Betreuung kranker Kinder (1980)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Eckernförde 1980
Bezeichnung:
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Angenommen


(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 15, April 1980 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)


Die Betreuungszeiten für Kinder im Krankheitsfall sollen auf zweimal fünf Tage und für jedes Kind bis zum 12. Lebensjahr ausgedehnt werden.

Um im Krankheitsfall von Kindern eine bessere Betreuung zu sichern, ist für den betreuenden Elternteil eine Möglichkeit für eine den persönlichen Notwendigkeiten angepasste gleitende Arbeitszeit einzuführen.