D15: Überwindung der Breitbandkluft (2007)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2007
Bezeichnung: D15
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat


Der Landesparteitag möge beschließen:


Die flächendeckende Verfügbarkeit breitbandiger Internetzugänge über Festnetz- oder Funktechnologien gehört längst zur unverzichtbaren Infrastruktur jeder Region. Tatsächlich gibt es aber noch immer gerade in ländlichen Regionen "weiße Flecken", in denen sich die bundesweit agierenden Anbieter aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sehen, leitungsgebundene breitbandige Internetzugänge anzubieten.

Breitbandige Internetzugänge sind aber für Unternehmen jeglicher Art inzwischen zu einem unverzichtbaren Standortfaktor geworden. Durch den Einsatz breitbandiger Internetkommunikation können gerade kleine und mittelständische Unternehmen die Zusammenarbeit mit Kunden und Lieferanten erheblich verbessern. Kommunikation und Datenaustausch etwa im Rahmen der Auftragsbestellung und -abwicklung, der Geschäftsverkehr insgesamt sowie die interne Organisation bis hin zum Vertrieb können mit breitbandiger Kommunikationsinfrastruktur wesentlich effektiver abgewickelt werden. Nach Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie nutzen bereits 55 Prozent der mittelständischen Unternehmen Breitband-Technologien. Doch auch für den privaten Nutzer wird der breitbandige Internetzugang ein immer wichtigeres Kriterium für die Wahl seines Wohnstandortes. Es liegt auf der Hand, dass Gebiete ohne Breitbandzugang zukünftig im Wettbewerb um Unternehmen, Arbeitsplätze und Einwohner zunehmend das Nachsehen haben werden.

Kernproblem der mangelnden Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen in dünn besiedelten Regionen ist, dass schnelle Internetkommunikation in Deutschland meist gleichgesetzt wird mit der telefonkabelgestützten DSL-Technik. Doch die bundesweit agierenden Anbieter leitungsgebundener DSL-Netze, allen voran die T-COM, sind unter Berufung auf mangelnde Wirtschaftlichkeit vielerorts nicht bereit, eine DSLVerkabelung durchzuführen bzw. machen sie von der Bereitschaft der betroffenen Kommunen abhängig, sich am Ausbau der benötigten Infrastruktur zu beteiligen.

Vor diesem Hintergrund kommt der von der Bundesnetzagentur geplanten Versteigerung von Frequenzen, die sich für die Schaffung drahtloser breitbandiger Internetzugänge eignen, besondere Bedeutung gerade für die ländlichen Räume zu. Zu diesem Zweck hat die Bundesnetzagentur 16 Regionen gebildet, die in der Summe das gesamte Bundesgebiet abdecken. In diesen 16 Regionen stehen jeweils Frequenzpakete für drei Betreiber zur Verfügung.

Aufgrund jedoch der gewählten Vergabebedingungen ist zu befürchten, dass die noch vorhandenen „weißen Flecken“ auf absehbare Zeit nicht beseitigt werden. Kritisch zu sehen ist, dass nur 16 Regionen gebildet werden sollen, in denen jeweils Frequenzpakete für nur drei Betreiber zur Verfügung gestellt werden sollen. Damit wird die große Mehrzahl der interessierten Unternehmen – vor allem der kleineren, nur regional tätigen Unternehmen – von vornherein de facto ausgeschlossen. Denn viele kleine und mittelständische Unternehmen, die bereits erfolgreich auf der räumlichen Ebene z.B. einer Stadt und deren Umland oder eines Landkreises tätig sind, sind technisch und ökonomisch nicht in der Lage, eine Infrastruktur zu schaffen, mit der die Bevölkerung einer größeren Region oder eines ganzen Bundeslandes oder gar mehrerer Bundesländer mit schnellen Internetzugängen versorgt werden kann. Gerade diese kleinen Unternehmen sind aber, wie die Erfahrung gezeigt hat, eher bereit und in der Lage, auch die wirtschaftlich nicht so attraktiven Regionen zu versorgen, als die bundesweit agierenden großen (DSL-)Netz-Betreiber. Wir fordern daher die Bundesnetzagentur auf, das Vergabeverfahren auf der Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise durchzuführen.

Darüber hinaus ist die mit der Zuteilung verbundenen Versorgungspflichten von 15 Prozent bis 2009 und von 25 Prozent bis 2011 der Gemeinden in der betreffenden Region weit hinter den Erwartungen zurückbleiben – zumal schon jetzt 25 % aller Haushalte über einen breitbandigen Internetanschluss verfügen. Wir halten es für verfehlt bzw. nicht durchdacht, einen prozentualen Versorgungsgrad festzulegen, ohne dabei zu unterscheiden, ob in den betreffenden Gemeinden bereits Breitbandinternet verfügbar ist oder nicht. Es ist unerlässlich, die Frequenzzuteilung mit einem möglichst hohen Versorgungsgrad bislang unversorgter Gemeinden zu verknüpfen, der in der Summe von leitungsgebundener und drahtloser Versorgung bei 100 % der Bevölkerung liegen sollte.

Bleibt es bei den bislang in Aussicht gestellten Kriterien, ist zu befürchten, dass wiederum die Ballungsräume, in denen ohnehin vielfach bereits eine Überversorgung von verschiedenen Varianten des Breitbandzugangs und eine Auswahl an Anbietern besteht, nur eine weitere und eigentlich ( zumindest derzeit ) unnötige Erweiterung der breitbandigen Internet-Kommunikation erfahren. Es wäre ein schwerer Nachteil für die unversorgten Regionen, wenn die im Vergabeverfahren gesetzten Ausbauziele formal zwar erreicht, de facto jedoch fast ausschließlich in Bevölkerungszentren realisiert würden. Vielmehr muss angestrebt werden, schnellstmöglich kommunikationstechnische Chancengleichheit zu schaffen. Ein generelles Kommunikationsinfrastrukturgefälle zwischen Ballungsräumen und ländlichen Gebieten ist nicht hinnehmbar.

Hierauf weist auch zutreffend die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hin, die in ihrer Mitteilung vom 20.03.2006 die „Überwindung der Breitbandkluft zwischen den Regionen“ anmahnt. Gefordert werden verstärkte nationale Anstrengungen und ein staatliches Eingreifen zur breitbandigen Internetnutzung in unrentablen Gegenden. Die kommunalen Spitzenverbände fordern ebenfalls, diesen Appell umzusetzen und das Frequenzvergabeverfahren als ein nationales Instrument der Überwindung der Breitbandkluft zu verstehen und entsprechend einzusetzen. Als Zuteilungsvoraussetzung sollte ein plausibles Konzept zur Versorgung derjenigen Landkreise und Gemeinden eingereicht werden, in denen bislang noch kein Breitbandzugang besteht. Hierbei könnte beispielsweise auf den Breitbandatlas des BMWi Bezug genommen werden, der die unversorgten Regionen ausweist (www.zukunft-breitband.de). Den Zuschlag bei der Frequenzzuteilung sollten die Unternehmen erhalten, die sich verpflichten, möglichst viele „weiße Flecken“ aus dem Breitbandatlas zu tilgen.