissen eigenständig Teilarbeitsziele zu setzen. Hier sind die LehrerInnen Begleiter, die gemeinsam mit dem/der SchülerIn Ziele definieren und diese zum Ziel führen, um dadurch die Selbstständigkeit zu fördern. Diese Form der Betreuung setzt allerdings voraus, dass LehrerInnen ständig in der Klassengemeinschaft präsent sind, Einzelgespräche führen und Hilfestellungen leisten. Dies ist allerdings nur durch den Einsatz von zwei Lehrkörpern pro Klasse zu erreichen, sowie den optionalen Einsatz von speziell ausgebildeten Logopäden, Psychologen und Sozialpädagogen.

Um diese Form des Unterrichts gestalten zu können, müssen Unterrichtsmaterialien vom Lehrkörper neu zusammengesetzt werden. Hierzu wird es nötig sein, dass Lehrkräfte und Schulen sich untereinander vernetzen und gegenseitig stärker kooperieren als bisher. Hierzu ist es wichtig, dass das Lehramtsstudium grundlegend an die neuen Herausforderungen anpasst wird.

Um den Lehrberuf auch weiterhin attraktiv zu halten, fordern wir eine angemessene und einheitliche Einstiegsbesoldung für alle LehrerInnen aller Schulformen.


Umsetzung und Finanzierung

Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung: keine Bildung. (John Fitzgerald Kennedy)

Umsetzung Eine so weitreichende und tief in alte Verhältnisse einschneidende Schulstrukturreform kann nicht von oben aufoktroyiert werden. Sie muss von der Basis her getragen werden und aus dem wirklichen Willen zur Verbesserung unseres Schulsystems entstehen. Der Staat kann und muss hier allerdings die Weichenstellungen, Rahmenbedingungen und frei nach Willy Brandt „Visionen“ vorgeben. Die von uns geforderten selbstständig handelnden Schulen müssen selbst die Entscheidung für ein solches Modell treffen. Die Aufgabe des Staates ist es, derartige Anstrengungen der Schulen zusätzlich finanziell zu unterstützen und dadurch zu einem solchen Schritt zu motivieren.

Die Genehmigung und Förderung einzelner Zwischenschritte, bekommen die Schulen nur, wenn ihre Umsetzung auf pädagogisch sinnvoll erarbeiteten Konzepten beruht. Diese müssen vorher vom zuständigen Ministerium genehmigt werden.

Für die Unterrichtung schwieriger Kinder gibt es aktuell schon jetzt, je nach Anteil im Gesamtklassenspektrum, zusätzliche Förderungen in Form von Extra-Lehrstunden, faktisch also mehr Lehrpersonal.

Die Aufgabe der Fraktion ist es, einen Katalog zu erarbeiten, mit welchen Mitteln eine Schule oder Kita bei der jeweiligen Umsetzung finanziell und personell gefördert wird.


Regionale Gleichbehandlung schaffen

Familien die, sobald sie schulpflichtige Kinder haben, aus einem Stadtteil wegziehen, um ihren Kindern eine bessere Schulbildung in einem anderen Stadtteil zu ermöglichen, sind keine Seltenheit. Stadtteile und Gemeinden, in denen hohe Arbeitslosigkeit herrscht, sich soziale Brennpunkte befinden oder Armut stark verbreitet ist, sind meistens auch gewerblich schlecht aufgestellte Gegenden. Die Gewerbesteuereinnahmen sind daher niedrig und die finanziellen Mittel zur Ausstattung der Schulen demzufolge schlecht. Unter diesen Umständen ist es für viele Jugendliche nicht möglich, das Bildungsniveau von SchülerInnen auf finanziell besser gestellten Schulen zu erlangen, was mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar ist. Deshalb muss die finanzielle Ausgestaltung von Schulen nicht mehr von den Kommunen selbst getragen werden, sondern soll vom Land oder am besten Bund abhängig von der Anzahl der SchülerInnen übernommen werden. Dazu ist eine teilweise Umschichtung von Geldern aus den kommunalen Haushalten nötig. So wird garantiert, dass jeder Schule die gleichen Anteile zugute kommen. Das Konnexitätsprinzip ist hierbei zu wahren. Ein weiterer Schritt ist, die Gelder nicht nach Anzahl der SchülerInnen zu verteilen, sondern nach Klassen. Mit einer eingezogenen Untergrenze für Klassengrößen, besteht damit das Interesse der Schulen, die Klassengröße so klein wie möglich zu halten.