B3: Korrekturen beim Asylrecht notwendig (1995)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 1995
Bezeichnung: B3
Antragsteller: Kreisverband Stormarn


Beschluss: Überwiesen an Landesausschuss

"Jedermann hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen."

(Art. "l4 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10.12.1948)


Durch das neue Asylgesetz und die Asylverfahrenspraxis ist das Asylrecht in der Bundesrepublik Deutschland weitgehend aufgehoben. Die SPD Schleswig-Holstein hält es für dringend erforderlich, zumindest Korrekturen an Asylrecht und Asylverfahrenspraxis anzustreben, damit eklatante Menschenrechtsverletzungen durch Abschiebungen in Staaten, in denen Verfolgung, Folter und Tod den Abgeschobenen drohen, verhindert werden können.

Wir fordern zudem, die Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf einen Kreis und der Arbeitsmöglichkeiten von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern aufzuheben. Der Vorrang von Deutschen als Zulassungsschwelle ist aufzuheben.

Die SPD Schleswig-Holstein begrüßt, daß Kirchengemeinden in Stormarn wie auch anderswo durch die Gewährung von "Kirchenasyl" gefährdeten Menschen zeitweiligen Schutz vor einer Abschiebung bieten. Nach bisher vorliegenden Erfahrungen ist es in fast 80 Prozent aller Fälle von "Kirchenasyl" im Bereich der evangelischen Kirche in Deutschland nach Wiederaufnahme der Verfahren zu einer Korrektur zugunsten der Flüchtlinge gekommen.

Der Landesparteitag fordert die Landesregierung auf, für die im "Kirchenasyl" in Glinde befindliche sechsköpfige Roma-Familie aus dem ehemaligen Jugoslawien eine Lösung zu suchen, die ihr Verbleiben in Deutschland ermöglicht, sei es im Rahmen der sogenannten "Altfallregelung", die im Bundestag zur Entscheidung ansteht, sei es auf dem Wege einer Einzelfallregelung.

Nach dem "Menschenrechtsreport" der "Gesellschaft für bedrohte Völker" werden Roma in Mazedonien diskriminiert und benachteiligt, vor allem die Kinder haben keine Bildungschancen.

Eine Abschiebung der Familie nach Mazedonien bedeutet für die Familie eine schwerwiegende Verletzung ihrer menschlichen Würde, für die Kinder nach sieben Jahren der Sozialisation und Ausbildung in Deutschland eine weitgehende Zerstörung ihrer Lebenschancen.