D3: Reform des Scheidungsrechts (1997): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Husum 1997 |Leitantrag = |Nr …“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 7: Zeile 7:
|Kategorien    =Ehe, Scheidungsrecht, Sorgerecht
|Kategorien    =Ehe, Scheidungsrecht, Sorgerecht
|Antragsteller =Kreisverband Lübeck
|Antragsteller =Kreisverband Lübeck
|Status        =Angenommen
|Status        =Angenommen, Überwiesen
|Adressat      =
|Adressat      =Bundestagsfraktion
}}
}}
Die SPD-Bundestagsfraktion wird eine Gesetzesinitiative in den Bundestag einbringen, nach der beim Einvernehmen der Ehegatten eine Ehescheidung durch Erklärung gegenüber dem Standesamt erfolgt.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird eine Gesetzesinitiative in den Bundestag einbringen, nach der beim Einvernehmen der Ehegatten eine Ehescheidung durch Erklärung gegenüber dem Standesamt erfolgt.


Ein solch vereinfachtes Verfahren hat zur Voraussetzung, daß durch vollstreckbare Urkunden oder andere rechtswirksame Entscheidungen die Fragen des Versorgungsausgleichs und die Fragen des Sorgerechtes nachweislich geregelt sind.
Ein solch vereinfachtes Verfahren hat zur Voraussetzung, daß durch vollstreckbare Urkunden oder andere rechtswirksame Entscheidungen die Fragen des Versorgungsausgleichs und die Fragen des Sorgerechtes nachweislich geregelt sind.

Aktuelle Version vom 4. Juli 2013, 14:03 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Husum 1997
Bezeichnung: D3
Antragsteller: Kreisverband Lübeck


Beschluss: Angenommen und Überwiesen an Bundestagsfraktion

Die SPD-Bundestagsfraktion wird eine Gesetzesinitiative in den Bundestag einbringen, nach der beim Einvernehmen der Ehegatten eine Ehescheidung durch Erklärung gegenüber dem Standesamt erfolgt.

Ein solch vereinfachtes Verfahren hat zur Voraussetzung, daß durch vollstreckbare Urkunden oder andere rechtswirksame Entscheidungen die Fragen des Versorgungsausgleichs und die Fragen des Sorgerechtes nachweislich geregelt sind.