E8: Sog. großer Lauschangriff (1993): Unterschied zwischen den Versionen
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(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 22. August 2013, 11:20 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Bad Segeberg 1993 |
Bezeichnung: E8 |
Antragsteller: Nicht aufgeführt
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Beschluss: Angenommen |
Die Einführung des sog. Lauschangriffs in Wohnungen zum Zwecke der Strafverfolgung wird abgelehnt.
Bundestagsfraktion und SPD-geführte Landesregierungen werden aufgefordert, einer dafür notwendigen Änderung des Grundgesetzes nicht zuzustimmen.