Bargeldlose Beitragszahlung (1973)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die druckbare Version wird nicht mehr unterstützt und kann Darstellungsfehler aufweisen. Bitte aktualisiere deine Browser-Lesezeichen und verwende stattdessen die Standard-Druckfunktion des Browsers.
Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Eckernförde 1973
Bezeichnung:
Antragsteller:


Beschluss: Überwiesen an Landesvorstand

Das Beitragsinkasso erfolgt im Wege des Lastschriftverfahrens durch den Landesverband. Der Landesverband weist den Ortsvereinen vierteljährlich ihren Beitragsanteil zu. Abweichend vom zentralen Beitragseinzug ist in Ausnahmefällen Hausinkasso möglich.