Erweiterung des Betriebsverfassungsgesetzes (1977): Unterschied zwischen den Versionen

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''(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 5, August 1977 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)''
''(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 5, 1977 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)''




Die Bundesregierung wird aufgefordert, den § 99 des Betriebsverfassungsgesetzes dahingehend zu erweitern, dass den Betriebsobmännern in Betrieben mit unter 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern gleiche Rechte wie Betriebsräten zukommen.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, den § 99 des Betriebsverfassungsgesetzes dahingehend zu erweitern, dass den Betriebsobmännern in Betrieben mit unter 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern gleiche Rechte wie Betriebsräten zukommen.

Aktuelle Version vom 3. Juni 2015, 15:12 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Bad Bramstedt 1977
Bezeichnung:
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Angenommen


(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 5, 1977 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)


Die Bundesregierung wird aufgefordert, den § 99 des Betriebsverfassungsgesetzes dahingehend zu erweitern, dass den Betriebsobmännern in Betrieben mit unter 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern gleiche Rechte wie Betriebsräten zukommen.