D23: Barrierefreie Medien im Europäischen Jahr der Chancengleichheit (2007)
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2007 |
Bezeichnung: D23 |
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF)
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Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat |
Der Landesparteitag möge beschließen:
Im Landesmediengesetz muss gewährleistet sein, dass ein jährlich steigender Anteil und mittelfristig eine deutliche Mehrheit aller öffentlich geförderten Sendungen für seh- und hörgeschädigte Menschen barrierefrei angeboten werden (Untertitel für Schwerhörige, DGS für Gehörlose, Audiodeskription für Sehbehinderte u.a.m.) Dabei muss es sich um einen repräsentativen Querschnitt durch informative, wissenschaftliche und unterhaltende Programme sowie um Angebote für alle Altersgruppen handeln.
Auch die Internetseiten, auf denen über die entsprechenden Programme und Sendungen informiert wird, müssen barrierefrei gestaltet sein.
Solche Anforderungen, als Umsetzung des Grundrechts auf ungehinderte Information, stehen nicht in Widerspruch zur ebenfalls grundgesetzlich garantierten Pressefreiheit, und müssen daher auch Konsequenzen für die Programmgestaltung privatwirtschaftlicher Sender haben.
Schon jetzt ist die Vergabe von Lizenzen zur Vervielfältigung und zum Vertrieb barrierefrei gestalteter Sendungen auf DVD o.ä. an den Erhalt der Benutzungshilfen in der durch den Sender bereitgestellten Qualität zu koppeln.
Zwischen den einzelnen Bundesländern ist in allen o.g. Angelegenheiten eine Abstimmung im Sinne der „best practice“ einzurichten.