BTW6 Neu: Reformen der Wirtschaft (2009)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Elmshorn 2009
Bezeichnung: BTW6 Neu
Antragsteller: Kreisverband Kiel


Beschluss: Angenommen


Für mehr Mitbestimmung, nachhaltige Unternehmenspolitik, Begrenzung von Managergehältern und quotierte Aufsichtsräte

  • Für Unternehmen mit Aufsichtsratspflicht ist zukünftig bereits ab 500 Beschäftigten die paritätische Mitbestimmung anzuwenden und gleichzeitig das Mitbestimmungsgesetz wie in der Montanindustrie zur vollen Parität weiterzuentwickeln.
  • Das Betriebsverfassungsgesetz ist dahingehend zu ändern, dass Betriebsräte für unternehmerische Entscheidungen, die objektiv geeignet sind, die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens nachhaltig zu gefährden, ein Mitbestimmungsrecht erhalten.
  • Der Satzungszweck von Kapitalgesellschaften ist weiter zu konkretisieren. Einen Ausgangspunkt dafür bildet der von führenden deutschen Unternehmern im Einvernehmen mit der rot-grünen Bundesregierung 2002 vorgelegte „Corporate Governance Kodex“, in dem es heißt: „Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Er ist dafür an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswertes verpflichtet.“ Wir meinen, „Nachhaltigkeit“ kann beinhalten: ein hohes, stabiles Beschäftigungsniveau; Tarifbindung; einen hohen Ausbildungs- und Qualifikationsstand der Beschäftigten; eigene Ausbildungsanstrengungen; umweltschonende und ressourcensparende Produktion u.a. Solche neuen Erfolgskriterien könnten etwa Eingang in das Aktiengesetz finden.
  • Gesetzlich geregelt werden müssen auch die Maßstäbe für die Vergütung von Managern. Wenn Vorstandsmitglieder mehr als hundert Mal so viel verdienen wie die in ihrem Unternehmen am schlechtesten bezahlten Vollzeitmitarbeiter, ist das maßlos. Insbesondere die variablen Einkommensbestandteile dürfen nicht mehr von kurzfristigen Aktienkurssteigerungen abhängig sein. Am Unternehmenserfolg orientierte Bonuszahlungen für Führungspersonal darf es nur geben, wenn auch die Belegschaft in ihrer gesamten Breite finanziell am Unternehmenserfolg beteiligt wird.
  • In Deutschland werden nur knapp elf Prozent aller Aufsichtsratmandate von Frauen wahrgenommen. Hier ist das Aktienrecht so zu ändern, dass künftig mindestens 40 Prozent aller Sitze Frauen zustehen. Das betrifft in mitbestimmten Unternehmen selbstverständlich auch die Arbeitnehmerbank. In Norwegen ist eine entsprechende gesetzliche Vorgabe, dieses Niveau innerhalb von zehn Jahren zu erreichen, inzwischen komplett umgesetzt.