B6: Übernahme der Personalkosten von sozialpädagogischen Kräften für alle staatlich anerkannten Schulen im Land (2009): Unterschied zwischen den Versionen

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Das Land Schleswig-Holstein übernimmt die Personalkosten für die sozialpädagogischen Kräfte im Rahmen des regulären Schulbetriebs für alle staatlich anerkannten Schulen im Land.

Aktuelle Version vom 26. April 2013, 09:58 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Elmshorn 2009
Bezeichnung: B6
Antragsteller: Ortsverein Meldorf


Beschluss: Überwiesen an Programmkommission

Das Land Schleswig-Holstein übernimmt die Personalkosten für die sozialpädagogischen Kräfte im Rahmen des regulären Schulbetriebs für alle staatlich anerkannten Schulen im Land.