https://beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=D2:_Wir_brauchen_ein_Jugendf%C3%B6rderungsgesetz!_(1988)&feed=atom&action=historyD2: Wir brauchen ein Jugendförderungsgesetz! (1988) - Versionsgeschichte2024-03-28T22:54:30ZVersionsgeschichte dieser Seite in Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-HolsteinMediaWiki 1.39.2https://beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=D2:_Wir_brauchen_ein_Jugendf%C3%B6rderungsgesetz!_(1988)&diff=3649&oldid=prevJulia: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Travemünde 1988 |Leitantrag = …“2014-06-16T13:06:15Z<p>Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Travemünde 1988 |Leitantrag = …“</p>
<p><b>Neue Seite</b></p><div>{{Beschluss<br />
|Gremium =Landesparteitag<br />
|Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein<br />
|Sitzung =Landesparteitag Travemünde 1988<br />
|Leitantrag =<br />
|Nr =D2<br />
|Kategorien =Jugend, Jugendliche, Jugendpolitik, Bildung, Bildungspolitik, Jugendförderung<br />
|Antragsteller =Kreisverband Stormarn<br />
|Status =Überwiesen<br />
|Adressat =Landtagsfraktion<br />
}}<br />
<br />
Schleswig-Holstein ist nach wie vor das Entwicklungsland Nr. 1 im Bereich der Jugendförderung.<br />
<br />
Ein Vergleich mit anderen Bundesländern aus dem Jahr 1985 zeigt dies deutlich. Während im Bundesdurchschnitt pro Jugendlichem DM 17,- an jährlicher Förderung bereitgestellt wurden, waren es in Schleswig-Holstein gerade 4,70.<br />
<br />
Wesentliche Änderungen hat es bis heute nicht gegeben.<br />
<br />
Damit Schleswig-Holstein wenigstens den Bundesdurchschnitt erreicht, fordern wir, für die Jugendverbandsförderung im Haushalt 1989 Mittel in Höhe von mindestens 6 000 000,- (sechs Millionen) DM bereitzustellen, die sich wie folgt verteilen:<br />
* Jugenderholung: 2,5 Millionen DM<br />
* BildungsreferentInnen und Verwaltungskosten: 1,5 Millionen DM<br />
* Bildungsseminare und MitarbeiterInnen-Schulung: 1,5 Millionen DM<br />
* Internationaler Jugendaustausch: 0,5 Millionen DM<br />
<br />
Für sonstige Maßnahmen der Förderung im Jugendbereich müssen ebenfalls Mittel in angemessener Höhe bereitgestellt werden, wobei auch hier die Erreichung des Bundesdurchschnittes eine Minimalforderung ist.<br />
<br />
Alle Fördermittel müssen in einem Jugendförderungsgesetz nach klaren und verbindlichen Richtlinienfestgeschrieben werden.<br />
<br />
Der Landesparteitag fordert die Landesregierung und die Landtagsfraktion auf, in diesem Sinne initiativ zu werden.<br />
</div>Julia