D8: Demonstrationsrecht (1983): Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 23. Juni 2014, 11:47 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Tönning 1983
Bezeichnung: D8
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Angenommen


Parteivorstand und Bundestagsfraktion mögen mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln verhindern, daß das Grundrecht des Bürgers auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit durch die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen entsprechend dem Änderungsentwurf zum Demonstrationsrecht eingeschränkt wird. Es soll Sorge getragen werden, die politische Aktivität des Bürgers zu fördern, und dazu gehört die unbehinderte Freiheit zur Ausübung des Demonstrationsrechts.