B7: Für den Nationalpark (1995)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 1995
Bezeichnung: B7
Antragsteller: Kreisverband Nordfriesland


Beschluss: Überwiesen an Landtagsfraktion

(Beschluss: Erledigt durch Programm, Überweisung als Material an Landtagsfraktion)


Der Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" wird von der SPD in seiner Existenz und grundsätzlich in seiner Ausgestaltung begrüßt. Er schützt eine auf der Welt einmalige lnsel- und Halliglandschaft mit ihrem Wattenmeer, das als Lebensraum vieler Pflanzen und Tiere gilt. Dieser Nationalpark ist für die nordfriesische Bevölkerung gleichzeitig Lebens- und Wirtschaftsraum. Das heißt, daß beide Absichten immer gewährleistet sein müssen! In einem steten Diskussionsprozeß zwischen Regierung und einheimischer Bevölkerung müssen die notwendigen Beschlüsse vorbereitet werden. Nur so kann weitere Akzeptanz bei der einheimischen bzw. betroffenen Bevölkerung erzielt werden. Dazu sind rechtzeitige und umfassende Informationen über geplante Maßnahmen seitens der Landesregierung/Nationalparkamt erforderlich und das Kuratorium muß dabei eine starke Position einnehmen.

Schießübungen und Ölförderungen im Nationalpark sind abzubauen. Nur so kann die Schutzabsicht glaubwürdig vertreten werden.

Den Menschen (Einheimischen und Touristen) muß das Naturerlebnis und die Naturerfahrung stets möglich sein. Dazu werden entsprechende Informationseinrichtungen benötigt. Die Möglichkeiten des Nationalparkamtes müssen in dieser Hinsicht verbessert werden (z. B. Einrichtung eines Nationalparkservices).

Die SPD begrüßt den Aufbau eines Watten-Monitorings in Tönning beim Nationalparkamt und fordert eine zügige Umsetzung der Pläne.

Bei allen Schutzbestrebungen muß der Küstenschutz Vorrang haben. Vorlandarbeiten und Deichsicherungsmaßnahmen sind für die SPD eine selbstverständliche Aufgabe. Deshalb sollte auch die Grenze des Nationalparks (150 m vor dem Deich) nicht näher zum Deichfuß gerückt werden.