D11: Rechtssprechung (2007): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Neumünster 2007 |Leitantrag = …“)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 25. Mai 2013, 12:30 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2007
Bezeichnung: D11
Antragsteller: Kreisverband Ostholstein


Beschluss: Überwiesen an Landtagsfraktion

Der Landesparteitag möge beschließen:


Ein Rechtsstaat muss dafür sorgen, dass auch in zumutbarer Zeit Recht gesprochen wird. Dazu muss dort, wo es erforderlich ist, entsprechendes Personal eingestellt werden. Durch kostendeckende Gebühren würde kein Mehraufwand entstehen. Wenn Private und Unternehmen Insolvenz anmelden müssen, weil nicht rechtzeitig Recht gesprochen und vollstreckt wird, hat unser Rechtsstaat versagt (und müsste eigentlich Schadenersatz leisten).