B3: Rechtzeitig Maßnahmen zur Rüstungskonversion treffen (1990)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Version vom 16. Juni 2014, 11:15 Uhr von Julia (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Büsum 1990
Bezeichnung: B3
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Angenommen


Wir wollen rasch deutliche Abrüstungsschritte durchsetzen. Eine stabile gesamteuropäische Friedensordnung ist nur denkbar, wenn eine neue politische Sicherheitsstruktur die bisherige militärische Konfrontation ablöst.

Doch Friedenspolitik und Abrüstung dürfen nicht einseitig zu Lasten der Kommunen und der Bundeswehrangehörigen verwirklicht werden. Deshalb ist ein Programm zur Standort- und Rüstungskonversion dringlich.

Schleswig-Holstein hat bisher unverhältnismäßig überdurchschnittliche Verteidigungslasten getragen. Es muß also beim strukturellen und wirtschaftlichen Abfedern der Abrüstungsfolgen besonders bedacht werden.

Der Landesparteitag der SPD Schleswig-Holstein beschließt deshalb:

  1. Der Landesparteitag begrüßt die Forderung des Schleswig-Holsteinischen Landtages nach einem Friedenentwicklungsplan‚ um Abrüstungsschritte zusammen mit Strukturverbesserungen voranzubringen‚ sowie die Initiativen der SPD-Bundestagsfraktion und der schleswig-holsteinischen Landesregierun.
  2. Die Bundesregierung und insbesondere der Verteidigungsminister werden dringend aufgefordert unverzüglich bekanntzugeben‚ welche konkreten Reduzierungen bei der Bundeswehr in Schleswig-Holstein aufgrund des Kabinettsbeschlusses vom 06.12.89 geplant sind.
  3. Die Bundesregierung wird weiterhin aufgefordert, sofort ein ausführliches und umfassendes Konzept zur Standort- und Rüstungskonversion vorzulegen. Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die Arbeitsplätze vor Ort nach Zahl und Qualität erhalten bleiben.
  4. Die durch Abrüstung eingesparten Haushaltsmittel sind für Rüstungskonversionsmaßnahmen und dabei insbesondere für die Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen zur Verfügung zu stellen.