C9: Heizöl-Genehmigungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Julia (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Tönning 1983 |Leitantrag = |Nr…“) |
(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 23. Juni 2014, 11:40 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Tönning 1983 |
Bezeichnung: C9 |
Antragsteller: Nicht aufgeführt
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Beschluss: Angenommen und Überwiesen an Landtagsfraktion |
Die SPD-Landtagsfraktion wird gebeten, gesetzgeberische Initiativen zu ergreifen und sich dafür einzusetzen, daß
- die Gewerbeaufsichtsämter in Schleswig-Holstein künftig keine Genehmigungen für den Einsatz von schwerem Heizöl (HS) in Heizkraftwerksanlagen und Heizwerken erteilen;
- erteilte Genehmigungen für „Altanlagen“ sollten mit Ende 1984 ihre Gültigkeit verlieren bzw. vorher ablaufende Genehmigungen nicht erneuert werden.
- Ersatzweise sollten die Betreiber von Heizanlagen, die Heizöl S verfeuern, veranlaßt werden, Rauchgasfilter für Schwefel und Stickoxide einzubauen.