B4 Ausbildungslosigkeit (2010): Unterschied zwischen den Versionen

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   |Antragsteller = Kreisverband Pinneberg
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''siehe [[B3 Ausbildungslosigkeit (2011)]]''
Die SPD muss auf allen Ebenen Initiativen ergreifen, um den gesellschaftlichen Skandal der Ausbildungslosigkeit zu beenden. Über 1,5 Millionen junge Menschen zwischen 20 und 30 ohne abgeschlossene Berufsausbildung müssen endlich ins öffentliche Bewusstsein gerückt werden. Hierzu sind unverzüglich umfassende Maßnahmeprogramme zu entwickeln, um das Recht auf eine 2. Chance durchzusetzenund einen berufsbegleitenden Ausbildungsabschluss zu ermöglichen. Dabei ist zusammen mit den Unternehmen dafür zu sorgen, dass in der Berufstätigkeit ausreichend Zeit zum Besuch der Berufsschule, für ausbildungsfördernde Praxiszeiten und für die Vorbereitung der Prüfung sichergestellt wird.
Die SPD muss auf allen Ebenen Initiativen ergreifen, um den gesellschaftlichen Skandal der Ausbildungslosigkeit zu beenden. Über 1,5 Millionen junge Menschen zwischen 20 und 30 ohne abgeschlossene Berufsausbildung müssen endlich ins öffentliche Bewusstsein gerückt werden. Hierzu sind unverzüglich umfassende Maßnahmeprogramme zu entwickeln, um das Recht auf eine 2. Chance durchzusetzenund einen berufsbegleitenden Ausbildungsabschluss zu ermöglichen. Dabei ist zusammen mit den Unternehmen dafür zu sorgen, dass in der Berufstätigkeit ausreichend Zeit zum Besuch der Berufsschule, für ausbildungsfördernde Praxiszeiten und für die Vorbereitung der Prüfung sichergestellt wird.

Aktuelle Version vom 11. April 2013, 17:27 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Kiel 2010
Bezeichnung: B4
Antragsteller: Kreisverband Pinneberg


Beschluss: Überwiesen an Landesparteitag

siehe B3 Ausbildungslosigkeit (2011)

Die SPD muss auf allen Ebenen Initiativen ergreifen, um den gesellschaftlichen Skandal der Ausbildungslosigkeit zu beenden. Über 1,5 Millionen junge Menschen zwischen 20 und 30 ohne abgeschlossene Berufsausbildung müssen endlich ins öffentliche Bewusstsein gerückt werden. Hierzu sind unverzüglich umfassende Maßnahmeprogramme zu entwickeln, um das Recht auf eine 2. Chance durchzusetzenund einen berufsbegleitenden Ausbildungsabschluss zu ermöglichen. Dabei ist zusammen mit den Unternehmen dafür zu sorgen, dass in der Berufstätigkeit ausreichend Zeit zum Besuch der Berufsschule, für ausbildungsfördernde Praxiszeiten und für die Vorbereitung der Prüfung sichergestellt wird.