B4: Drittmitteltransparenz an Hochschulen herstellen! (November 2014)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Version vom 8. Dezember 2014, 13:54 Uhr von Julia (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium = Landesparteirat |Gliederung = Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung = Landesparteiratssitzung, November 2014 |Leitant…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gremium: Landesparteirat
Sitzung: Landesparteiratssitzung, November 2014
Bezeichnung: B4
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Bildungsbereich (AfB)


Beschluss: Angenommen


Die Landesregierung und SPD-Landtagsfraktion werden aufgefordert, die Hochschulleitungen zur Transparenz über ihre Forschungsmittel zu verpflichten.

Dies soll konkret im Hochschulgesetz über eine Novellierung des Gesetzes erreicht werden.

Die Hochschulleitung, die Hochschulöffentlichkeit und die allgemeine Öffentlichkeit sollen künftig informiert werden über:

a) die Projekte, die mit Drittmitteln gefördert werden.
b) die Drittmittelgeber,
c) die Höhe der Drittmittel,
d) das Verhältnis von Öffentlichen Mitteln und Drittmitteln