E5: Gentechnikgesetz (1993)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Bad Segeberg 1993
Bezeichnung: E5
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Angenommen


Der ordentliche Landesparteitag der SPD in Schleswig-Holstein erwartet von der SPD-Bundestagsfraktion, daß sie bei der Beratung und Beschlußfassung zur beabsichtigten Novelle des nationalen Gentechnikgesetzes (vom 20. Juni 1990) die nachfolgenden Positionen des Bundesparteitages von 1991 weiterhin engagiert vertritt:

Gentechnik-Gesetz

  1. Der Bundesparteitag kritisiert den Inhalt des Gentechnikgesetzes als völlig unzureichend und lehnt es inhaltlich aus der Verantwortung für die Gesundheit von Lebewesen und Umwelt ab.
  2. Der Bundesparteitag erwartet ein Gesetz, das
    • wirtschaftliche Interessen hinter die von Umweltschutz und Gesundheit stellt,
    • öffentliche Transparenz sicherstellt,
    • bestehende Schutzgesetze (z. B. BImSch) nicht abschwächt oder aufhebt,
    • Gefährdungshaftung und Beweislastumkehr beinhaltet und
    • vor Verabschiedung in öffentlicher Diskussion behandelt wird.
  3. Die Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS) muß durch eine pluralistische und unabhängige Kommission ersetzt werden.
  4. Die Empfehlungen dieser Kommission müssen transparent sein.
  5. Alle gentechnisch möglichen Verfahren müssen durch ein solches Gesetz erfaßt werden.
  6. Dieses Gesetz soll folgende Bereiche umfassen:
    a. Forschung
    b. Produktion in sogenannten geschlossenen Systemen
    c. Freisetzung (gewollt und/oder ungewollt)
  7. Der Bundesparteitag fordert ein Moratorium von 5 Jahren für die Freisetzung genmanipulierter Organismen. Diese Zeit muß genutzt werden für eine breite gesellschaftliche Debatte und intensive Forschung in bezug auf die Ökologie von Boden, Wasser, Luft.
  8. Der Bundesparteitag fordert ein Verbot der militärischen Forschung und Anwendung.