B5: Für einen sicheren Küstenschutz (1995): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 27. Juli 2013, 12:58 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 1995
Bezeichnung: B5
Antragsteller: Kreisverband Nordfriesland


Beschluss: Überwiesen an Landtagsfraktion

Leistungsfähiger Küstenschutz ist vor allem für die Menschen an der Westküste Grundlage für ihre Existenz.

Die Menschen an der Küste haben bereits viele Katastrophen erleben müssen. Der Generalplan Küstenschutz Schleswig-Holstein hat in den letzten Jahren die Sicherheit der Küstenbewohner erhöht.

Die Tidedynamik der Nordsee wird unterschiedlich beeinflußt durch meteorologische, ozeanographische, tektonische, morphologische und menschliche Faktoren. Die Einwirkungsfaktoren sind äußerst komplex und wirken sich variabel, örtlich und zeitlich aus. Die Änderung der Tidedynamik in der Deutschen Bucht während der letzten Jahre mit einem evtl. zu erwartenden Meeresspiegelanstieg erfordern für zukünftige Küstenschutzmaßnahmen rechtzeitige und ausreichende Vorsorge.


Daraus folgt:

  1. Küstenschutz ist eine nationale Aufgabe mit einem verfassungsmäßigen Auftrag, der von der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern nicht vernachlässigt werden darf.
  2. Die modernen Küstendeiche bieten zur Zeit an fast allen Stellen grundsätzlich den gleichen Schutz. Wenn eines Tages auf Grund der Tidedynamik/Meeresspiegelanstieg dieser Schutz nicht mehr ausreicht, ist die gesamte Küstenlinie gefährdet.
    • Wir fordern daher:
      die Fortschreibung des Generalplanes Küstenschutz über das Jahr 2000 hinaus!
      Zu überprüfen sind technische Maßnahmen an den Deichen und im Vorfeld, wie z. B.:
      • Deichfußerhöhung
      • Änderung der Profilform an Deichen
      • Wellenbrecher
      • überströmbare Buhnen und Lahnungen
      • Vorlandarbeiten
      • Einhaltung der jetzigen 2. Deichlinie.