Betreuung kranker Kinder (1980)
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Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Eckernförde 1980 |
Bezeichnung: |
Antragsteller: Nicht aufgeführt
|
Beschluss: Angenommen |
(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 15, April 1980 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)
Die Betreuungszeiten für Kinder im Krankheitsfall sollen auf zweimal fünf Tage und für jedes Kind bis zum 12. Lebensjahr ausgedehnt werden.
Um im Krankheitsfall von Kindern eine bessere Betreuung zu sichern, ist für den betreuenden Elternteil eine Möglichkeit für eine den persönlichen Notwendigkeiten angepasste gleitende Arbeitszeit einzuführen.