F1: Ganztägiges Betreuungsangebot (2002)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Kiel 2002
Bezeichnung: F1
Antragsteller: Landesvorstand


Beschluss: Angenommen und Überwiesen an Bundesparteitag, Landtagsfraktion, Landesregierung

Die SPD in Schleswig- Holstein begrüßt die Vorhaben der Landesregierung zu den familien- und jugendpolitischen Themen.

Die demographische Entwicklung, aber auch die arbeitsmarktpolitische Situation und nicht zuletzt durch die PISA-Studie zeigen, dass den Familien und der Betreuungssituation von Kindern und Jugendlichen größere Aufmerksamkeit zuteil werden muss. Wichtig ist hierbei der Entsolidarisierung der Gesellschaft entgegenzuwirken und wieder ein Gemeinschaftsgefühl in der Gesellschaft aufzubauen.

Die Betreuungssituation der Kinder und Jugendlichen in Schleswig-Holstein ist verbes­serungswürdig, deshalb fordert der Parteitag alle Beteiligten (Bund, Kommunen, Landtag und Landesregierung) auf, alles in ihren Kräften stehende zu unternehmen, um nachste­hende Maßnahmen zur Umsetzung des ganztägigen Betreuungsangebotes zu erfüllen. Dabei sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu fassen, dass gut funktionierende Projekte privater Träger (z.B. Elternvereine) nicht gefährdet werden. Der Ausgestaltungsspielraum muss bei den kommunalen Entscheidungsträgern liegen.


1. kurzfristige Maßnahmen

  • Es gibt in den Kreisen und kreisfreien Städten eine Vielzahl von Betreuungsange­boten mit den unterschiedlichsten Zielsetzungen und Umset­zungsformen. Zur Verbesserung der Information und Koordination, was in erheblichem Umfang zur Effizienzsteigerung und Verbesserung der Angebote vor Ort beitragen wird, müssen schnellstmöglichst regionale Koordinationsstellen geschaffen werden.
  • ein bedarfsgerechter Ausbau der betreuten Grundschulen
  • Einrichtung von ganztägigen Betreuungsangeboten an Schulen (punktuell) mit der Weiterentwicklung zum flächendeckenden Angebot, hier ausdrücklich alle Schularten. In diesem Zusammenhang ist eine Geschwisterregelung dringend erforderlich. Die bisherige Praxis in bestehenden Maßnahmen ist die einer Duldung ohne gesetzliche und versicherungstechnische Grundlage.
  • Flexible Öffnungszeiten der Kindertagesstätten, auch im ländlichen Bereich, angepasst dem Bedarf der Familien, diese Öffnungszeiten gelten dann auch für die Schulferienzeiten
  • Die Öffnung der Schulhöfe nach dem Schulbetrieb und in Ferienzeiten für Kinder und Jugendliche sollte gängige Praxis sein (versicherungstechnisch durchaus möglich, siehe Spielplätze)
  • Über die Öffnung und Gestaltung aller Schulen nach dem Schulbetrieb zur Nutzung als Begegnungs- und Stadtteilzentrum sollte in den Gemeinde- und Stadtvertretungen nachgedacht werden.
  • Angebot des Frühstücks und Mittagessens in Schulen und Kindertagesstätten.
  • Betreuungsangebote in Kindertagesstätten für Notfälle sind vorzuhalten
  • Steuerliche Förderung von Firmen, die eigene Kinderbetreuungseinrichtungen vorhalten bzw. sich durch Kostenbeteiligungen an Einrichtungen anderer Träger Belegungsrechte für ihr Personal sichern.

2. mittelfristige Maßnahmen

  • Erstellung eines Bedarfsplanes von Krippenplätzen und entsprechend des Bedarfes Schaffung von ausreichenden Angeboten

3. langfristige Maßnahmen

  • Ausführung des pädagogischen Konzeptes der „Vollen Halbtagsschule“ geltend für alle Schularten mit Tendenz zur Ganztagsschule in Schleswig-Holstein.


Die Umsetzung der Maßnahmen und das damit verbundene Ziel der Verbesserung der Betreuungssituation von Kindern und Jugendlichen, ist eine gesamtstaatliche Aufgabe.

Bund , Länder, Kommunen und Nutzer müssen gemeinsame Lösungen zur Finanzierung der erforderlichen Einrichtungen finden, hierbei muss jeder der Beteiligten seine Verantwortung- auch die finanzielle- übernehmen.