D7: Gesamtschulen in Schleswig-Holstein (1989): Unterschied zwischen den Versionen
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* Ist eine Kommune nicht in der Lage, die Trägerschaft einer Gesamtschule zu übernehmen, ist der Kreis verpflichtet, Träger oder auch Mitträger einer Gesamtschule zu werden. | * Ist eine Kommune nicht in der Lage, die Trägerschaft einer Gesamtschule zu übernehmen, ist der Kreis verpflichtet, Träger oder auch Mitträger einer Gesamtschule zu werden. | ||
* Amtshilfe durch benachbarte Gemeinden bei der Ermittlung des Bedarfs ist zu gewährleisten. | * Amtshilfe durch benachbarte Gemeinden bei der Ermittlung des Bedarfs ist zu gewährleisten. | ||
Das Kultusministerium wird aufgefordert, | Das Kultusministerium wird aufgefordert, | ||
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* offensiv in der Öffentlichkeit für Gesamtschulen zu werben. | * offensiv in der Öffentlichkeit für Gesamtschulen zu werben. | ||
Der Landesvorstand wird aufgefordert, Materialien und Veranstaltungsformen zu entwickeln, die geeignet sind, | Der Landesvorstand wird aufgefordert, Materialien und Veranstaltungsformen zu entwickeln, die geeignet sind, | ||
* Parteigliederungen sowie die Öffentlichkeit über die Gesamtschulkonzeption sachkundig zu machen, | * Parteigliederungen sowie die Öffentlichkeit über die Gesamtschulkonzeption sachkundig zu machen, | ||
* Kommunalpolitikern Argumentationshilfen zu geben. | * Kommunalpolitikern Argumentationshilfen zu geben. |
Aktuelle Version vom 4. Dezember 2014, 18:15 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Timmendorfer Strand 1989 |
Bezeichnung: D7 |
Antragsteller: Nicht aufgeführt
|
Beschluss: Angenommen |
Die Landesregierung wird aufgefordert, alle bis zum 15. Oktober 1989 bei ihr vorliegenden Anträge auf Errichtung einer integrierten Gesamtschule zum Schuljahr 1990/91 rechtzeitig zu genehmigen, soweit sie folgende Kriterien erfüllen:
- Vorliegen von mindestens 60 Anmeldungen
- Benennung eines Schulstandortes für den Übergang mit ausreichender Raumkapazität und geeigneter Ausstattung
- erreichbare Nähe zu Schulen des dreigliedrigen Schulsystems.
Politisches Ziel der SPD Schleswig-Holstein ist, dass in jedem Kreis des Landes mindestens eine Gesamtschule errichtet wird.
Für die Errichtung weiterer Gesamtschulen müssen die erforderlichen finanzpolitischen und gesetzlichen Entscheidungen getroffen werden:
- Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Neueinrichtung und Ausstattung von Gesamtschulen.
- Schulkonferenzen der Schulen, deren Gebäude für eine Gesamtschule benötigt werden, haben kein Vetorecht.
- Ist eine Kommune nicht in der Lage, die Trägerschaft einer Gesamtschule zu übernehmen, ist der Kreis verpflichtet, Träger oder auch Mitträger einer Gesamtschule zu werden.
- Amtshilfe durch benachbarte Gemeinden bei der Ermittlung des Bedarfs ist zu gewährleisten.
Das Kultusministerium wird aufgefordert,
- Grundschuleltern umfassend über die Gesamtschule als eine zusätzliche Form der Regelschule zu informieren,
- aufgrund von Schulentwicklungsplanung Kreise und Kommunen bei der Einrichtung von Gesamtschulen zu beraten,
- offensiv in der Öffentlichkeit für Gesamtschulen zu werben.
Der Landesvorstand wird aufgefordert, Materialien und Veranstaltungsformen zu entwickeln, die geeignet sind,
- Parteigliederungen sowie die Öffentlichkeit über die Gesamtschulkonzeption sachkundig zu machen,
- Kommunalpolitikern Argumentationshilfen zu geben.