D7: Gesamtschulen in Schleswig-Holstein (1989): Unterschied zwischen den Versionen

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Politisches Ziel der SPD Schleswig-Holstein ist, dass in jedem Kreis des Landes mindestens eine Gesamtschule errichtet wird.
Politisches Ziel der SPD Schleswig-Holstein ist, dass in jedem Kreis des Landes mindestens eine Gesamtschule errichtet wird.


Für die Errichtung weiterer Gesamtschulen müssen die erforderlichen finanzpolitischen und gesetzlichen Entscheidungen getroffen werden:
Für die Errichtung weiterer Gesamtschulen müssen die erforderlichen finanzpolitischen und gesetzlichen Entscheidungen getroffen werden:
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* Ist eine Kommune nicht in der Lage, die Trägerschaft einer Gesamtschule zu übernehmen, ist der Kreis verpflichtet, Träger oder auch Mitträger einer Gesamtschule zu werden.
* Ist eine Kommune nicht in der Lage, die Trägerschaft einer Gesamtschule zu übernehmen, ist der Kreis verpflichtet, Träger oder auch Mitträger einer Gesamtschule zu werden.
* Amtshilfe durch benachbarte Gemeinden bei der Ermittlung des Bedarfs ist zu gewährleisten.
* Amtshilfe durch benachbarte Gemeinden bei der Ermittlung des Bedarfs ist zu gewährleisten.


Das Kultusministerium wird aufgefordert,
Das Kultusministerium wird aufgefordert,
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* aufgrund von Schulentwicklungsplanung Kreise und Kommunen bei der Einrichtung von Gesamtschulen zu beraten,
* aufgrund von Schulentwicklungsplanung Kreise und Kommunen bei der Einrichtung von Gesamtschulen zu beraten,
* offensiv in der Öffentlichkeit für Gesamtschulen zu werben.
* offensiv in der Öffentlichkeit für Gesamtschulen zu werben.


Der Landesvorstand wird aufgefordert, Materialien und Veranstaltungsformen zu entwickeln, die geeignet sind,
Der Landesvorstand wird aufgefordert, Materialien und Veranstaltungsformen zu entwickeln, die geeignet sind,
* Parteigliederungen sowie die Öffentlichkeit über die Gesamtschulkonzeption sachkundig zu machen,
* Parteigliederungen sowie die Öffentlichkeit über die Gesamtschulkonzeption sachkundig zu machen,
* Kommunalpolitikern Argumentationshilfen zu geben.
* Kommunalpolitikern Argumentationshilfen zu geben.

Aktuelle Version vom 4. Dezember 2014, 18:15 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Timmendorfer Strand 1989
Bezeichnung: D7
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Angenommen


Die Landesregierung wird aufgefordert, alle bis zum 15. Oktober 1989 bei ihr vorliegenden Anträge auf Errichtung einer integrierten Gesamtschule zum Schuljahr 1990/91 rechtzeitig zu genehmigen, soweit sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Vorliegen von mindestens 60 Anmeldungen
  • Benennung eines Schulstandortes für den Übergang mit ausreichender Raumkapazität und geeigneter Ausstattung
  • erreichbare Nähe zu Schulen des dreigliedrigen Schulsystems.

Politisches Ziel der SPD Schleswig-Holstein ist, dass in jedem Kreis des Landes mindestens eine Gesamtschule errichtet wird.


Für die Errichtung weiterer Gesamtschulen müssen die erforderlichen finanzpolitischen und gesetzlichen Entscheidungen getroffen werden:

  • Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Neueinrichtung und Ausstattung von Gesamtschulen.
  • Schulkonferenzen der Schulen, deren Gebäude für eine Gesamtschule benötigt werden, haben kein Vetorecht.
  • Ist eine Kommune nicht in der Lage, die Trägerschaft einer Gesamtschule zu übernehmen, ist der Kreis verpflichtet, Träger oder auch Mitträger einer Gesamtschule zu werden.
  • Amtshilfe durch benachbarte Gemeinden bei der Ermittlung des Bedarfs ist zu gewährleisten.


Das Kultusministerium wird aufgefordert,

  • Grundschuleltern umfassend über die Gesamtschule als eine zusätzliche Form der Regelschule zu informieren,
  • aufgrund von Schulentwicklungsplanung Kreise und Kommunen bei der Einrichtung von Gesamtschulen zu beraten,
  • offensiv in der Öffentlichkeit für Gesamtschulen zu werben.


Der Landesvorstand wird aufgefordert, Materialien und Veranstaltungsformen zu entwickeln, die geeignet sind,

  • Parteigliederungen sowie die Öffentlichkeit über die Gesamtschulkonzeption sachkundig zu machen,
  • Kommunalpolitikern Argumentationshilfen zu geben.